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Beflaggung zum 20. September 2025

Kassel setzt Zeichen für Vielfalt

Kassel setzt Zeichen für Vielfalt

Beflaggung zum 20. September 2025

Am 20. September steht Kassel im Zeichen des Christopher Street Day (CSD). Die LGBTQ+‐Community (Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender und Queer) demonstriert für ihre Rechte sowie gegen Diskriminierung und Ausgrenzung. Kundgebung, Musik und Party bilden das Programm.

Die LGBTQ+ Community hat eine wichtige Rolle in der Gesellschaft bei der Förderung von Vielfalt und Inklusion. Anlässlich des CSD hisst die Stadt Kassel die Regenbogenfahne vor dem Rathaus. Diesem Ausdruck der Offenheit für Vielfalt schließt sich der Landeswohlfahrtsverband (LWV) an: Vor dem Ständehaus in Kassel weht neben den zwei LWV-Bannern ebenso die Regenbogenfahne.

Die Regenbogenflagge – das Symbol für die LGBTQ+-Community – steht für verschiedene Aspekte des Lebens, u. a. Gelb für das Sonnenlicht, Grün für die Natur, Blau für Harmonie. Die Flagge symbolisiert Vielfalt, Stolz, Toleranz und den Kampf für Gleichberechtigung und Sichtbarkeit.

Seinen Namen hat der CSD von einem Ereignis am 28. Juni 1969 in der New Yorker Christopher Street. Bei einem Polizeieinsatz in der dortigen Stonewall‐Bar begannen sich Gäste sowie Vorübergehende zu wehren. Mehrtägige Auseinandersetzungen mit der Polizei folgten. Dieser sogenannte Stonewall‐Aufstand reihte sich in ähnliche Vorkommnisse in den Jahren zuvor.

Auch in Deutschland wagten sich damals mehr Menschen aus sexuellen Minderheiten an die Öffentlichkeit und forderten ein Ende der Benachteiligung. Zehn Jahre nach Stonewall, 1979, gab es dann die ersten CSDs in Deutschland. Die Bezeichnung Christopher Street Day ist nur in Deutschland und der Schweiz gebräuchlich.

Weitere Informationen zum Programm des CSD in Kassel

Hintergrund

Es gibt 13 offizielle Beflaggungs-Anlässe, zu denen anstelle der üblichen drei blauen LWV-Banner die europäische, die deutsche und die hessische Flagge an den drei Masten am Ständeplatz 6 hochgezogen werden. An welchen besonderen Tagen welche Fahnen wehen, regelt der „Erlass über die Beflaggung öffentlicher Gebäude“ des Landes Hessen.

Offizielle Beflaggungstage

Datum

Anlass der Beflaggung

27. Januar

Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

11. März

Tag des Gedenkens an die Opfer terroristischer Gewalt

1. Mai

Tag der Arbeit

9. Mai

Europatag

23. Mai

Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes

17. Juni

Tag des Gedenkens an die Oper des Volksaufstandes 1953 in der DDR

20. Juni

Bundesgedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung

20. Juli 

Tag des Gedenkens an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft

3. Sonntag im September

Hessischer Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat in Hessen

3. Oktober

Tag der Deutschen Einheit

2. Sonntag vor dem 1. Advent

Volkstrauertag

1. Dezember

Jahrestag des Inkrafttretenser Verfassung des Landes Hessen

Tage allgemeiner Wahlen

(Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)

Trauerflor bei Staatstrauer

Über die hessische Beflaggungsordnung hinaus können die Innenministerien von Bund und Land eine Beflaggung zu besonderen Anlässen anordnen, zum Beispiel bei Staatstrauer. In solchen Fällen wehen sie auch auf „Halbmast“ oder tragen – wie beim LWV – einen Trauerflor, also ein schwarzes Band.

Speziell für den LWV gilt, dass an der Beflaggung schon von außen wahrnehmbar ist, an welchen Tagen im Jahr die Verbandsversammlung – das sogenannte hessische Sozialparlament – im Ständehaus zusammenkommt. Dann nämlich wird neben zwei LWV-Bannern noch die hessische Flagge aufgezogen.