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Wachkoma-Patienten: Flächendeckende Versorgung für Hessen aufgebaut

Auf die Pionierarbeit der vergangenen 15 Jahre bei der Versorgung von Wachkoma-Patienten hat im Mai die Erste Beigeordnete des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV), Evelin Schönhut-Keil, hingewiesen: „In Hessen gibt es für Wachkoma-Patienten inzwischen eine gut ausgebaute Versorgungskette. Stationäre Pflegeeinrichtungen mit adäquaten fachlichen Standards stehen in allen Regionen mit einer ausreichenden Platzzahl zur Verfügung. Durch die Zusammenarbeit zwischen Kranken- und Pflegekassen, dem LWV als überörtlichem Sozialhilfeträger und den Pflegeeinrichtungen hat sich die Versorgung dieser Menschen in Hessen spürbar verbessert“, sagte die Sozialpolitikerin in Kassel. Auch seien die früher häufig strittigen Fragen der Kostenübernahme inzwischen in weiten Teilen geklärt. Dennoch bleibe es eine vordringliche politische Aufgabe, einen von allen Beteiligten getragenen verbindlichen Rahmen für ein einheitliches Leistungsgeschehen in der Reha-Phase F zu schaffen.

Unter dem Titel „Chancen und Perspektiven für hirnverletzte Menschen in Hessen“ hatten der LWV und zwei Mitveranstalter zu einer Fachtagung ins Ständehaus eingeladen, an der rund 100 Betroffene und Angehörige sowie Mitarbeiter aus Pflegeeinrichtungen und Sozialdiensten teilnahmen. Der Fachtagung folgte am Nachmittag ein Angehörigentreff, zu dem auch ein praktischer Teil zu Pflege und Therapie schädel-hirnverletzter Menschen gehörte. Neben Schönhut-Keil unterstrichen für die Mitveranstalter Bernd Lautenbach, Sprecher der „Landesarbeitsgemeinschaft Phase F Hessen“, sowie Armin Nentwig, Bundesvorsitzender der „Schädel-Hirnpatienten in Not e. V.“, das Rehabilitationsrecht von Patienten in Koma und Wachkoma.
Im vergangenen Jahr war der LWV Kostenträger für 540 Menschen, die in speziellen Pflegeheimen versorgt werden. Wegen der verbesserten notfall- und intensivmedizinischen Behandlung wächst die Zahl der Menschen konstant an, die eine schwere Schädel-Hirn-Verletzung überleben und anschließend in unterschiedlichen Reha-Phasen versorgt werden: Während in 2003 durchschnittlich 239 Menschen durch Leistungen des LWV versorgt wurden, wuchs die Zahl in 2004 auf 292. 2005 waren es 338 Personen. Inzwischen würden die früher mitunter in Altenpflegeheimen untergebrachten Menschen in spezialisierten Pflegeeinrichtungen versorgt, denen Schönhut-Keil professionelle Arbeit attestierte. Auch habe man dort auf die öffentliche Finanznot reagiert, einrichtungsinterne Ressourcen ausgelotet, Prozesse effektiver gestaltet und Angebote konzeptionell verändert. Die Pflegeeinrichtungen seien somit leistungsfähiger geworden und hätten die Qualität steigern können, sagte die Erste Beigeordnete. (jda)


Rehabilitation beim Wachkoma

Durch einen Unfall mit Gewalteinwirkung, einen Tumor, eine Blutung oder eine Entzündung des Gehirns, auch durch einen Schlaganfall, kann es zu einer Störung der Verbindung vom Großhirn zum Hirnstamm („Mittelhirn-Ebene“) kommen. Die Betroffenen fallen in ein Wachkoma, auch „Apallisches Syndrom“ genannt, bei dem elementare physische und psychische Funktionen außer Kraft gesetzt sind. Wie lange ein solches Wachkoma anhält, ist nicht absehbar. Die Erholungszeit (Remission) kann viele Wochen, Monate oder auch Jahre dauern. Inwieweit eine teilweise oder weitergehende Wiedereingliederung bis hin zur völligen Normalisierung gelingt, ist u. a. vom rechtzeitigen Einsetzen der Frührehabilitation (Phase B) unmittelbar im Anschluss an die Akutversorgung (Phase A) abhängig. Für Patienten nach einem apallischen Syndrom kommen die Reha-Phasen C - D in Frage, bei vorerst nicht positivem Verlauf benötigt der Patient im Wachkoma Pflegeleistungen der Phase F, mit denen das Rehabilitationspotential erhalten werden soll.

Phase A – Akutversorgung
Phase B – Frührehabilitation
Phase C, D, E – Weiterführende Rehaphasen, Wiedereingliederung in häusliches Umfeld, Schule, Beruf
Phase F – medizinisch-aktivierende Behandlungspflege


Weitere Informationen: www.schaedel-hirnpatienten.de, www.phase-f-hessen.de, www.lwv-hessen.de