Logo zum LWVblog Logo Instagram Logo Facebook Logo Linkedin

Neuigkeiten

Neuigkeiten

LWV-Etat 2026 eingebracht

Entlastung der Träger trotz höherem Haushalt


Illustration Geldscheine

Illustration Geldscheine (Foto: Fotolia)

17.12.2025

Kassel (lwv): Trotz steigender Ausgaben im Haushalt 2026 des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen wird die ursprünglich prognostizierte Verbandsumlage sinken, die die 21 hessischen Landkreise und sechs kreisfreien Städte an den LWV Hessen zahlen müssen, damit dieser seine hessenweiten sozialen Aufgaben erfüllen kann. Die Reduzierung hat im Wesentlichen zwei Ursachen: Zum einen kann der Haushalt des kommenden Jahres um 19,7 Millionen Euro aus dem Zukunftssicherungsbeitrag entlastet werden – Mittel, die fast 70 Prozent der Leistungserbringer übernehmen und damit das Gesamtvolumen reduzieren. Zum anderen wird die auf Basis dieses verringerten Haushaltsvolumens zu erbringende Verbandsumlage um 100 Millionen Euro gesenkt, die aus der originären Liquidität des LWV genommen werden. So beläuft sich die Verbandsumlage auf rund 2,05 Milliarden Euro statt auf 2,15 Milliarden Euro. LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler: „Der Haushalt 2026 zeigt, dass verantwortungsvolles Handeln auch unter herausfordernden finanziellen Rahmenbedingungen möglich ist. Entscheidend dafür ist das Zukunftssicherungspaket, das wir in den vergangenen Monaten gemeinsam mit der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen und dem bpa auf den Weg gebracht haben. Dass sich nahezu 70 Prozent der Leistungserbringer über einen begrenzten Zeitraum mit einem eigenen finanziellen Beitrag beteiligen, ist ein starkes und keineswegs selbstverständliches Zeichen von Verantwortungsbewusstsein. Dieses gemeinsame Engagement trägt dazu bei, die Eingliederungshilfe weiterzuentwickeln und sie zugleich verlässlich und finanzierbar zu halten. Wir zeigen, dass wir gemeinsam, Träger, Leistungserbringer und Kommunen, bereit sind, neue Wege zu gehen und den sozialen Zusammenhalt in Hessen aktiv zu sichern.“

Der Haushaltsentwurf des LWV Hessen, den Kämmerer Dieter Schütz heute in Kassel in die Verbandsversammlung eingebracht hat, sieht Ausgaben in Höhe von 2,71 Milliarden Euro vor. Im Vergleich zu 2025 ist das eine Steigerung von rund 147,5 Millionen Euro. „Es bleibt dabei, immer mehr Menschen mit Behinderung haben einen gesetzlichen Anspruch auf immer komplexere Leistungen. Die finanziellen Belastungen, die aus dem Bundesteilhabegesetz resultieren, bringen die kommunale Gemeinschaft an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. Hier muss der Gesetzgeber im Bund aktiv werden“, so der Kämmerer. „Das gilt auch für die systemwidrigen Leistungen, die nicht in die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe gehören und die wir dennoch finanzieren müssen.“

Susanne Simmler: „Unser Ziel bleibt klar, dass wir Menschen mit Behinderungen verlässliche Unterstützung bieten und gleichzeitig die kommunalen Haushalte entlasten wollen. Dafür braucht es einen gemeinsamen Aufbruch hin zu einem System, das sich verändert, ohne seine humanitären Grundlagen aufzugeben. Diese Veränderung gelingt nur gemeinsam. Mit den Kommunen, den Leistungserbringern, der Landespolitik und vor allem mit den Menschen, um die es geht. Denn es geht immer um den Menschen.“

Der Etatentwurf im Einzelnen

Vom Gesamtbudget in Höhe von 2,71 Milliarden Euro entfallen 2,26 Milliarden Euro auf die Eingliederungshilfe und die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten vor allem für wohnungslose Männer und Frauen (überörtliche Sozialhilfe). Dazu zählen insbesondere die Unterstützungsleistungen für die rund 64.400 Menschen mit Behinderungen in Hessen beim Wohnen, bei der Arbeit und in der Tagesstruktur. Aber auch die Leistungen des Blindengeldes sowie des Gehörlosen- und Taubblindengeldes gehören dazu.

Im kommenden Jahr stehen für die Förderschulen und die Frühförderung sinnesbehinderter Kinder 51,8 Millionen Euro im Haushaltsplan. Die Lehrkräfte der LWV-Schulen betreuen auch viele Mädchen und Jungen mit Förderbedarf, die an einer Regel- oder anderen Schule inklusiv unterrichtet werden. Unter anderem sind dies hör- oder sehgeschädigte Kinder. Von ihnen werden rund 70 Prozent außerhalb von LWV-eigenen Schulen gefördert.

Für Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht (u.a. für Kriegs- und Gewaltopfer sowie Impfgeschädigte) sind im Haushaltsentwurf rund 22,9 Millionen Euro enthalten, außerdem für schwerbehinderte Menschen im Beruf in Höhe von 113 Millionen Euro.

Für Personalaufwendungen sind 156,9 Millionen Euro vorgesehen, das macht 5,79 Prozent vom Gesamthaushalt aus. Die Personalkosten beziehen sich auf 1.521,5 Stellen in der eigenen Verwaltung und denen der Förderschulen.

Den Großteil des LWV-Etats (rd. 80 Prozent) finanzieren die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte als Träger des LWV über die Verbandsumlage. Daneben erhält der LWV weitere Geldbeträge durch Kostenerstattungen und Leistungsentgelte, Mittel des Kommunalen Finanzausgleichs des Landes Hessen und die Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber zahlen, wenn sie weniger Schwerbehinderte beschäftigen als gesetzlich vorgeschrieben.


< Vorige Nachricht