Von Blindengeld bis
Persönliches Budget
Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.
Mit den seit 01.01.2020 geltenden Ausführungsgesetzen zum Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) sowie Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII – Sozialhilfe) sind die Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe, für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, die Hilfe zur Pflege sowie die unterhaltssichernden Leistungen für Personen in besonderen Wohnformen (ehemals stationären Eingliederungshilfeeinrichtungen) in Hessen neu bestimmt.
Die Zuständigkeit bei der Eingliederungshilfe ändert sich mit dem Lebensabschnitt der leistungsberechtigten Personen – das sogenannte Lebensabschnittsmodell. Danach sieht das hessische Ausführungsgesetz zum SGB IX die folgenden sachlichen Zuständigkeiten vor:
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen bleibt für Leistungen der Eingliederungshilfe für Personen, die bereits vor Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze (ansteigend auf 67 Jahre) Leistungen erhalten haben, auch im Rentenalter für diese zuständig, sofern keine Unterbrechung der Leistung für mehr als drei Monate vorliegt.
Für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ist der LWV Hessen als überörtlicher Sozialhilfeträger weiterhin zuständig für Leistungen in
Seit 01.01.2020 erfolgt eine direkte Bearbeitung dieser Einzelfälle durch den LWV Hessen.
Für die Hilfe zur Pflege sind seit 01.01.2020 die örtlichen Träger der Sozialhilfe zuständig. Der LWV bleibt in speziellen Wohnpflegeeinrichtungen für die Personen zuständig, die schon vor dem Renteneintritt Hilfe zur Pflege erhalten haben im Rahmen
Insoweit ist derzeit viel im Umbruch. Neue Landesrahmenverträge in der Eingliederungshilfe und bei der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§ 67 SGB XII) wurden geschlossen und sind seit 01.01.2020 in Kraft.
Geplant ist, die neue Leistungs- und Finanzierungsstruktur zum 01.01.2022 umzusetzen. Aufgrund dessen können die Auswirkungen derzeit noch nicht abschließend dargestellt werden.