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Neuigkeiten

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Eingliederungshilfe

Stadt Wiesbaden und LWV kooperieren


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25.04.2023

Kassel/Wiesbaden (lwv): Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen und die Landeshauptstadt Wiesbaden haben sich in einer Kooperationsvereinbarung auf Eckpunkte zur Zusammenarbeit bei der Eingliederung behinderter Menschen verständigt. Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende, Stadtrat Christoph Manjura, LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert und der Erste Beigeordnete des LWV, Dr. Andreas Jürgens, haben die Vereinbarung jetzt unterzeichnet.

In der Vereinbarung erklären Stadt und LWV, gemeinsam inklusive Sozialräume und Lebensverhältnisse in der Stadt zu fördern und zu stärken. Den Menschen mit Behinderung soll eine größtmögliche selbstbestimmte und selbstständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Um das zu erreichen, wollen sich die Vertragspartner bei der Umsetzung ihrer Aufgaben der Eingliederungshilfe abstimmen und – wo möglich – vernetzen. "Mit diesem Vertrag wollen wir die Zusammenarbeit zwischen örtlichen und überörtlichem Träger der Eingliederungshilfe möglichst verbindlich und transparent regeln", sagte Dr. Andreas Jürgens. "Die Menschen mit Behinderung profitieren von einer koordinierten Zusammenarbeit."

In der Kooperationsvereinbarung werden neben Zielen für die Region vor allem Regelungen zur Kooperation, zur Planung und Qualitätssicherung benannt. Zum Beispiel sollen Konzepte und neue Entwicklungen gemeinsam bewertet und statistische Daten ausgetauscht werden.

"Als Oberbürgermeister von Wiesbaden bin ich fest davon überzeugt, dass alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrer körperlichen oder geistigen Fähigkeit, die gleiche Chance verdienen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Daher begrüßen wir diese Entwicklung ausdrücklich und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit", so Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende.

Auch Sozialdezernent Christoph Manjura begrüßt die Kooperation: "Die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer inklusiveren Gesellschaft. Durch die engere Zusammenarbeit können wir sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen in Wiesbaden die bestmögliche Unterstützung erhalten."

Mit der Vereinbarung erfüllen die Landeshauptstadt und der LWV eine Vorgabe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und des Hessischen Ausführungsgesetzes (HAG), das auch die Zuständigkeiten in der Eingliederungshilfe neu verteilt hat  nach dem so genannten Lebensabschnittsmodell. Danach sind in Hessen seit 2020 die kommunalen Träger, also die Stadt- und Kreisverwaltungen, für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bis zum Ende der Schulausbildung verantwortlich. Im Anschluss ist der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe, der Landeswohlfahrtsverband Hessen, zuständig.

Zu den inhaltlichen Zielen nach der UN-Behindertenrechtskonvention gehört, dass selbstbestimmtes Wohnen und Arbeiten gefördert werden. Außerdem sollen die Menschen mit Behinderungen und ihre Wünsche berücksichtigt sowie ihr soziales Umfeld in den Blick genommen werden. Die Interessenvertretungen der behinderten Menschen werden in allen Gremien beteiligt sein.

"Insbesondere im Übergang von der Schule oder der Ausbildung zum Beruf  ist es wichtig, dass wir gut zusammenarbeiten, damit die Unterstützung der jungen behinderten Menschen nahtlos gelingt", betont LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert.


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