Von Blindengeld bis
Persönliches Budget
Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.
Selbstbestimmtes Wohnen ist für viele Menschen mit Behinderungen möglich, wenn sie dabei unterstützt werden. Leben sie in ihrer eigenen Wohnung, können Assistenzleistungen (Begleitung, Beratung und Hilfestellungen) auch dort erbracht werden.
Nach Bedarf erhalten behinderte Menschen zum Beispiel Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags (u. a. bei der Haushaltsführung, der Selbstversorgung oder der Freizeitgestaltung) oder bei der Suche nach medizinischer und therapeutischer Hilfe. Sie werden unterstützt, um eine Erwerbstätigkeit oder eine sonstige geeignete Beschäftigung auszuüben und ihre Selbstständigkeit zu erhalten und zu fördern.
Die behinderte Person bestimmt ihren Tagesablauf und ihr Leben damit weitgehend selbst.
Mithilfe von Leistungen der qualifizierten Assistenz sollen Fähigkeiten erhalten, erlernt oder weiterentwickelt werden. Die Teilhabe am Leben im sozialen Umfeld bleibt erhalten oder wird verbessert.
Menschen mit Behinderung, die nicht in der Lage sind, ihren Haushalt selbst zu führen und dies auch nicht erlernen können, können beim LWV Hessen Leistungen zur sozialen Teilhabe zur Unterstützung im Haushalt beantragen. Dazu zählen insbesondere
Für die Teilnahme am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben und/oder zur Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten kann zusätzlich eine Assistenz als Leistung zur sozialen Teilhabe beim LWV Hessen beantragt werden.
Grundsätzlich können alle Assistenzleistungen auch als Persönliches Budget in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe beim LWV stellen, muss der LWV prüfen, ob eine "wesentliche Behinderung" vorhanden ist.
Dies ist der Fall, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen:
Erstens müssen Sie eine chronische Erkrankung haben, zum Beispiel
Zweitens muss Ihre Erkrankung Ihren Alltag so einschränken, dass eine selbstständige Lebensführung erschwert ist.
Betroffen sein können die Bereiche
Leistungen der Eingliederungshilfe können auch Menschen in Anspruch nehmen, bei denen eine Behinderung droht. Dies wird in der Regel durch Ärztinnen und Ärzte im Rahmen einer Begutachtung festgestellt.
Bei Fragen wenden Sie sich an den LWV Hessen. Um zu dem/der für Sie regional zuständigen Ansprechpartner/in des LWV Hessen zu gelangen, gehen Sie wie folgt vor:
Wenn Sie im Rahmen der Kriegsopferfürsorge eine Beschädigten- oder Hinterbliebenenrente nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten oder zu folgenden geschädigten Personengruppen zählen:
dann wenden Sie sich per Klick auf diesen Link an die hessenweit zuständigen Ansprechpersonen.
Bitte reichen Sie beim LWV Hessen ein:
Sie finden Formulare für Leistungen des LWV Hessen auch im Formular-Finder auf dieser Seite unten rechts. Die Formulare können Sie herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Bitte vergessen Sie nicht, die Unterlagen zu unterschreiben, ehe Sie sie dem LWV Hessen zusenden.
Der Fachdienst zur Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung des LWV Hessen oder in bestimmten Regionen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Leistungserbringers erstellen gemeinsam mit dem behinderten Menschen einen individuellen Teilhabeplan. Die Bedarfe, Wünsche und Ziele des behinderten Menschen und die dafür benötigten Leistungen werden ermittelt und im Teilhabeplan festgehalten.
Der behinderte Mensch erhält die Assistenz durch einen vom LWV Hessen anerkannten Dienst seiner Wahl.
Leistungsberechtigte müssen sich ggfs. finanziell an den Kosten beteiligen, wenn bestimmte Freigrenzen überschritten sind. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier.