04.11.2026
Kassel (LWV): Über 92 Millionen Euro hat das LWV Hessen Integrationsamt im Jahr 2025 für die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben eingesetzt. Welche Maßnahmen damit unterstützt wurden und welche Ergebnisse die Arbeit des Integrationsamts erzielt hat, zeigt der jetzt veröffentlichte Jahresbericht 2025.
Digitalisierung, demografischer Wandel und Fachkräftemangel verändern die Arbeitswelt grundlegend. Diese Entwicklungen stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen, eröffnen zugleich aber auch Chancen, die Potenziale aller Menschen stärker zu nutzen. Inklusion ist dabei keine Randaufgabe, sondern ein wesentlicher Baustein für einen zukunftsfähigen Arbeitsmarkt.
Als verlässlicher Partner unterstützt das LWV Hessen Integrationsamt Menschen mit Behinderung und Arbeitgeber gleichermaßen. Es berät, fördert und begleitet bei der Einstellung neuer Mitarbeitender, der Sicherung bestehender Arbeitsplätze sowie der Gestaltung barrierefreier Arbeitsbedingungen und individueller Lösungen. Ziel ist es, die Teilhabe am Arbeitsleben nachhaltig zu stärken und Hindernisse abzubauen – ganz im Sinne des Leitmotivs #LebenWirVielfalt.
Wie wirksam diese Unterstützung ist, zeigen die Ergebnisse des Berichtsjahres 2025: Mehr als 9.000 Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderung konnten gesichert werden, beispielsweise durch individuelle Arbeitsplatzanpassungen oder Lohnkostenzuschüsse. Auch das vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI) und dem LWV Hessen auf den Weg gebrachte Hessische Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS) leistet einen wichtigen Beitrag, um den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern sowie nachhaltige Beschäftigungsverhältnisse zu fördern. Im Jahr 2025 wurden im Rahmen des Programms 640 Prämien für Praktika, Probebeschäftigungen, Ausbildungen und die Aufnahme neuer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse bewilligt.
Darüber hinaus stärkt das LWV Hessen Integrationsamt die Teilhabe von Menschen mit Behinderung durch gezielte Schulungs- und Informationsangebote. Knapp 2.200 Personen nahmen in 2025 an insgesamt 80 Schulungs- und Informationsveranstaltungen teil, die das LWV Hessen Integrationsamt durchführte oder begleitete. Das Angebot richtet sich insbesondere an Schwerbehindertenvertretungen, Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber sowie Betriebs- bzw. Personalräte. Die Veranstaltungen vermitteln Fachwissen, sensibilisieren für die Belange von Menschen mit Behinderung und unterstützen die betrieblichen Akteure dabei, Inklusion und Teilhabe im Arbeitsalltag aktiv zu gestalten.
Der Jahresbericht 2025 gibt einen umfassenden Überblick über die vielfältigen Aufgaben und Leistungen des Integrationsamts. Er verdeutlicht, wie wichtig das Zusammenspiel von Beschäftigten, Arbeitgebern, Interessenvertretungen und weiteren Beteiligten für eine inklusive Arbeitswelt ist. Zugleich informiert er über Entwicklungen, Arbeitsschwerpunkte und Ergebnisse des Berichtsjahres und macht die Arbeit des Integrationsamts transparent.
Der Jahresbericht 2025 ist ab sofort verfügbar und kann unter https://www.integrationsamt-hessen.de/das-integrationsamt/publikationen-und-filme/publikationen.html abgerufen werden.
„Eine inklusive Arbeitswelt entsteht nicht von allein“, sagt Susanne Simmler, Landesdirektorin des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen. „Sie braucht engagierte Arbeitgeber, verlässliche Unterstützung und Rahmenbedingungen, die Teilhabe ermöglichen. Das LWV Hessen Integrationsamt leistet hierzu einen wichtigen Beitrag. Unser Ziel ist es, bestehende Beschäftigung zu sichern, neue Chancen zu eröffnen und Inklusion im Arbeitsalltag selbstverständlich werden zu lassen. Die Ergebnisse des Jahres 2025 verdeutlichen, dass gezielte Unterstützung wirkt.“
Die finanziellen Leistungen, die das LWV Integrationsamt Hessen an schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber sowie an Inklusionsbetriebe zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gewährt, werden aus Mitteln der sogenannten Ausgleichsabgabe finanziert. Diese Mittel stammen ausdrücklich nicht aus den originären Haushaltsmitteln des LWV Hessen, die von den 21 Landkreisen und sechs kreisfreien Städten als Träger des Verbandes über die Verbandsumlage aufgebracht werden.
Die Ausgleichsabgabe ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie verfolgt das Ziel, Arbeitgeber zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung zu motivieren und zugleich einen finanziellen Ausgleich für den mit der Beschäftigung verbundenen zusätzlichen Aufwand zu schaffen. Die Entrichtung der Ausgleichsabgabe entbindet Arbeitgeber jedoch nicht von ihrer gesetzlichen Beschäftigungspflicht.
Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Anzahl von Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen nicht besetzen, sind gemäß § 154 SGB IX beschäftigungspflichtig und haben für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten (§ 160 Absatz 1 Satz
1 SGB IX).