Von Blindengeld bis
Persönliches Budget
Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.
Mit dem Persönlichen Budget gibt der Gesetzgeber behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen die Möglichkeit, ihren Bedarf an Rehabilitations- und Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung und Gestaltung mit Hilfe eines monatlich ausgezahlten Geldbetrages (Budget) zu decken. Das heißt, behinderte Menschen können eigenverantwortlich bestimmen, in welcher Form und von wem sie Leistungen erbringen lassen. Über die Verwendung der Geldleistungen kann der Budgetnehmer auf der Basis einer Zielvereinbarung frei verfügen.
Seit dem 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach Beendigung der Schulausbildung für ein Persönliches Budget zuständig,
Die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfeleistung bleibt auch über das Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze nach § 235 Abs.2 SGB VI bestehen, wenn die Leistung durchgängig erforderlich ist.
Michaela Bakir
Teilhabe Nord-Ost
Hauptverwaltung Kassel
Ständeplatz 6 - 10
34117 Kassel
Telefon 0561 1004 - 2985
E-Mail michaela.bakir@lwv-hessen.de
Danijela Bogdanic
Teilhabe Mitte
Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Straße 44
65189 Wiesbaden
Telefon 0611 156 - 411
E-Mail danijela.bogdanic@lwv-hessen.de
Marc Schinckel
Teilhabe Mitte
Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Straße 44
65189 Wiesbaden
Telefon 0611 156 - 208
E-Mail marc.schinckel@lwv-hessen.de
Rafael Kreuzer
Teilhabe Südwest
Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Straße 44
65189 Wiesbaden
Telefon 0611 156 - 326
E-Mail rafael.kreuzer@lwv-hessen.de
Sybille Schwahn
Teilhabe Südost
Regionalverwaltung Darmstadt
Steubenplatz 16
64293 Darmstadt
Telefon 06151 801 - 314
E-Mail sybille.schwahn@lwv-hessen.de
Nicola Behnken
Fachbereich Überregionale Leistungen
Hauptverwaltung Kassel
Ständeplatz 6 - 10
34117 Kassel
Telefon 0561 1004 - 2722
E-Mail nicola.behnken@lwv-hessen.de
Ariane Kroll
Hauptfürsorgestelle
Hauptverwaltung Kassel
Ständeplatz 6 - 10
34117 Kassel
Telefon 0561 1004 - 2242
E-Mail ariane.kroll@lwv-hessen.de
Petra Friedrich
Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf
Hauptverwaltung Kassel
Ständeplatz 6 - 10
34117 Kassel
Telefon 0561 1004 - 2208
E-Mail petra.friedrich@lwv-hessen.de
Bitte reichen Sie beim LWV Hessen ein:
Wenn Sie ein Persönliches Budget bei einem anderen Leistungsträger beantragen, können Sie dieses Formular verwenden oder einen formlosen Antrag stellen.
Wenn Sie möchten, können Sie dem Antrag eine
Ist bereits vor der Antragstellung klar, dass der LWV als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe zuständig ist, benötigt er den
Um festzustellen, aufgrund welcher Beeinträchtigung ein Antrag gestellt wird, braucht der LWV Hessen auch ein
Sie finden die oben genannten Antragsformulare, Anlagen und Ausfüllhinweise auch im Formular-Finder auf dieser Seite unten rechts. Die Anträge können Sie herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Die Formulare müssen Sie unterschreiben und zusammen mit den weiteren Unterlagen dem LWV Hessen zusenden.
Es ist ein Geldbetrag, der direkt an den Budgetnehmer ausgezahlt wird. Mit einem Persönlichen Budget können behinderte Menschen Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe selbstständig einkaufen und bezahlen.
Das Persönliche Budget soll den individuell festgestellten Bedarf eines behinderten Menschen decken. Die Höhe des Geldbetrages soll deshalb individuell auf der Grundlage dieses Bedarfes festgelegt werden.
Den Antrag kann jeder behinderte Mensch stellen, unabhängig von der Schwere seiner Behinderung.
Es gilt der Grundsatz: Alle alltäglichen und regelmäßig wiederkehrenden Reha- und Teilhabeleistungen, die für eine am individuellen Bedarf ausgerichtete, angemessene und zweckmäßige Unterstützung der Teilhabe in Betracht kommen, sind budgetfähig.
Das Persönliche Budget wird auch trägerübergreifend zur Verfügung gestellt, d. h. ein Antrag kann bei jedem Leistungsträger gestellt werden. Leistungsträger können
Das Persönliche Budget kann auch trägerübergreifend erbracht werden. Das bedeutet, dass verschiedene Träger der Rehabilitation, die Pflegekassen und das Integrationsamt gleichzeitig an dem Persönlichen Budget beteiligt sein können.
Eine Unterstützung kann kostenlos durch den Leistungsträger erfolgen, der den Antrag bearbeitet, sowie durch Verbände der Selbsthilfe oder sonstige Beratungsstellen, z. B. der Verbände der Wohlfahrtspflege.