Haben Sie noch Fragen?
Allgemeine Fragen zum Vorhaben:
E-Mail: nachgefragt@lwv-hessen.de (unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Kontaktdaten)
Telefon: 0561 1004 - 5280
Diesen und weiteren Fragen ist der LWV Hessen mit dem Vorhaben „Ich bin gefragt! So erlebe ich Teilhabe“ nachgegangen.
Im Mittelpunkt standen dabei folgende Leitfragen:
Ziel des Vorhabens war es, besser zu verstehen, was aus Sicht von Menschen mit Behinderungen zu gelingender Teilhabe beiträgt und erste Wirkfaktoren zu identifizieren. Die Ergebnisse sollen dabei helfen, die Eingliederungshilfe in Hessen weiterzuentwickeln.
Das Vorhaben startete 2021 gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen xit GmbH. Im Zentrum stand eine umfangreiche Befragung, die zwischen November 2023 und September 2024 stattfand und in vier Wellen, gestaffelt nach Regionen in Hessen (Nord-Ost, Mitte, Südwest und Südost), durchgeführt wurde.
Im Rahmen eines aufsuchenden Ansatzes wurden insgesamt 791 persönliche Interviews mit leistungsberechtigten Personen geführt. Die Gespräche fanden überwiegend im direkten Lebensumfeld der Befragten statt. Die Teilnehmenden konnten selbst entscheiden, wo und in welchem Rahmen sie befragt werden möchten.
420 Personen wurden mit dem Fragebogen in standardisierter Sprache befragt. 371 Personen nutzten die Version in Leichter Sprache. Darüber hinaus kamen unterstützte Kommunikationsformen sowie bei Bedarf Gebärdensprache zum Einsatz.
Viele der befragten Personen erleben ihre Lebenssituation positiv:
Gleichzeitig werden auch Herausforderungen sichtbar:
Die Befragung zeigt außerdem:
Die Ergebnisse liefern wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Hessen – mit dem Ziel, diese noch stärker an den Bedürfnissen der Menschen auszurichten.
Nun steht der Bericht mit allen Ergebnissen zur Verfügung.
Befragt wurden Menschen, deren Leistungen durch den LWV Hessen finanziert werden.
Die Teilnehmenden wurden per Zufallsprinzip ausgewählt und schriftlich kontaktiert. Die Teilnahme an der Befragung war freiwillig.
Rechtliche Betreuungen wurden zusätzlich informiert und erhielten die erforderlichen Unterlagen. Sie konnten die leistungsberechtigten Personen bei Bedarf unterstützen.
Die Befragung fand in persönlichen Gesprächen auf Grundlage eines eigens entwickelten standardisierten Fragebogens mit offenen und geschlossenen Fragen statt.
Die befragten Personen konnten selbst entscheiden, an welchem Ort und in welchem Rahmen das Gespräch stattfinden sollte. Auf Wunsch konnten Angehörige, rechtliche Betreuungen oder andere Vertrauenspersonen anwesend sein.
Die Gespräche konnten in standardisierter Sprache, Leichter Sprache, Gebärdensprache oder unter Einsatz unterstützter Kommunikation durchgeführt werden. Ein Interview dauerte in der Regel etwa 45 Minuten.
Der Schutz personenbezogener Daten hatte während des gesamten Vorhabens einen hohen Stellenwert.
Eine Teilnahme oder Nichtteilnahme hatte keinerlei Auswirkungen auf den Leistungsbezug. Die Befragung erfolgte ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der teilnehmenden Personen.
Die Interviews wurden durch die xit GmbH durchgeführt. Alle personenbezogenen Daten wurden nach Abschluss des Vorhabens gelöscht.
Der LWV Hessen erhielt ausschließlich anonymisierte Ergebnisse ohne Personenbezug. Rückschlüsse auf einzelne Personen sind nicht möglich.
Die Ergebnisse werden ausschließlich für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe genutzt.
Die Befragung befasste sich unter anderem mit folgenden Themen:
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat das Thema Wirkung und Wirksamkeit stärker in den Mittelpunkt der Eingliederungshilfe gerückt.
Fachlichen Bezugsrahmen bildeten die hessischen Rahmenverträge für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Rahmenvertrag 2) sowie für Soziale Teilhabe und Teilhabe an Bildung (Rahmenvertrag 3).
Während sich Wirksamkeit darauf bezieht, wie eine Leistung erbracht wird, also auf die Qualität von Strukturen und Prozessen, beschreibt Wirkung, was die Leistung bei den leistungsberechtigten Personen bewirkt. Wirkung ist dabei ein zentraler Bestandteil der Ergebnisqualität und Gegenstand des Gesamtplanverfahrens.
Vor diesem Hintergrund untersuchte das Vorhaben, wie Menschen mit Behinderungen ihre Lebensqualität, Lebenszufriedenheit und Teilhabemöglichkeiten bewerten.
Lebenszufriedenheit beschreibt, wie Menschen ihr eigenes Leben bewerten. Sie zeigt, wie zufrieden jemand mit seiner Lebenssituation ist und ist damit ein wichtiger Bestandteil von Lebensqualität.
Lebensqualität beschreibt die Lebenssituation eines Menschen insgesamt. Dazu gehören beispielsweise Gesundheit, Wohn- und Lebensbedingungen, soziale Beziehungen sowie das persönliche Wohlbefinden. Lebensqualität entsteht in einem dynamischen Prozess, bei dem die Individuen selbst sowie politische, soziale und institutionelle Rahmenbedingungen miteinander wirken (vgl. Schalock et al., 2018).
Handlungsspielräume beschreiben die Möglichkeiten eines Menschen, das eigene Leben selbstbestimmt zu gestalten und Entscheidungen eigenständig treffen zu können.
Dazu gehören beispielsweise die Gestaltung des Tagesablaufs, die Wahl von Freizeitaktivitäten, die Möglichkeit eigene Wünsche einzubringen oder soziale Beziehungen nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten.
Ziel des Vorhabens war es, die Perspektive leistungsberechtigter Personen stärker in die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe einzubeziehen.
Die Ergebnisse liefern erste Erkenntnisse darüber, welche Faktoren aus Sicht der Betroffenen als unterstützend erlebt werden und wo weiterhin Entwicklungsbedarfe bestehen. Sie bilden damit eine wichtige Grundlage für die weitere Auseinandersetzung mit dem Thema Wirkung in der Eingliederungshilfe.
Die Ergebnisse des Vorhabens liefern wichtige Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Hessen.
Der LWV Hessen wird die gewonnenen Erkenntnisse nutzen, um sich weiter mit dem Thema Wirkung und Ergebnisqualität auseinanderzusetzen.
Da sich das theoretische Verständnis von „Wirkung“ in der Eingliederungshilfe stetig weiterentwickelt, ist es umso wichtiger, die gewonnenen Erkenntnisse aufzugreifen und die vorliegenden Daten als Grundlage für eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung zu nutzen. Dabei soll auch die Verstetigung entsprechender Befragungsformate geprüft werden und wie leistungsberechtigte Personen künftig noch stärker in entsprechende Prozesse einbezogen werden können.
Auch der Aspekt der Wirksamkeit sollte dabei in die Weiterentwicklung miteinbezogen werden, insbesondere wenn es um die Struktur- und Prozessparameter der Leistungserbringung geht, beispielsweise auch über die Einbindung von Leistungserbringenden/Fachkräften/Angehörigen in diesen Diskurs.
Allgemeine Fragen zum Vorhaben:
E-Mail: nachgefragt@lwv-hessen.de (unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Kontaktdaten)
Telefon: 0561 1004 - 5280