
Übergabe des Förderbescheids (v .l.): Der beim LWV für die Frühförderstellen zuständige Beigeordnete Dieter Schütz, Sozialministerin Heike Hofmann, LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler (Foto: HMSI)
02.11.2026
Frühförderstellen begleiten Familien ganz unmittelbar in Ihrem Lebensumfeld – Beratung und Hilfe für Kinder mit Sinnesbehinderungen und deren Familien
Wenn bei kleinen Kindern eine Sinnesbehinderung festgestellt wird, haben die Eltern meist großen Bedarf an Informationen und Beratung – und die Kinder an Förderung und Unterstützung. Dafür können sich Familien in Hessen an Frühförderstellen mit dem Schwerpunkt Hören und Sehen wenden, deren Förderung die Landesregierung fortsetzt: Sozialministerin Heike Hofmann hat der Landesdirektorin des Landeswohlfahrtverbands (LWV) Hessen, Susanne Simmler, am Montag in Wiesbaden einen entsprechenden Bescheid in Höhe von 550.000 Euro für den LWV als Träger übergeben.
„Für hörgeschädigte, sehbehinderte oder blinde Kinder und deren Eltern sind die Angebote, die im Rahmen der Frühförderung gemacht werden, von großer Bedeutung. Allein 2025 wurden insgesamt 840 Kinder betreut. Das zeigt, wie groß der Bedarf ist und ich freue mich, dass wir diese wichtige Arbeit weiter unterstützen können“, sagte die Ministerin.
„Frühförderung bedeutet, jedes Kind mit seinen individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten in den Blick zu nehmen und seine Familie von Anfang an einzubeziehen. Gerade bei einer Hör- oder Sehbehinderung kommt es darauf an, gemeinsam frühzeitig passende Wege zu finden. Unsere Frühförderstellen verbinden dafür fachliche Kompetenz mit einer Begleitung, die sich an der konkreten Lebenssituation der Familien orientiert. Die Förderung des Landes hilft uns, diese wichtige Unterstützung verlässlich anzubieten“, betonte die LWV-Landesdirektorin.
Hör- und sehgeschädigte Kinder werden bei der Frühförderung hessenweit von vier Interdisziplinären Frühberatungsstellen (IFBSt) für Hören und Kommunikation sowie von vier IFBSt für Kinder mit Sehbehinderung oder Blindheit begleitet. Deren regionale Zuständigkeit ist jeweils klar verbindlich geregelt. Auch die Familien der Kinder können die Stellen in Anspruch nehmen und sich etwa im Hinblick auf Kommunikation und Interaktion mit dem Kind, mit Blick auf Bildungsmöglichkeiten sowie auf rechtliche und finanzielle Fragen beraten lassen. Außerdem erhalten sehende Kinder Unterstützung, deren Eltern stark sehbehindert oder blind sind. Träger der IFBSt sind neben dem LWV in Hessen die Deutsche Blindenstudienanstalt (blista) in Marburg und die Diakonie Frankfurt und Offenbach.
„Das Besondere an den Frühförderstellen ist, dass sie die Familien ganz unmittelbar in ihrem Lebensumfeld begleiten und dabei unterstützen, größtmögliche Teilhabe für ihre Kinder zu erreichen“, sagte Ministerin Hofmann.
550.000 Euro sind nicht die vollständige Fördersumme für die Frühförderung in Hessen. Insgesamt sind es 950.000 Euro, die durch das Sozialministerium an LWV, blista (135.000 Euro) und an den Evangelischen Regionalverband (265.000 Euro) übergeben werden. „Mit der Förderung von Kindern mit Behinderungen in sehr frühem Alter schaffen wir die Grundlage für Inklusion – ein unverzichtbarer Beitrag gegen soziale Ausgrenzung und für gesellschaftliche Teilhabe. Das gemeinsame Engagement der Vertragspartner und des Landes garantiert, dass Familien und ihre Kinder auch in Zukunft die Unterstützung erhalten, die sie benötigen“, schloss die Sozialministerin.