03.09.2026
Kassel (lwv): Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihre Angehörigen erhalten auch in diesem Jahr verlässliche und niedrigschwellige Unterstützung durch die Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen (PSKB) in Hessen. Der Verwaltungsausschuss des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen hat dafür eine Förderung von rund 7,7 Millionen Euro beschlossen.
„Die Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen sind für viele Menschen ein wichtiger Anker in schwierigen Lebenssituationen“, sagt LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler. „Sie bieten Hilfe, bevor aus einer Krise eine dauerhafte Notlage wird. Niedrigschwellig, wohnortnah und ohne große Hürden. Solche Strukturen brauchen auch bei ihrer Finanzierung Verlässlichkeit. Der LWV übernimmt hier Verantwortung."
Psychisch erkrankte Menschen und ihre Angehörigen finden in den PSKB Unterstützung in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen – beispielsweise nach einem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik, vorübergehend oder auch über einen längeren Zeitraum.
Die Angebote helfen unter anderem dabei, den Alltag zu strukturieren, soziale Kontakte aufzubauen und Isolation zu überwinden. Gemeinsame Freizeit- und Gruppenangebote bieten Möglichkeiten zur Begegnung und zum Austausch. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter stehen für Gespräche zur Verfügung und vermitteln bei Bedarf weiterführende Hilfen in der jeweiligen Region. Die PSKB sind damit ein wichtiges Bindeglied im gemeindepsychiatrischen Versorgungssystem. Sie sind wohnortnah erreichbar, arbeiten unbürokratisch und auf Wunsch anonym. Das Angebot ist offen und setzt keine verpflichtende Teilnahme voraus.
In Hessen gibt es derzeit 76 Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen, die von 41 Trägern angeboten werden. Die Höhe der LWV-Förderung richtet sich nach der Einwohnerzahl im jeweiligen Versorgungsgebiet. Für die laufende Arbeit erhalten die Träger zunächst Abschlagszahlungen auf Grundlage der Finanzierung des Vorjahres für die Monate Januar bis September.
Seit 2024 übernimmt der LWV zudem die bisherigen Finanzierungsanteile der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte für die PSKB. Grundlage hierfür ist eine verwaltungsorganisatorische Neuregelung durch das Hessische Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch IX.
Alexander Heppe, Erster Beigeordneter des LWV, kommentiert die Situation der Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen so: „Die PSKB sind ein unverzichtbarer Bestandteil der gemeindepsychiatrischen Versorgung in Hessen. Sie helfen, bevor sich Krisen verfestigen. Damit dieses Netz auch künftig verlässlich bleibt, brauchen die Träger dieser Unterstützungsangebote Planungssicherheit und stabile Rahmenbedingungen. Unser gemeinsames Ziel muss deshalb sein, diese bewährten Strukturen in allen Regionen Hessens dauerhaft zu erhalten und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.“
Angesichts des kontinuierlich wachsenden Unterstützungsbedarfs kommt der Zukunftssicherung der niedrigschwelligen Angebote eine besondere Bedeutung zu. Der LWV Hessen sieht dabei neben sich selbst auch das Land Hessen in der Verantwortung, seinen Beitrag zu einer verlässlichen Finanzierung der PSKB zu leisten.
„Eine nachhaltige Lösung kann und darf nicht von einem Akteur allein gestemmt werden. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den Trägern, der kommunalen Familie und dem Land darüber sprechen, wie wir die PSKB zukunftssicher aufstellen. Dabei ist für uns klar, dass auch das Land Hessen gefordert ist, Verantwortung zu übernehmen und sich an einer verlässlichen Finanzierung zu beteiligen“, stellten Simmler und Heppe gemeinsam fest.
Auch mit der Liga Hessen, dem Zusammenschluss der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen, besteht Einigkeit über die Notwendigkeit, die PSKB langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln. Gemeinsames Ziel ist es, das Netz der niedrigschwelligen psychosozialen Angebote in allen Regionen Hessens dauerhaft zu erhalten.