18.12.2024
Kassel (lwv): Ausgaben in Höhe von 2,537 Milliarden Euro sieht der Haushalt 2025 des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen vor, den Kämmerer Dieter Schütz heute in Kassel in die Verbandsversammlung eingebracht hat. Im Vergleich zu 2024 sind das rund 157,7 Millionen Euro mehr, die zur Erfüllung der hessenweiten sozialen Aufgaben eingeplant sind. Dazu zählen insbesondere die Unterstützungsleistungen für die rund 64.200 Menschen mit Behinderungen in Hessen (Eingliederungshilfe) und die überörtliche Sozialhilfe. Allein für diese beiden Bereiche werden rund 2,106 Milliarden Euro benötigt. Die hauptsächlichen Gründe für die erneut gestiegenen Ausgaben sind Tariferhöhungen und immer mehr Menschen – in 2025 rund 1.000 mehr als in 2024 –, die einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen des LWV haben. Für dessen Träger, die 21 hessischen Landkreise und fünf kreisfreien Städte, steigt die Verbandsumlage auf 1,961 Milliarden Euro, was einem Hebesatz von 11,343 Prozent entspricht.
„Wir als LWV entlassen uns nicht aus der Eigenverantwortung, Effizienzen zu finden, Abläufe zu optimieren und Kosten zu reduzieren“, sagte LWV-Landedirektorin Susanne Simmler. Eine Haushaltssperre im laufenden Jahr habe bei den Sach- und Dienstleistungen erfolgreich Einsparungen erzielt. Auch im kommenden Jahr werde von Beginn an mit einer Haushaltsperre gearbeitet, kündigte Simmler an.
„Wir wissen um unsere doppelte Verantwortung“, betonte auch Kämmerer Schütz in seiner Haushaltsrede. Zum einen sei dies die Verantwortung für die behinderten Menschen in Hessen, die auf die Unterstützungsleitungen des LWV angewiesen seien. „Den bundesweit gestiegenen Kosten und Mehraufwendungen aufgrund des Bundesteilhabegesetzes können wir uns auch in Hessen nicht entziehen“, so Schütz. Das Gleiche gelte für die Tariferhöhungen und die kontinuierlich steigenden Fallzahlen. Zum anderen sehe der LWV seine Verantwortung gegenüber den Kostenträgern. „Nur durch die hessischen Kreise und Städte können wir diese Hilfe überhaupt leisten.“ Dass sich deren finanzielle Lage in 2024 noch einmal verschlechtert habe, ohne Hoffnung auf kurzfristige Besserung, „ist uns bewusst. Wir sind selbst Teil der kommunalen Familie“, so der Kämmerer. Der Etatentwurf 2025 stehe unter der klaren Vorgabe größtmöglicher Sparsamkeit, Sorgfalt und Transparenz.
„Es muss sich etwas tun bei den systemwidrigen Leistungen!“ Mit dieser Forderung erneuerte der LWV-Kämmerer in seiner Rede den Appell, den Etat des LWV und letztendlich die Kommunen, die den LWV tragen, finanziell zu entlasten. Eine entsprechende Resolution hatten die Abgeordneten der Verbandsversammlung im vergangenen Jahr an den Bund und das Land Hessen gerichtet. Darin forderten sie, Leistungen, die nicht originär unter die Eingliederungshilfe fallen, aber vom LWV gezahlt werden – sogenannte systemwidrige Leistungen – gesetzlich neu zu regeln. Dies betrifft beispielsweise behinderte Menschen in Pflegeheimen, die Eingliederungshilfe erhalten, obwohl sie Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse haben. „Die Zuständigkeiten für die systemwidrigen Leistungen abzugeben wäre eine große Entlastung für uns und bleibt deshalb unser Ziel, welches wir mit Beharrlichkeit weiterverfolgen“, betonte Dieter Schütz.
Vom Gesamtbudget in Höhe von 2,537 Milliarden Euro entfallen 2,106 Milliarden Euro auf die Eingliederungshilfe und die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten vor allem für wohnungslose Männer und Frauen (überörtliche Sozialhilfe). Bei der Eingliederungshilfe geht es hauptsächlich um Unterstützung der Menschen beim Wohnen, bei der Arbeit und in der Tagesstruktur. Dazu gehören aber auch die Leistungen des Blindengeldes und des Gehörlosen- und Taubblindengeldes.
Im kommenden Jahr stehen für die Förderschulen und die Frühförderung sinnesbehinderter Kinder 49,6 Millionen Euro im Haushaltsplan. Die Lehrkräfte der LWV-Schulen betreuen auch viele Mädchen und Jungen mit Förderbedarf, die an einer Regel- oder anderen Schule inklusiv unterrichtet werden. Unter anderem sind dies hör- oder sehgeschädigte Kinder. Von ihnen werden rund 70 Prozent außerhalb von LWV-eigenen Schulen gefördert.
Für Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht (u.a. für Kriegs- und Gewaltopfer sowie Impfgeschädigte) sind im Haushaltsentwurf rund 25,9 Millionen Euro enthalten, außerdem für schwerbehinderte Menschen im Beruf in Höhe von 92,2 Millionen Euro.
Für Personalaufwendungen sind 150,6 Millionen Euro vorgesehen, das macht 5,94 Prozent vom Gesamthaushalt aus. Die Personalkosten beziehen sich auf 1.521,5 Stellen in der eigenen Verwaltung und denen der Förderschulen.
Den Großteil des LWV-Etats (rd. 80 Prozent) finanzieren die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte über die Verbandsumlage (1,961 Milliarden Euro). Daneben erhält der LWV weitere Geldbeträge durch Kostenerstattungen und Leistungsentgelte, Mittel des Kommunalen Finanzausgleichs des Landes Hessen und die Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber zahlen, wenn sie weniger Schwerbehinderte beschäftigen als gesetzlich vorgeschrieben.