26. Juni 2024
Kassel (lwv): Ausgaben von voraussichtlich 2,529 Milliarden Euro sind in den Eckwerten für den LWV-Haushalt 2025 vorgesehen. Rund 1,964 Milliarden Euro davon müssen die Träger des LWV, die hessischen Kreise und kreisfreien Städte, als Verbandsumlage an den Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen zahlen. Mit diesem Beschluss der Eckwerte setzen die Abgeordneten den finanziellen Rahmen für die Arbeit des LWV im kommenden Jahr und geben damit den Landkreisen und kreisfreien Städte erste Anhaltspunkte für die Höhe ihrer Beiträge an den LWV, die sie in ihren eigenen Haushaltsplanungen berücksichtigen können.
Etwa 160,45 Millionen Euro mehr im Vergleich zum laufenden Jahr müssen Kreise und Städte in 2025 an Umlage zahlen. „Wie in den vergangenen Jahren steigen unsere Kosten vor allem deshalb, weil mehr Menschen Leistungen beanspruchen werden und der Unterstützungsbedarf bei vielen Leistungsberechtigten, auch aufgrund ihres Alters, steigt“, so Kämmerer Dieter Schütz, der die Eckwerte heute in die LWV-Verbandsversammlung eingebracht hat. „Zudem führen noch die Tarifsteigerungen bei den Leistungserbringern zu steigenden Kosten.“
„Wir wissen, dass wir unsere Träger mit den jährlichen Steigerungen sehr belasten müssen und das in einer Zeit, in der alle kommunalen Haushalte am Rande ihrer Leistungsfähigkeit angekommen sind. Deshalb setzen wir uns als neue Verbandsspitze auch dafür ein, dass alle Leistungen der Eingliederungshilfe, die der LWV finanziert, obwohl sie nicht in seinen Leistungsbereich gehören, in Zukunft nicht mehr von uns erbracht werden“, sagt LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler. Hier, so Simmler, müssten rechtliche Klarstellungen erfolgen und die eigentlichen Kostenträger in die Pflicht genommen werden. Sie verweist etwa auf die Pflegeversicherung: Behinderte Menschen, die in einer so genannten besonderen Wohnform (früher: stationäre Einrichtung) leben und Eingliederungshilfe erhalten, haben laut Sozialgesetzbuch XI höchstens Anspruch auf eine Pauschale von 266 Euro monatlich aus der Pflegeversicherung. Nicht behinderte Menschen, die in einem Pflegeheim leben, können ein Vielfaches beanspruchen. Hier finanziert der LWV 114,3 Millionen jährlich, die aus der Pflegeversicherung finanziert werden müssten.
Die wichtigsten Zahlen des Eckwertepapiers 2025:
Unterstützung für behinderte und wohnungslose Menschen
Wie in der Vergangenheit geht der LWV davon aus, dass im Bereich der Hilfe für Menschen mit Behinderung (Eingliederungshilfe sowie Sozialhilfe) die Zahlen, insbesondere bei den seelisch behinderten Menschen, in 2025 steigen werden: gegenüber dem Haushaushalt 2024 um fast 1.000 leistungsberechtigte Menschen auf insgesamt 66.100. Hier sind auch die Empfängerinnen und Empfänger von Blindengeld sowie des Gehörlosen- und Taubblindengelds erfasst.
Für die Leistungen der Eingliederungshilfe sowie der Sozialhilfe sind insgesamt rund 2,10 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 132 Millionen Euro mehr als im Haushalt 2024. Der überwiegende Teil dieser Summe, rund 1,88 Milliarden Euro, wird aufgewendet, um Menschen mit Behinderung dabei zu unterstützen, ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Freizeit zu führen. Dabei kann es etwa darum gehen, die Leistungsberechtigten zu unterstützen, Neues zu lernen und dies zu festigen. Die Unterstützung kann aber auch darin liegen, für den Leistungsberechtigten Dinge zu tun, die er aufgrund seiner Behinderung selbst nicht kann, zum Beispiel im Haushalt oder bei der Körperpflege.
Förderschulen, Soziale Entschädigung und behinderte Menschen im Beruf
Für seine Förderschulen, Internate und Interdisziplinären Frühberatungsstellen wendet der LWV in 2025 voraussichtlich rund 49,7 Millionen Euro auf.
Gewaltopfer (die nach dem Gewaltopferentschädigungsgesetz anerkannt sind), Kriegsopfer und deren Angehörige, Opfer politischer Verfolgung in der DDR, Menschen, die während ihres Kriegs- und Zivildienstes oder durch Impfungen geschädigt wurden, werden vom Fachbereich Soziale Entschädigung mit Leistungen in Höhe von rund 26 Millionen Euro berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen im Beruf und ihre Arbeitgeber unterstützt das LWV Hessen Integrationsamt mit voraussichtlich rund 90,7 Millionen Euro. Weitere rund 7,4 Millionen Euro gibt das Integrationsamt für investive Zuschüsse. Die Leistungen wie Beratung, Schaffung neuer Arbeitsplätze oder behindertengerechtem Umbau von Arbeitsplätzen werden getragen durch die Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber mit mehr als zwanzig Beschäftigten bezahlen, wenn sie keine oder zu wenige schwerbehinderte Männer und Frauen (oder diesen gleichgestellten Menschen) beschäftigen.
Für die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für in Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen sieht der Haushalt rund 94,5 Millionen Euro vor, die vom Bund erstattet werden.
Die Ausgaben des LWV werden überwiegend durch die Zahlungen der Kreise und kreisfreien Städte in Hessen, aber auch durch Kostenerstattungen und Leistungsentgelte sowie 170 Millionen Euro aus dem Kommunalen Finanzausgleich des Landes Hessen und den Einsatz von Rücklagen in Höhe von rund 41,0 Millionen finanziert.