In 2026 jährt sich die Gründung des Bundeslandes Hessen zum 80. Mal. Als sichtbares Zeichen dieses Jubiläums hat das Hessische Innenministerium die Beflaggung aller Dienstgebäude des Landes und sonstiger öffentlicher Gebäude vom 24. März bis 31. Dezember angeordnet.
Das Jubiläum “80 Jahre Hessen” wird als Motto von vielen über das Jahr verteilten Veranstaltungen und herausragenden kulturellen Anlässen – wie dem Hessentag in Fulda oder dem Rheingau Musik Festival – aufgegriffen und gefeiert. Höhepunkt des Jubiläumsjahres ist der Festakt am 1. Dezember, dem Jahrestag des Inkrafttretens der Verfassung des Landes Hessen.
Hessen war nach dem Krieg das erste Bundesland, das sich eine neue Verfassung gab. Die US-Militärregierung forderte im Februar 1946 den ersten hessischen Ministerpräsidenten Karl Geiler (parteilos) auf, einen Verfassungsentwurf erarbeiten zu lassen. Am 30. Juni 1946 wählten die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger Hessens die Verfassungsberatende Landesversammlung. Es war die erste landesweite freie Wahl nach dem Krieg.
Der aus der Verfassungsversammlung berufene 29-köpfige Verfassungsausschuss erarbeitete dann ab August 1946 die zukünftige Hessische Verfassung. Diese wurde am 29. Oktober 1946 von der Verfassungsberatenden Landesversammlung in Wiesbaden beschlossen. In einer Volksabstimmung stimmten die Wählerinnen und Wähler am 1. Dezember 1946 mit 76,8 Prozent für diese neue Verfassung. Seitdem ist sie das demokratische Fundament des Landes Hessen. Am selben Tag fand auch die erste Wahl zum Hessischen Landtag statt. Am 19. Dezember 1946 tagten die Abgeordneten zum ersten Mal im Wiesbadener Stadtschloss.
Im Jubiläumsjahr 2026 soll besonders an den Wert der Demokratie und die Entwicklung Hessens zu einem erfolgreichen und modernen Bundesland erinnert werden.
Es gibt 13 offizielle Beflaggungs-Anlässe, zu denen anstelle der üblichen drei blauen LWV-Banner die europäische, die deutsche und die hessische Flagge an den drei Masten am Ständeplatz 6 hochgezogen werden. An welchen besonderen Tagen welche Fahnen wehen, regelt der „Erlass über die Beflaggung öffentlicher Gebäude“ des Landes Hessen.
| Datum | Anlass der Beflaggung |
| 27. Januar | Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus |
| 11. März | Tag des Gedenkens an die Opfer terroristischer Gewalt |
| 1. Mai | Tag der Arbeit |
| 9. Mai | Europatag |
| 23. Mai | Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes |
| 17. Juni | Tag des Gedenkens an die Oper des Volksaufstandes 1953 in der DDR |
| 20. Juni | Bundesgedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung |
| 20. Juli | Tag des Gedenkens an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft |
| 3. Sonntag im September | Hessischer Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat in Hessen |
| 3. Oktober | Tag der Deutschen Einheit |
| 2. Sonntag vor dem 1. Advent | Volkstrauertag |
| 1. Dezember | Jahrestag des Inkrafttretens der Verfassung des Landes Hessen |
| Tage allgemeiner Wahlen | (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) |
Über die hessische Beflaggungsordnung hinaus können die Innenministerien von Bund und Land eine Beflaggung zu besonderen Anlässen anordnen, zum Beispiel bei Staatstrauer. In solchen Fällen wehen sie auch auf „Halbmast“ oder tragen – wie beim LWV – einen so genannten Trauerflor, also ein schwarzes Band.
Speziell für den LWV gilt, dass an der Beflaggung schon von außen wahrnehmbar ist, an welchen Tagen im Jahr die Verbandsversammlung – das sogenannte hessische Sozialparlament – im Ständehaus zusammenkommt. Dann nämlich wird neben zwei LWV-Bannern noch die hessische Flagge aufgezogen.