Von Blindengeld bis
Persönliches Budget
Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.
Mit dem Budget für Ausbildung wird in voller Höhe die Ausbildungsvergütung des privaten oder öffentlichen Arbeitgebers übernommen, wenn dieser einen behinderten Menschen in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Ausbildungsgang nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung sozialversicherungspflichtig beschäftigt und ausbildet.
Das Budget für Ausbildung kann beanspruchen, wer einen Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren bzw. Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) hat. Voraussetzung ist der Abschluss eines Vertrages über ein Ausbildungsverhältnis mit einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber.
Behinderten Menschen, die einen Anspruch auf berufliche Bildung in einer WfbM haben, soll die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben des allgemeinen Arbeitsmarktes ermöglicht werden.
Ein inklusiver Arbeitsmarkt ist ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit Behinderung und trägt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bei.
Private oder öffentliche Arbeitgeber, die ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis mit einem behinderten Menschen abschließen, erhalten
Bei Bedarf können außerdem
übernommen werden.
Der behinderte Arbeitnehmer selbst erhält eine tarifliche Ausbildungsvergütung.
Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe beim LWV stellen, muss der LWV prüfen, ob eine "wesentliche Behinderung" vorhanden ist.
Dies ist der Fall, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen:
Erstens müssen Sie eine chronische Erkrankung haben, zum Beispiel
Zweitens muss Ihre Erkrankung Ihren Alltag so einschränken, dass eine selbstständige Lebensführung erschwert ist.
Betroffen sein können die Bereiche
Leistungen der Eingliederungshilfe können auch Menschen in Anspruch nehmen, bei denen eine Behinderung droht. Dies wird in der Regel durch Ärztinnen und Ärzte im Rahmen einer Begutachtung festgestellt.
Bei Fragen können Sie sich an die zuständigen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder - wenn Sie mindestens 180 Beitragsmonate erworben haben - der Deutschen Rentenversicherung Land/Bund wenden. Diese beiden Rehabilitationsträger sind vorrangig für Sie zuständig.
Dies erfragen Sie bitte bei der Agentur für Arbeit bzw. der Deutschen Rentenversicherung.