Beflaggung zum 1. Dezember
Am 1. Dezember ist der Jahrestag des Inkrafttretens der Verfassung des Landes Hessen.
Die Hessische Verfassung wurde am 29. Oktober 1946 von der Verfassungberatenden Landesversammlung in Wiesbaden beschlossen und am 1. Dezember 1946 durch Volksentscheid angenommen.
Auf dem Weg zur Hessischen Verfassung legte die US-Militärregierung im Februar 1946 einen „Fahrplan“ zur Ausarbeitung einer Verfassung fest. Zunächst wurde am 26. Februar 1946 ein beratender Landesausschuss mit 48 Abgeordneten (jeweils 12 Vertreter von SPD, CDU, KPD und LDP) einberufen, der die Amerikaner bei Gesetzesvorhaben unterstützen und eine Brücke zwischen Landesregierung und Parteien sein sollte. Dieser wurde durch die am 30. Juni 1946 gewählte Landes- bzw. Verfassungsversammlung abgelöst. Der aus der Verfassungsversammlung berufene 29-köpfige Verfassungsausschuss unter dem Vorsitz von Ludwig Bergsträsser erarbeitete dann ab August 1946 die zukünftige Hessische Verfassung. Nachdem die US-Militärregierung den Entwurf genehmigt hatte und die Verfassungsversammlung in der dritten Lesung dafür votierte, wurde die Volksabstimmung für den 1. Dezember 1946 angesetzt. Bei der Volksabstimmung stimmten 76% für die Verfassung.
Es gibt 13 offizielle Beflaggungs-Anlässe, zu denen anstelle der üblichen drei blauen LWV-Banner die europäische, die deutsche und die hessische Flagge an den drei Masten am Ständeplatz 6 hochgezogen werden. An welchen besonderen Tagen welche Fahnen wehen, regelt der „Erlass über die Beflaggung öffentlicher Gebäude“ des Landes Hessen.
Datum | Anlass der Beflaggung |
27. Januar | Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus |
11. März | Tag des Gedenkens an die Opfer terroristischer Gewalt |
1. Mai | Tag der Arbeit |
9. Mai | Europatag |
23. Mai | Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes |
17. Juni | Tag des Gedenkens an die Oper des Volksaufstandes 1953 in der DDR |
20. Juni | Bundesgedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung |
20. Juli | Tag des Gedenkens an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft |
3. Sonntag im September | Hessischer Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat in Hessen |
3. Oktober | Tag der Deutschen Einheit |
2. Sonntag vor dem 1. Advent | Volkstrauertag |
1. Dezember | Jahrestag des Inkrafttretens der Verfassung des Landes Hessen |
Tage allgemeiner Wahlen | (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) |
Über die hessische Beflaggungsordnung hinaus können die Innenministerien von Bund und Land eine Beflaggung zu besonderen Anlässen anordnen, zum Beispiel bei Staatstrauer. In solchen Fällen wehen sie auch auf „Halbmast“ oder tragen – wie beim LWV – einen Trauerflor, also ein schwarzes Band.
Speziell für den LWV gilt, dass an der Beflaggung schon von außen wahrnehmbar ist, an welchen Tagen im Jahr die Verbandsversammlung – das sogenannte hessische Sozialparlament – im Ständehaus zusammenkommt. Dann nämlich wird neben zwei LWV-Bannern noch die hessische Flagge aufgezogen.