Beflaggung zum 20. Juni
Am 20. Juni ist der Bundesgedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung.
Das Bundeskabinett hat am 27. August 2014 beschlossen, ab 2015 jährlich am 20. Juni den "Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung" zu begehen. Dieser Tag wurde in Anlehnung an den Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen gewählt und erweitert das Flüchtlingsgedenken um das Schicksal der Vertriebenen. Der Tag soll an die Opfer von Flucht und Vertreibung weltweit sowie insbesondere an die deutschen Vertriebenen der Kriegs- und Nachkriegszeit erinnern.
Über 15 Millionen Deutsche – neuere Schätzungen gehen von fast 17 Millionen aus – verloren nach dem Zweiten Weltkrieg ihre Heimat durch Flucht oder Vertreibung. Rund zwei Millionen Menschen starben auf der Flucht.
Die meisten der in der Bundesrepublik lebenden Flüchtlinge und Vertriebenen stammten aus Schlesien, Ostpreußen und Pommern. Andere kamen aus dem tschechischen Sudetenland, den Siedlungsgebieten der Deutschen in Polen und im Baltikum sowie Jugoslawien, Rumänien und Ungarn.
Es gibt 13 offizielle Beflaggungs-Anlässe, zu denen anstelle der üblichen drei blauen LWV-Banner die europäische, die deutsche und die hessische Flagge an den drei Masten am Ständeplatz 6 hochgezogen werden. An welchen besonderen Tagen welche Fahnen wehen, regelt der „Erlass über die Beflaggung öffentlicher Gebäude“ des Landes Hessen.
Datum | Anlass der Beflaggung |
27. Januar | Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus |
11. März | Tag des Gedenkens an die Opfer terroristischer Gewalt |
1. Mai | Tag der Arbeit |
9. Mai | Europatag |
23. Mai | Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes |
17. Juni | Tag des Gedenkens an die Oper des Volksaufstandes 1953 in der DDR |
20. Juni | Bundesgedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung |
20. Juli | Tag des Gedenkens an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft |
3. Sonntag im September | Hessischer Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat in Hessen |
3. Oktober | Tag der Deutschen Einheit |
2. Sonntag vor dem 1. Advent | Volkstrauertag |
1. Dezember | Jahrestag des In-Kraft-Tretens der Verfassung des Landes Hessen |
Tage allgemeiner Wahlen | (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) |
Über die hessische Beflaggungsordnung hinaus können die Innenministerien von Bund und Land eine Beflaggung zu besonderen Anlässen anordnen, zum Beispiel bei Staatstrauer. In solchen Fällen wehen sie auch auf „Halbmast“ oder tragen – wie beim LWV – einen Trauerflor, also ein schwarzes Band.
Speziell für den LWV gilt, dass an der Beflaggung schon von außen wahrnehmbar ist, an welchen Tagen im Jahr die Verbandsversammlung – das sogenannte hessische Sozialparlament – im Ständehaus zusammenkommt. Dann nämlich wird neben zwei LWV-Bannern noch die hessische Flagge aufgezogen.