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Neuigkeiten

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ver.di und LWV

"Es verbindet uns mehr als uns trennt"


Logos von Ver.di und LWV

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20.08.2025

Gemeinsame Erklärung ver.di Landesbezirk Hessen und LWV

Kassel. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist als Träger der Eingliederungshilfe und Garant für gleichwertige Lebensverhältnisse der Menschen mit Behinderung in ganz Hessen unverzichtbar. So lautet die gemeinsame Kernaussage, nachdem sich Vertreterinnen und Vertreter des ver.di Landesbezirks Hessen und die Spitze des Landeswohlfahrtsverbandes in Kassel zum Dialog getroffen haben.

In einem konstruktiven und vertrauensvollen Gespräch stellten beide Seiten ihre Sichtweisen und Positionen zur derzeitigen Situation der Eingliederungshilfe in Hessen dar und erläuterten die Beweggründe ihres Handelns.

„Es verbindet uns mehr als uns trennt“ – unter dieser Überschrift summieren die Beteiligten einige Übereinstimmungen:

  • Die Eingliederungshilfe steht auf Bundesebene, auf hessischer Landesebene und auch der Ebene des LWV Hessen vor einer schwierigen finanziellen Situation. Hinzu kommen erhebliche personelle und organisatorische Herausforderungen für alle Beteiligten. Gesetzliche Änderungen und Finanzierungsbeteiligungen werden sowohl von der Landesregierung als auch der Bundesregierung eingefordert. Um den Bedarfen von Menschen mit Behinderung gerecht zu werden, ist eine Weiterentwicklung der derzeit starren und komplexen Vorgaben auf allen Ebenen dringend erforderlich.
     
  • Um die kommunale Ebene vor einem drohenden finanziellen Kollaps infolge kontinuierlich steigender Sozialausgaben zu schützen, ist eine deutlich bessere Ausstattung der Eingliederungshilfe erforderlich. Beide Seiten wollen sich u. a. dafür einsetzen, dass die Landkreise und kreisfreien Städte eine bessere Finanzausstattung durch die Unterstützung von Bund und Land erhalten. Beiden Seiten ist daran gelegen, dass die notwendige Konsolidierung des LWV nicht zu Lasten der Menschen mit Unterstützungsbedarf geht.
     
  • Zudem setzen wir uns dafür ein, dass die Finanzierung der so genannten systemwidrigen Leistungen für den LWV durch Bund und Land neu geregelt wird. Darunter fallen Aufgaben, die nicht zu den originären Leistungen der Eingliederungshilfe zählen, die der LWV jedoch erbringen muss – beispielsweise, weil gesetzliche Regelungen für Menschen mit Behinderung fehlen oder andere Leistungsträger sie nicht erbringen. Wir unterstützen das Land Hessen daher dabei, eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Neuregelung der §§ 43,43a SGB XI auf den Weg zu bringen.
     
  • Das hessische System der Bedarfsermittlung und explizit die damit verbundene Finanzierung in der Eingliederungshilfe muss auf vereinfachte Grundlagen gestellt werden, die für alle Beteiligten nachvollziehbar sind. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Hessen führt aktuell zu einer deutlich größeren Komplexität des Verfahrens und zu Mehraufwendungen. Dazu gehört, dass die Verfahren schneller und unbürokratischer gestaltet werden müssen. Für die Entwicklung und Umsetzung neuer Bedarfsermittlungsverfahren erachten LWV und ver.di eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Akteuren als sinnvoll.
     
  • Gemeinsam geht es auch darum, in Zeiten des Fachkräftemangels und mit dem Ziel der Teilhabe in allen Lebensbereichen gute tarifgebundene Arbeitsplätze für gute Arbeit zur Verfügung zu stellen. Der stark zunehmende Fach- und Arbeitskräftemangel erfordert eine Fachkräfteoffensive sowie Nach- und Weiterqualifizierung. Die Konzentration auf praktikable Vorgaben ohne unnötigen Aufwand. Entbürokratisierung und die Flexibilisierung von Vorgaben, Verfahren und Vereinbarungen sind unabdingbar. Die auf allen Seiten beschränkten Ressourcen müssen zum Wohle der Menschen mit Behinderung effektiv eingesetzt werden.

Der LWV Hessen ist für alle Beteiligten, aber vor allem für Menschen mit Behinderungen ein kompetenter Partner in der Eingliederungshilfe und ein wichtiger Garant für ein einheitliches Leistungsspektrum in ganz Hessen.

Der LWV hat die Problemlage erkannt und einen Transformationsprozess eingeleitet: Sowohl der LWV selbst als auch die Leistungserbringer mit den vereinbarten Vorgehensweisen stehen in der Verantwortung, aktiv zu Lösungen beizutragen und sie umzusetzen. Der Rechtsanspruch für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB IX wird garantiert. Ein nachhaltig wirkendes, zuverlässiges und personenzentriertes System kann nur dann funktionieren, wenn die Ressourcen zur Verfügung stehen und Fachkräfte nicht durch unnötige Bürokratie oder Verfahren gebunden werden.

Wir stehen hinter der 2009 vom Bund ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention, um allen Menschen mit Behinderung die volle und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Zum Ende des Treffens betonten beide Gesprächsparteien, dass die Grundlage ihres Handelns immer die Verantwortung für die Menschen sei, die Unterstützung benötigten. Alle, so der Konsens, sind an einem Miteinander interessiert. Vor diesem Hintergrund wird vereinbart, den regelmäßigen Austausch zwischen ver.di, dem AKAB e.V. und Vertreterinnen und Vertretern der Leistungsnehmerinnen und -nehmer zu verstetigen.


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