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Gehörlosengeld

Gehörlosengeld

Gehörlose Menschen haben aufgrund ihrer Behinderung Mehraufwendungen. Gehörlosengeld ist eine finanzielle Leistung, die die Bewältigung alltäglicher Herausforderungen wie auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern soll. Die Leistung wird pauschal bewilligt und soll dazu beitragen, die entstehenden Aufwendungen zu vermindern. 

Anrechenbare Leistungen

Sofern der gehörlose Mensch Geldleistungen nach anderen Rechtsvorschriften bezieht, die ebenfalls zum Ausgleich dieser Mehraufwendungen bestimmt sind, werden diese auf das Gehörlosengeld angerechnet.

Bei einem Umzug in eine Einrichtung oder besondere Wohnform (früher als stationäres Wohnen bezeichnet) verringert sich das Gehörlosengeld, wenn gleichzeitig Leistungen von einem anderen öffentlich-rechtlichen Träger (z. B. Pflegekasse, Sozialamt, Krankenversicherung) bezogen werden.

Wichtige Hinweise

Aufgrund des neuen Landesgehörlosengeldgesetzes ist eine große Menge von Anträgen eingegangen.

Wir wollen Ihre Anträge schnell bearbeiten. Deshalb beantworten wir hier einige der häufig gestellten Fragen und geben Ihnen wichtige Hinweise. 

  • Die Leistung wird bei Nachweis der Voraussetzungen rückwirkend zum 1. des Monats des Antragseinganges bewilligt.
  • Bitte achten Sie darauf, alle Fragen beantwortet und sowohl den Antrag als auch die Kontoerklärung unterschrieben zu haben. Achten Sie auch darauf, dass alle angeforderten Unterlagen (Kopie des Schwerbehindertenausweises mit dem Grad der Behinderung von 100 und dem Merkzeichen "Gl", Kopie des letzten Bescheides des Versorgungsamtes sowie Kopie des Personalausweises bzw. Passes und des Aufenthaltstitels) beigefügt sind.
  • Das Passwort für die verschlüsselten E-Mails geht Ihnen zusammen mit dem ersten Schreiben per Post zu. Warten Sie daher bitte den Eingang des Schreibens ab, auch wenn der Eingang der E-Mail Ihnen bereits angezeigt wird. Beantragen Sie vor Erhalt des Schreibens keine Rücksetzung des Passwortes im Internet.
  • Aufgrund der Menge der eingegangenen Anträge bitten wir, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Schritte zur Leistung

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Anspruchsberechtigt sind Personen, bei denen eine Taubheit oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit beiderseits vorliegt und bei denen aufgrund dessen ein Grad der Behinderung mit Vergabe des Merkzeichens "Gl" von 100 festgestellt ist. 

  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Ihr Ansprechpartner beim LWV Hessen ist

    André Schmidt-Hosse
    Fachbereich Überregionale Leistungen
    Haupt- und Regionalverwaltung Kassel
    Kölnische Straße 30
    34117 Kassel
    Telefon 0561 1004 - 2573
    Fax 0561 1004 - 1573
    E-Mail andre.schmidt-hosse@lwv-hessen.de

  • Welche Formulare und Unterlagen?

    Welche Formulare und Unterlagen?

    Bitte reichen Sie beim LWV Hessen ein:

    Dem Antrag muss eine beidseitige Fotokopie Ihres Schwerbehindertenausweises sowie des Bescheides des Versorgungsamtes beigefügt sein

    Sie finden den oben genannten Antrag auf Leistungen des LWV Hessen auch im Formular-Finder auf dieser Seite unten rechts. Den Antrag können Sie herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Gehörlosengeld wird ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung gezahlt. Die Zahlungen erfolgen im Voraus: Sie erhalten am Ende des Monats die Zahlung für den folgenden Monat.

  • Welche Mitwirkungspflichten habe ich?

    Welche Mitwirkungspflichten habe ich?

    Änderungen in Ihren Lebensumständen können Einfluss auf die Zahlung von Gehörlosengeld haben. Welche Mitwirkungspflichten Sie haben, lesen Sie in unseren Merkblättern

  • Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Nein, das Gehörlosengeld ist eine Leistung, die von Einkommen und Vermögen unabhängig ist. 

Weitere Informationen
Formular-Finder

Von Blindengeld bis
Persönliches Budget

Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.