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Neuigkeiten

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Geschäftsfeld Kfz-Reinigung

98.555 Euro vom LWV für bdks – integra


Gruppenfoto von der Übergabe des Bewilligungsbescheids

Förderbescheid-Übergabe für berufliche Teilhabe (v.l.): bdks-Vorstand Prof. Gerrit Jungk, Andre Kübler, Felix Lichau (beide bdks – integra gGmbH), LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler, Peter Lehmann (bdks – integra gGmbH), integra-Geschäftsführerin Silvia Kann-Staudt, Thomas Recker (bdks – integra gGmbH), Landrat Andreas Siebert. (Foto: Claudia Lieberknecht)

26.10.2026

Kassel/Baunatal (lwv): „Im Jahr 2022 erhielten wir eine Anfrage zur Innenreinigung von Polizeifahrzeugen. Das haben wir übernommen und vom Polizeipräsidium Nordhessen positive Rückmeldung bekommen“, sagt Silvia Kann-Staudt, Geschäftsführerin der bdks – integra gGmbH. „Was damals mit einem konkreten Auftrag begann, hat sich inzwischen zu einem festen Bestandteil unserer Arbeit entwickelt.“

Das Inklusionsunternehmen, das auf Gebäudereinigung spezialisiert ist, erweitert damit sein Leistungsspektrum, angefangen von der Innenreinigung über Räderwechsel, Überprüfung von Ölständen, Flüssigkeiten und Reifendruck. Zwei Reinigungspistolen, zwei Nass-Trockensauger, eine Hebebühne und ein Reifenregal wurden unter anderem angeschafft. Eigens für das neue Geschäftsfeld wird das Tochterunternehmen der bdks – Baunataler Diakonie Kassel 1,5 neue Vollzeit-Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen am Standort Baunatal schaffen. Das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen unterstützt das Vorhaben und die dazu notwendigen Anschaffungen mit 98.555 Euro. Unter die Förderung fallen auch Maler- und Elektroarbeiten, ein Hallen-Rolltor und Büroausstattung. 

LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler überreichte jetzt im Beisein von Landrat Andreas Siebert den Bewilligungsbescheid an Prof. Gerrit Jungk, Vorstand der bdks, und integra-Geschäftsführerin Silvia Kann-Staudt. „Berufliche Teilhabe hat für Menschen mit Behinderungen eine genauso große Bedeutung wie für uns alle. Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bedeutet Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft. Mit dieser Förderung entstehen solche neuen beruflichen Chancen und ganz konkrete Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung“, sagt Susanne Simmler. „Ein tolles Beispiel für Inklusion – genau darum geht es! Menschen sollen ihre Fähigkeiten einbringen, Verantwortung übernehmen und ihren eigenen beruflichen Weg gehen können.“

Mit dem Bereich Kfz-Reinigung erschließt die bdks – integra gGmbH ein neues Geschäftsfeld, das perfekt zum bisherigen Profil des Inklusionsunternehmens passt. Schon jetzt sind 24 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in der Gebäudereinigung tätig, darunter 13 schwerbehinderte Menschen mit besonderen Beeinträchtigungen und Vermittlungshemmnissen wie geistiger oder seelischer Behinderung, schwerer Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung (Zielgruppe laut § 215 Abs. 1 SGB IX). Die 1,5 neuen Vollzeit-Arbeitsplätze sollen mit weiteren behinderten Mitarbeitenden im Rahmen einer so genannten Betriebsintegrierten Beschäftigung besetzt werden – die so die Chance erhalten, langfristig aus der Werkstatt für behinderte Menschen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln.

„Mit dem neuen Dienstleistungsangebot verbinden wir Arbeitsmarktorientierung und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen“, erklärt Prof. Gerrit Jungk. „Unser Dank gilt dem LWV Hessen, dessen Unterstützung es uns ermöglicht, die Weiterentwicklung unseres Inklusionsunternehmens effektiv voranzubringen.“

Landrat Andreas Siebert betonte: „Berufliche Teilhabe bedeutet weit mehr als einen Arbeitsplatz: Sie eröffnet Menschen Perspektiven, stärkt die Selbstständigkeit und ermöglicht es ihnen, aktiv am gesellschaftlichen Leben mitzuwirken. Die Erweiterung des Angebots der bdks – integra gGmbH schafft neue Chancen für Menschen mit Behinderungen, ihre Fähigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einzubringen. Dieses Engagement verdient Anerkennung und Unterstützung.“

Hintergrund: Fördermittel aus der Ausgleichsabgabe

Inklusionsbetriebe
Inklusionsbetriebe wie die bdks – integra gGmbH sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie unterscheiden sich von anderen Arbeitgebern des allgemeinen Arbeitsmarktes durch den verbindlichen Unternehmenszweck, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, sowie für schwerbehinderte Menschen arbeitsbegleitende Betreuung anzubieten.

Die finanziellen Leistungen, die das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen an schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber sowie an Inklusionsbetriebe zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gewährt, werden aus Mitteln der sogenannten Ausgleichsabgabe finanziert. Diese Mittel stammen ausdrücklich nicht aus den originären Haushaltsmitteln des LWV Hessen, die von den 21 Landkreisen und sechs kreisfreien Städten als Träger des Verbandes über die Verbandsumlage aufgebracht werden.

Die Ausgleichsabgabe ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie verfolgt das Ziel, Arbeitgeber zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung zu motivieren und zugleich einen finanziellen Ausgleich für den mit der Beschäftigung verbundenen zusätzlichen Aufwand zu schaffen. Die Entrichtung der Ausgleichsabgabe entbindet Arbeitgeber jedoch nicht von ihrer gesetzlichen Beschäftigungspflicht.

Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Anzahl von Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen nicht besetzen, sind gemäß § 154 SGB IX beschäftigungspflichtig und haben für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten (§ 160 Absatz 1 Satz 1 SGB IX). Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe werden im Rahmen der sogenannten „Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben“ eingesetzt. Sie dienen der nachhaltigen Förderung von Beschäftigung, beruflicher Teilhabe und Inklusion schwerbehinderter Menschen. 

Zu den wesentlichen Leistungen des Integrationsamtes aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zählen insbesondere finanzielle Unterstützungsleistungen an Arbeitgeber sowie an schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte. Darüber hinaus werden aus diesen Mitteln die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) und die Integrationsfachdienste finanziert, die schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber beratend und unterstützend begleiten.


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