Beflaggung zum 17. Juni
Am 17. Juni wird der Opfer des Volksaufstandes in Ost-Berlin und der DDR im Jahr 1953 gedacht. Der gewaltsam niedergeschlagene Juniaufstand gegen das kommunistische System in der DDR war die erste Massenerhebung im Herrschaftsbereich der Sowjetunion nach Ende des Zweiten Weltkrieges.
Bereits im August 1953 wurde der 17. Juni in der Bundesrepublik Deutschland als „Tag der Deutschen Einheit“ zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Mit der Wiedervereinigung in 1990 bestimmte der Einigungsvertrag dann den 3. Oktober zum Tag der Deutschen Einheit und Nationalfeiertag, womit dieser den 17. Juni ablöste. Er blieb aber als nationaler Gedenktag bestehen.
Am 15. Juni 1953 begann in Ost-Berlin ein spontaner Arbeiteraufstand, verbunden mit Streiks gegen die Arbeitsbedingungen. Daraus entwickelten sich bis zum 17. Juni landesweite Massenproteste gegen das Regime der Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED). Rund eine Million Menschen gingen in mehr als 700 Städten und Gemeinden in der DDR auf die Straße, um gegen die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu demonstrieren. „Die sowjetische Besatzungsmacht verhängte am Nachmittag des 17. Juni über 167 der 217 Land- und Stadtkreise den Ausnahmezustand. Damit herrschte Kriegsrecht und die Sowjetunion übernahm die oberste Befehlsgewalt. Demonstrationen und Versammlungen wurden verboten. Mit Hilfe der Volkspolizei schlug das sowjetische Militär die Erhebung gewaltsam nieder“, schreibt die Bundeszentrale für politische Bildung über den 17. Juni 1953.
Es gibt 13 offizielle Beflaggungs-Anlässe, zu denen anstelle der üblichen drei blauen LWV-Banner die europäische, die deutsche und die hessische Flagge an den drei Masten am Ständeplatz 6 hochgezogen werden. An welchen besonderen Tagen welche Fahnen wehen, regelt der „Erlass über die Beflaggung öffentlicher Gebäude“ des Landes Hessen.
Datum | Anlass der Beflaggung |
27. Januar | Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus |
11. März | Tag des Gedenkens an die Opfer terroristischer Gewalt |
1. Mai | Tag der Arbeit |
9. Mai | Europatag |
23. Mai | Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes |
17. Juni | Tag des Gedenkens an die Oper des Volksaufstandes 1953 in der DDR |
20. Juni | Bundesgedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung |
20. Juli | Tag des Gedenkens an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft |
3. Sonntag im September | Hessischer Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat in Hessen |
3. Oktober | Tag der Deutschen Einheit |
2. Sonntag vor dem 1. Advent | Volkstrauertag |
1. Dezember | Jahrestag des In-Kraft-Tretens der Verfassung des Landes Hessen |
Tage allgemeiner Wahlen | (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) |
Über die hessische Beflaggungsordnung hinaus können die Innenministerien von Bund und Land eine Beflaggung zu besonderen Anlässen anordnen, zum Beispiel bei Staatstrauer. In solchen Fällen wehen sie auch auf „Halbmast“ oder tragen – wie beim LWV – einen Trauerflor, also ein schwarzes Band.
Speziell für den LWV gilt, dass an der Beflaggung schon von außen wahrnehmbar ist, an welchen Tagen im Jahr die Verbandsversammlung – das sogenannte hessische Sozialparlament – im Ständehaus zusammenkommt. Dann nämlich wird neben zwei LWV-Bannern noch die hessische Flagge aufgezogen.