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DER PERSONENZENTRIERTE INTEGRIERTE TEIL-HABEPLAN (PiT)

DER PERSONENZENTRIERTE INTEGRIERTE TEIL-HABEPLAN (PiT)

Der Personenzentrierte integrierte Teilhabeplan (PiT) ist das Instrument des LWV Hessen zur Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung. 

Der PiT dient dazu, den individuellen Bedarf an Unterstützung für leistungsberechtigte Personen zu ermitteln. Diese Bedarfsermittlung wird für jeden einzelnen Menschen (=personenzentriert) vorgenommen. Im PiT werden die dazu notwendigen Leistungen aus dem Sozialraum, weitere Sozialleistungen und Leistungen der Eingliederungshilfe einander ergänzend (=integriert) geplant. Die integrierte Teilhabeplanung zeigt allen Beteiligten auf, wie die verschiedenen Unterstützungsleistungen der leistungsberechtigten Person ermöglichen, selbstbestimmt am Leben in Gemeinschaft teilzunehmen.

Der PiT wird in Hessen vom LWV als Leistungsträger wie auch von den Leistungserbringenden einheitlich genutzt. Das ermöglicht es, objektiv und nachvollziehbar zu klären, welche Leistungen notwendig sind, damit leistungsberechtigte Personen ein möglichst selbstständiges Leben führen können.

Dazu findet zwischen dem Menschen mit Behinderung und Fachkräften des LWV Hessen oder der Leistungserbringenden ein Gespräch zur Bedarfsermittlung statt. Der PiT dient dabei als Gesprächsleitfaden, um den individuellen Unterstützungsbedarf möglichst objektiv, einheitlich und passgenau zu erfassen und darzustellen.

Der PiT erfasst als Ergebnis des Gesprächs zur Bedarfsermittlung

  • die aktuelle Lebenssituation des Menschen, 
  • seine grundlegenden Motive und Vorstellungen,
  • seine konkreten Ziele bezogen auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben,
  • seine Fähigkeiten und Einschränkungen in verschiedenen Lebensbereichen, z. B.: Mobilität, Kommunikation, Selbstversorgung, Soziale Kontakte, Arbeit/Beschäftigung und Freizeit
  • sowie eine Einschätzung des benötigten Leistungsumfangs.

Der PiT bildet damit die notwendige Grundlage zur Leistungsplanung, für Entscheidungen über die leistungsrechtlichen Ansprüche und zur Leistungsgewährung. Er stellt sicher, dass Bedarfe transparent und nachvollziehbar ermittelt werden.

Im Kasten Weitere Informationen finden Sie den PiT Hessen und den dazugehörigen Bogen "Qualität und Berichterstattung" zur Ansicht. Die PiT-Vorlage, die Sie auch ausdrucken können, zeigt Ihnen, wie ein fertiggestellter PiT aussehen kann und enthält gleichzeitig Erläuterungen. Ein Ausfüllen dieser PDF-Datei ist nicht möglich.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Lernplattform des LWV Hessen.

Für die Beantwortung fachlicher Fragen zu Inhalt und Anwendung des PiT wenden Sie sich an pit@lwv-hessen.de.

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