Am 15. März finden in Hessen die Kommunalwahlen statt.
Nach dem Hessischen Kommunalwahlgesetz beginnt die fünfjährige Wahlzeit der Gemeindevertretungen und Kreistage jeweils am 1. April. Die Wahl findet an einen Sonntag im März statt, der – so das Gesetz – von der Landesregierung durch Verordnung bestimmt wird. Im Mai 2025 hatte das hessische Kabinett den 15. März 2026 als nächsten Kommunalwahltermin beschlossen und ist damit einer Empfehlung des Innenministeriums gefolgt. Die Verordnung ist anschließend im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden.
Neben den Kreistagen und Gemeindevertretungen werden am gleichen Tag auch die Ortsbeiräte und Ausländerbeiräte neu gewählt. Landrats- und Bürgermeisterwahlen können ebenfalls an dem Sonntag gewählt werden, falls deren jeweiligen Amtszeiten auslaufen.
Der Termin wurde laut Kommunalminister Roman Poseck ausgesucht, weil sowohl die vorbereitende Einreichung und Zulassung von Wahlvorschlägen als auch die nachfolgende Ergebnisermittlung außerhalb von Ferienzeiten liegen.
Es gibt 13 offizielle Beflaggungs-Anlässe, zu denen anstelle der üblichen drei blauen LWV-Banner die europäische, die deutsche und die hessische Flagge an den drei Masten am Ständeplatz 6 hochgezogen werden. An welchen besonderen Tagen welche Fahnen wehen, regelt der „Erlass über die Beflaggung öffentlicher Gebäude“ des Landes Hessen.
| Datum | Anlass der Beflaggung |
| 27. Januar | Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus |
| 11. März | Tag des Gedenkens an die Opfer terroristischer Gewalt |
| 1. Mai | Tag der Arbeit |
| 9. Mai | Europatag |
| 23. Mai | Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes |
| 17. Juni | Tag des Gedenkens an die Oper des Volksaufstandes 1953 in der DDR |
| 20. Juni | Bundesgedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung |
| 20. Juli | Tag des Gedenkens an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft |
| 3. Sonntag im September | Hessischer Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat in Hessen |
| 3. Oktober | Tag der Deutschen Einheit |
| 2. Sonntag vor dem 1. Advent | Volkstrauertag |
| 1. Dezember | Jahrestag des Inkrafttretens der Verfassung des Landes Hessen |
| Tage allgemeiner Wahlen | (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) |
Über die hessische Beflaggungsordnung hinaus können die Innenministerien von Bund und Land eine Beflaggung zu besonderen Anlässen anordnen, zum Beispiel bei Staatstrauer. In solchen Fällen wehen sie auch auf „Halbmast“ oder tragen – wie beim LWV – einen Trauerflor, also ein schwarzes Band.
Speziell für den LWV gilt, dass an der Beflaggung schon von außen wahrnehmbar ist, an welchen Tagen im Jahr die Verbandsversammlung – das sogenannte hessische Sozialparlament – im Ständehaus zusammenkommt. Dann nämlich wird neben zwei LWV-Bannern noch die hessische Flagge aufgezogen.