Logo zum LWVblog Logo Instagram Logo Facebook Logo Linkedin

Neuigkeiten

Neuigkeiten

Inklusionsbetrieb Grün&Grün

127.539 Euro für neues Geschäftsfeld


Gruppenfoto von der Übergabe des Bewilligungsbescheids

Übergabe des Bewilligungsbescheids (v.l.): Julius Fink, Betriebsleiter Grün&Grün; Joachim Schröck, Geschäftsführer Grün&Grün; Susanne Simmler, Landesdirektorin des LWV Hessen, und Mareike Meister, Geschäftsführerin BWMK gGmbH Foto: Medienteam BWMK

Linsengericht/Kassel (lwv): Wo früher Pflanzen in einer Baumschule heranwuchsen, sollen künftig auch neue berufliche Perspektiven wachsen. Das Inklusionsunternehmen Grün&Grün in Linsengericht erweitert seinen Betrieb um ein neues Geschäftsfeld. Mit einer modernen Vertical-Farming-Anlage sollen künftig Salate, Gemüse und Kräuter regional und ressourcenschonend angebaut werden. Vor allem aber entstehen dadurch neue Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen unterstützt die Investition mit 127.539 Euro. LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler überreichte jetzt den Bewilligungsbescheid an Mareike Meister, Geschäftsführerin der BWMK gGmbH, und Joachim Schröck, Geschäftsführer der Grün&Grün GmbH. „Im Mittelpunkt dieser Förderung stehen die Menschen und ihre Chancen auf Teilhabe am Arbeitsleben“, betont Landesdirektorin Susanne Simmler. „Hier entsteht nicht einfach nur ein neues Geschäftsfeld. Hier entstehen neue berufliche Perspektiven und ganz konkrete Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung. Genau darum geht es bei Inklusion. Menschen sollen ihre Fähigkeiten einbringen, Verantwortung übernehmen und ihren eigenen beruflichen Weg gehen können. Dass dies hier mit einer innovativen, regionalen und ressourcenschonenden Produktion verbunden wird, macht das Projekt besonders überzeugend.“

Mit der neuen Anlage erschließt Grün&Grün ein Geschäftsfeld, das gut zum bisherigen Profil des Unternehmens passt. Das Inklusionsunternehmen ist am Standort bereits in der Garten- und Landschaftspflege tätig und verfügt über Erfahrungen in der Pilz- und Kräuterzucht. Künftig sollen in einer sogenannten hydroponischen Anlage Salate, Gemüse und Kräuter angebaut werden. Dabei wachsen die Pflanzen ohne Erde und werden über Wasser mit den notwendigen Nährstoffen versorgt. Die Produktion benötigt vergleichsweise wenig Fläche und Wasser und kann weitgehend unabhängig von der Witterung erfolgen.

Die erzeugten Lebensmittel sollen insbesondere an örtliche Anbieter der Gemeinschaftsverpflegung geliefert werden. Mit dem neuen Geschäftsfeld sollen zwei Vollzeitarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung geschaffen werden.

Grün&Grün ist ein Inklusionsunternehmen der BWMK gGmbH. Von den derzeit 21 Beschäftigten haben elf eine Schwerbehinderung. Eine Besonderheit des Standorts in Linsengericht ist die unmittelbare Nähe zur Werkstatt für Menschen mit Behinderung des BWMK. Damit bietet sich die Chance, Übergänge aus der Werkstatt in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unmittelbar vor Ort zu gestalten und zu begleiten. „Die Förderung des Integrationsamtes hilft uns, ein neues Beschäftigungs- und Lernfeld für unsere Mitarbeitenden zu schaffen. Gleichzeitig können wir unseren Anspruch stärken, nachhaltig und ressourcenschonend zu produzieren“, sagt Grün&Grün-Geschäftsführer Joachim Schröck.

Das Integrationsamt finanziert mit den 127.539 Euro unter anderem notwendige Baumaßnahmen sowie die technische Ausstattung der Anlage. Dazu gehören ein Wassertank, Elektroinstallationen sowie Anzuchteinheiten, Pflanzregale, Pumpen und Bewässerungssysteme. Susanne Simmler: „Für mich zeigt dieses Projekt sehr schön, was gute Förderung bewirken kann, denn sie ermöglicht nicht nur eine Investition in Technik, sondern eröffnet auch Menschen Möglichkeiten. Und wenn daraus dauerhafte Arbeitsplätze, mehr Selbstständigkeit und neue berufliche Perspektiven entstehen, dann kommt die Förderung genau dort an, wo sie ankommen soll.“

Hintergrund: Fördermittel aus der Ausgleichsabgabe

Inklusionsbetriebe wie die Grün&Grün GmbH sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie unterscheiden sich von anderen Arbeitgebern des allgemeinen Arbeitsmarktes durch den verbindlichen Unternehmenszweck, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, sowie für schwerbehinderte Menschen arbeitsbegleitende Betreuung anzubieten.

Die finanziellen Leistungen, die das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen an schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber sowie an Inklusionsbetriebe zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gewährt, werden aus Mitteln der sogenannten Ausgleichsabgabe finanziert. Diese Mittel stammen ausdrücklich nicht aus den originären Haushaltsmitteln des LWV Hessen, die von den 21 Landkreisen und sechs kreisfreien Städten als Träger des Verbandes über die Verbandsumlage aufgebracht werden.

Die Ausgleichsabgabe ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie verfolgt das Ziel, Arbeitgeber zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung zu motivieren und zugleich einen finanziellen Ausgleich für den mit der Beschäftigung verbundenen zusätzlichen Aufwand zu schaffen. Die Entrichtung der Ausgleichsabgabe entbindet Arbeitgeber jedoch nicht von ihrer gesetzlichen Beschäftigungspflicht.

Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Anzahl von Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen nicht besetzen, sind gemäß § 154 SGB IX beschäftigungspflichtig und haben für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten (§ 160 Absatz 1 Satz 1 SGB IX).

Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe werden im Rahmen der sogenannten „Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben“ eingesetzt. Sie dienen der nachhaltigen Förderung von Beschäftigung, beruflicher Teilhabe und Inklusion schwerbehinderter Menschen. Zu den wesentlichen Leistungen des Integrationsamtes aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zählen insbesondere finanzielle Unterstützungsleistungen an Arbeitgeber sowie an schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte. Darüber hinaus werden aus diesen Mitteln die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) und die Integrationsfachdienste finanziert, die schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber beratend und unterstützend begleiten.


< Vorige Nachricht