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Neuigkeiten

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LWV-Etat 2026 verabschiedet

2,71 Milliarden Euro sichern Teilhabe behinderter Menschen


Illustration Geldscheine

Illustration Geldscheine (Foto: Fotolia)

25.03.2026

Kassel (lwv): Ausgaben in Höhe von rund 2,71 Milliarden Euro haben die Abgeordneten der Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen heute im Kasseler Ständehaus für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Das ist eine Ausgabensteigerung gegenüber dem Vorjahr um 173,8 Millionen Euro. „Die Mittel für die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen wachsen weiterhin deutlich“, sagt LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler. „Mit dem Haushalt zeigen wir, dass wir uns vor diesem Hintergrund unserer doppelten Verantwortung bewusst sind, Teilhabe verlässlich zu sichern und dabei die Finanzierung so zu steuern, dass das System dauerhaft tragfähig bleibt.“ So wird die Verbandsumlage, die die Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen als Träger des Verbands an den LWV zahlen müssen, nicht in gleichem Maße steigen wie die Ausgaben. Das hat im Wesentlichen zwei Gründe: Zum einen kann der Haushalt dieses Jahres um 19,7 Millionen Euro aus dem verhandelten Zukunftssicherungsbeitrag mit den Leistungserbringern entlastet werden. Zum anderen wird die auf Basis dieses verringerten Haushaltsvolumens zu erbringende Verbandsumlage um 100 Millionen Euro gesenkt, die aus der originären Liquidität des LWV entnommen werden. So beläuft sich die Summe, die die Landkreise und kreisfreien Städte an Verbandsumlage zahlen müssen, auf rund 2,05 Milliarden Euro statt auf 2,15 Milliarden Euro. „Damit gewinnen wir notwendige Zeit, die Eingliederungshilfe in Hessen praktikabel, umsetzbar und steuerbar aufzustellen“, erläutert Landesdirektorin Simmler weiter.

Zu den notwendigen Reformbemühungen gehören bereits angestoßene Veränderungsprozesse in LWV-eigenen Verfahren und Prozessen. Dazu gehört aber auch, die Vereinbarung mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, vor allem die Finanzierung im so genannten Rahmenvertrag 3 (Leistungen zur Sozialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung nach Beendigung der Schulausbildung), in den nächsten zwei Jahren neu zu verhandeln.

Der LWV bringt sich ebenfalls nach wie vor konstruktiv in die Diskussion auf Bundes- und Landesebene ein. Neben inhaltlichen Veränderungsvorschlägen für das Bundesteilhabegesetz (BTHG) erhebt er die grundlegende Forderung, dass sich alle Ebenen  – also auch die Landes- und die Bundesebene – nachhaltig an den steigenden finanziellen Bedarfen der Eingliederungshilfe beteiligen müssen. „Vor diesem Hintergrund freuen wir uns, dass der Hessische Landtag in der vergangenen Woche beschlossen hat, dass die Landesregierung sich auf Bundesebene für eine Weiterentwicklung des BTHG einsetzen soll, damit die Inklusion verlässlicher und dauerhaft finanzierbar bleibt“, sagt LWV-Kämmerer Dieter Schütz. Die Tendenz, dass immer mehr Menschen einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe und der überörtlichen Sozialhilfe haben, ist ungebrochen. „In 2026 rechnen wir mit 64.400 Leistungsberechtigten“, so Erster Beigeordneter Alexander Heppe. „Das sind perspektivisch etwa 600 Leistungsberechtigte mehr als 2025. Hinzu kommt, dass immer mehr Betroffene immer umfangreichere Unterstützungsleistungen benötigten.“

Ausgaben im Einzelnen

Von den 2,71 Milliarden Euro Gesamtbudget wird der LWV 2,26 Milliarden Euro (rund 83 Prozent) für die Eingliederungshilfe und die überörtliche Sozialhilfe aufwenden. „An diesen Zahlen ist abzulesen, dass der LWV Hessen für Verlässlichkeit, Stabilität und eine starke Eingliederungshilfe steht“, sagt Susanne Simmler. Das größte Ausgabenpaket innerhalb der Eingliederungshilfe – worunter auch die Leistungen des Blindengeldes und des Gehörlosen- und Taubblindengeldes fallen – ist die Unterstützung der behinderten Menschen beim Wohnen, bei der Arbeit und der Tagesstruktur. Zum Bereich Arbeit zählen Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen, aber auch betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze und das Budget für Arbeit. Zur überörtlichen Sozialhilfe gehören Leistungen, die als Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten unter anderem für wohnungslose Männer und Frauen aufgewendet werden.

Neben den Kosten für Eingliederungshilfe und Sozialhilfe sind im Haushalt 2026 Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht (u. a. für Kriegs- und Gewaltopfer) in Höhe von rund 22,9 Millionen Euro enthalten, außerdem für schwerbehinderte Menschen im Beruf in Höhe von 113 Millionen Euro. Für die Förderschulen und die Frühförderung sinnesbehinderter Kinder sind 51,8 Millionen Euro eingeplant. Die Lehrkräfte der LWV-Schulen betreuen auch viele Mädchen und Jungen mit Förderbedarf, die an einer Regel- oder anderen Schule inklusiv unterrichtet werden. Unter anderem sind dies hör- oder sehgeschädigte Kinder. 

Für die Personalkosten von 1.521,5 Stellen in der eigenen Verwaltung und denen der LWV-Förderschulen sind 156,9 Millionen Euro vorgesehen. Das entspricht einer Quote von lediglich 5,79 Prozent des Gesamthaushalts, ein im Vergleich zu anderen Verwaltungen sehr geringer Wert.

Rund 76 Prozent des Gesamtetats finanzieren die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte über die Verbandsumlage (2,05 Milliarden Euro). Daneben erhält der LWV weitere finanzielle Mittel, unter anderem durch Kostenerstattungen und Leistungsentgelte von rund 8,9 Millionen Euro, außerdem 180 Millionen Euro aus dem Kommunalen Finanzausgleich des Landes Hessen sowie rund 103,5 Millionen Euro aus der Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber zahlen, wenn sie weniger schwerbehinderte Menschen beschäftigen als gesetzlich vorgeschrieben.


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