Logo zum LWVblog Logo Instagram Logo Facebook Logo Linkedin

Beflaggung zum 1. Mai

Der Tag der Arbeit

Der Tag der Arbeit

Beflaggung zum 1. Mai

Am 1. Mai ist der Tag der Arbeit.
Der Tag der Arbeit hat wohl die längste und wechselvollste Geschichte der Hessischen Gedenktage. Im Mittelpunkt stehen dabei traditionell der Kampf um familienfreundliche Arbeitszeiten sowie angemessene Löhne.

Der Tag geht auf den 1. Mai 1886 zurück, an dem mehrere hunderttausend Beschäftigte in den USA in einen Generalstreik traten, um für einen Acht-Stunden-Tag zu kämpfen. In Chicago kam es bei dem mehrtätigen Streik zu einer Eskalation mit Toten und Verletzten, bekannt als Blutbad am Chicagoer Haymarket Square. Darauf bezog sich die Sozialistische Internationale, als sie den 1. Mai 1890 zum Kampftag der Arbeiterbewegung ausrief und erste Maidemonstrationen veranstaltete. Im Oktober 1890 beschloss die SPD, den 1. Mai zum Tag der Arbeiterbewegung zu machen.

Ein Feiertag für die Arbeiterbewegung ließ in Deutschland indes auf sich warten. Die Weimarer Nationalversammlung einigte sich lediglich darauf, dass der 1. Mai einmalig 1919 ein gesetzlicher Feiertag ist, geweiht "dem Gedanken des Weltfriedens, des Völkerbundes und des internationalen Arbeiterschutzes". Während der NS-Zeit wurde der 1. Mai 1933 schließlich als "Tag der nationalen Arbeit" zum gesetzlichen Feiertag ausgerufen und für Propagandazwecke missbraucht.

Nach dem Zweiten Weltkrieg bestätigte der Alliierte Kontrollrat im April 1946 den 1. Mai als Feiertag. Die neu gegründeten Bundesländer nahmen den Maifeiertag mit unterschiedlichen Bezeichnungen in ihre Verfassungen auf. In Hessen ist der 1. Mai durch Artikel 32 der Verfassung als „Feiertag aller arbeitenden Menschen“ verankert.

In der DDR war der Maifeiertag "Internationaler Kampf- und Feiertag der Werktätigen für Frieden und Sozialismus".

Hintergrund

Es gibt 13 offizielle Beflaggungs-Anlässe, zu denen anstelle der üblichen drei blauen LWV-Banner die europäische, die deutsche und die hessische Flagge an den drei Masten am Ständeplatz 6 hochgezogen werden. An welchen besonderen Tagen welche Fahnen wehen, regelt der „Erlass über die Beflaggung öffentlicher Gebäude“ des Landes Hessen.

Offizielle Beflaggungstage

Datum

Anlass der Beflaggung

27. Januar

Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

11. März

Tag des Gedenkens an die Opfer terroristischer Gewalt

1. Mai

Tag der Arbeit

9. Mai

Europatag

23. Mai

Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes

17. Juni

Tag des Gedenkens an die Oper des Volksaufstandes 1953 in der DDR

20. Juni

Bundesgedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung

20. Juli 

Tag des Gedenkens an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft

3. Sonntag im September

Hessischer Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat in Hessen

3. Oktober

Tag der Deutschen Einheit

2. Sonntag vor dem 1. Advent

Volkstrauertag

1. Dezember

Jahrestag des In-Kraft-Tretens der Verfassung des Landes Hessen

Tage allgemeiner Wahlen

(Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)

Trauerflor bei Staatstrauer

Über die hessische Beflaggungsordnung hinaus können die Innenministerien von Bund und Land eine Beflaggung zu besonderen Anlässen anordnen, zum Beispiel bei Staatstrauer. In solchen Fällen wehen sie auch auf „Halbmast“ oder tragen – wie beim LWV – einen Trauerflor, also ein schwarzes Band.

Speziell für den LWV gilt, dass an der Beflaggung schon von außen wahrnehmbar ist, an welchen Tagen im Jahr die Verbandsversammlung – das sogenannte hessische Sozialparlament – im Ständehaus zusammenkommt. Dann nämlich wird neben zwei LWV-Bannern noch die hessische Flagge aufgezogen.