25.06.2026
Teilhabe sichern braucht Verlässlichkeit – LWV appelliert an Bund und Land
Kassel (lwv): Die Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen hat heute die Eckwerte für das Haushaltsjahr 2027 beschlossen. Die Eckwerte schaffen frühzeitig Transparenz für die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte als Träger des LWV und geben Orientierung für deren eigene Haushaltsplanungen. Gleichzeitig machen sie aber deutlich, dass die finanzielle Dynamik in der Eingliederungshilfe eine Größenordnung erreicht, die durch die kommunale Ebene allein zunehmend nicht mehr aufgefangen werden kann.
Die Eckwerte sehen für 2027 Gesamtaufwendungen von voraussichtlich 2,91 Milliarden Euro und damit einen Mehrbedarf von 247,5 Mio. Euro gegenüber dem laufenden Jahr vor. Das bedeutet, dass die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte im kommenden Jahr planungsgemäß rund 2,34 Milliarden Euro für den LWV aufbringen müssten.
Für das Jahr 2027 ist erneut der Einsatz eines Teils der Liquidität des Verbandes in Höhe der ursprünglichen Planung von 50 Mio. Euro vorgesehen, um unmittelbar die Zahllast der Träger zu reduzieren. Da im laufenden Jahr 100 Mio. Euro als Liquiditätsrückgabe eingebracht wurden, erhöht sich trotz der tatsächlichen Abmilderung der Mehrbedarf um 50 Mio. Euro.
LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler macht deutlich:
„Die heutigen Eckwerte sind kein Haushaltsbeschluss. Sie sind ein Instrument der Transparenz und Planbarkeit gegenüber unseren Trägern. Gleichzeitig zeigen sie sehr deutlich, dass die kommunale Ebene Verantwortung übernimmt und in den vergangenen Jahren geliefert hat. Wir haben eigene Beiträge geleistet, Prozesse verändert, Vereinbarungen getroffen und Spielräume genutzt. Aber wir sehen auch, dass die wesentlichen Kostentreiber nicht kommunal entstehen. Wenn wir Teilhabe langfristig sichern wollen, müssen Leistungen, Zuständigkeiten und Finanzierung wieder stärker zusammen gedacht werden. Bund und Länder sind jetzt gefordert, ihren Beitrag zu leisten."
Die Eingliederungshilfe ist eine kommunale Pflichtaufgabe, deren Leistungen durch das Bundesteilhabegesetz verbindlich ausgestaltet werden. Der LWV übernimmt diese Aufgabe für Hessen, um gleichwertige Lebensverhältnisse und verlässliche Unterstützung für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen.
LWV-Kämmerer Dieter Schütz, der als zuständiger Beigeordneter die Eckwerte in die Verbandsversammlung eingebracht hat, erklärt:
„Die Zahlen zeigen die Realität sehr deutlich. Hauptursachen für die Entwicklung sind steigende Leistungszahlen in der Eingliederungshilfe, wachsende Unterstützungsbedarfe sowie Tarifsteigerungen bei den Leistungserbringern. Trotz erheblicher eigener Anstrengungen können wir diese Entwicklungen nicht allein beeinflussen. Für unsere Träger ist das eine enorme Herausforderung. Umso wichtiger ist es, frühzeitig Orientierung zu geben und die Belastungen so weit wie möglich abzufedern."
Der LWV hat in den vergangenen Jahren interne Steuerungs- und Optimierungsprozesse angestoßen sowie gemeinsam mit den Leistungserbringern Maßnahmen entwickelt, um Effizienzpotenziale zu heben, Bürokratie abzubauen und Ressourcen wirksamer einzusetzen.
Der Erste Beigeordnete Alexander Heppe betont:
„Die Antwort auf diese Entwicklung kann nicht sein, weniger Teilhabe zu ermöglichen. Unsere Aufgabe ist es, Teilhabe wirksam, personenzentriert und langfristig tragfähig zu organisieren. Dafür brauchen wir moderne Verfahren, mehr Steuerungsfähigkeit, weniger Bürokratie und digitale Unterstützung. Fachkräfte müssen mehr Zeit für Menschen und weniger Zeit für Abstimmung und Dokumentation haben. Der LWV wird seinen Beitrag dazu weiterhin konsequent leisten."
Die Verbandsversammlung hat mit dem heutigen Beschluss den finanziellen Orientierungsrahmen für die weitere Haushaltsplanung des LWV und zugleich erste Anhaltspunkte für die Höhe der zu erwartenden Verbandsumlage geschaffen.
Unterstützung für behinderte und wohnungslose Menschen
Der LWV geht davon aus, dass – wie bereits in der Vergangenheit – im Bereich der Hilfe für Menschen mit Behinderung (überörtliche Eingliederungshilfe sowie Sozialhilfe) die Zahlen, insbesondere bei den seelisch behinderten Menschen, in 2027 steigen werden: gegenüber der Prognose 2026 um rund 700 neue Leistungsberechtigte auf 65.300. Mit rund 2,444 Milliarden Euro sind rund 83,86 Prozent der Gesamtausgaben für diese Leistungen der Eingliederungshilfe sowie der Sozialhilfe insgesamt vorgesehen. Das sind rund 188,85 Millionen Euro mehr als im Haushalt für 2026. Neben Unterstützungsleistungen in der eigenen Wohnung und in besonderen Wohnformen sowie in Werkstätten und in sogenannten betriebsintegrierten Beschäftigungsverhältnissen sind hier auch die Leistungen des Blindengelds sowie des Gehörlosen- und Taubblindengelds erfasst.
Förderschulen, Soziale Entschädigung und behinderte Menschen im Beruf
Für seine Förderschulen, Internate und Interdisziplinären Frühberatungsstellen wendet der LWV in 2027 voraussichtlich rund 51,72 Millionen Euro auf. Kriegsopfer und deren Angehörige, Gewaltopfer, Menschen, die während ihres Zivildienstes oder durch Impfungen geschädigt wurden (die nach dem SGB XIV – Soziales Entschädigungsrecht – anerkannte sind) sowie Opfer politischer Verfolgung in der DDR werden mit Leistungen in Höhe von rund 21,49 Millionen Euro berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen im Beruf und ihre Arbeitgeber unterstützt das LWV Hessen Integrationsamt mit voraussichtlich rund 111,94 Millionen Euro. Diese Leistungen werden getragen durch die Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber mit mehr als zwanzig Beschäftigten bezahlen, wenn sie keine oder zu wenige schwerbehinderte Männer und Frauen (oder diesen gleichgestellten Menschen) beschäftigen. Für die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für in Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen sieht der Haushalt rund 99,95 Millionen Euro vor, die vom Bund erstattet werden.
Die Ausgaben des LWV werden im Wesentlichen durch die Verbandsumlage, durch Kostenerstattungen und Leistungsentgelte sowie 185 Millionen Euro aus dem Kommunalen Finanzausgleich des Landes Hessen finanziert.