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Neuigkeiten

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Gemeindepsychiatrie in Hessen

Höhere Förderung für Beratungsstellen


Klienten im Offenen Café von OIKOS Schwalmstadt-Ziegenhain

Klienten im Offenen Café der PSKB des OIKOS Sozial- und Teilhabezentrums in Schwalmstadt-Ziegenhain (Foto: OIKOS)

31.08.2023

Kassel (lwv): Mit mehr als 3,1 Millionen Euro fördert der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen 2023 die Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen (PSKB) in Hessen. Das ist eine Erhöhung um rund 298.000 Euro gegenüber dem Vorjahr und ergibt sich aus einem gestiegenen Grundförderbetrag und der gestiegenen Einwohnerzahl Hessens. Die Förderung hat der Verwaltungsausschuss des LWV jetzt beschlossen. Als niedrigschwelliges ambulantes Angebot sind die PSKB ein wesentlicher Teil der gemeindepsychiatrischen Versorgung: Psychisch kranke Menschen und deren Angehörige finden hier - oft im Anschluss an einen Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik - vorübergehend oder auch langfristig Unterstützung. "Den PSKB kommt eine immer größere Bedeutung zu, denn in jedem Jahr nehmen schwere psychische Erkrankungen zu und werden oft auch chronisch. Die zurückliegenden Corona-Jahre haben diesen Trend noch verstetigt", sagt Landesdirektorin Susanne Selbert. "Deshalb müssen wir unseren Teil dazu beitragen, dass die PSKB den gestiegenen Anforderungen gerecht werden können."

48 verschiedene Träger unterhalten in ganz Hessen mehr als 70 PSKB. Hier können die Menschen Kontakte knüpfen, sich untereinander austauschen oder mit Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern reden, die sie auch an weiterführende Angebote in der Region vermitteln. In den PSKB wird den Menschen zudem geholfen, ihren Tag zu strukturieren und etwa mit wechselnden Freizeit- und Gruppenaktivitäten gemeinsam zu gestalten. Damit stärken die PSKB die soziale Teilhabe der Menschen und helfen, deren Lebensqualität zu verbessern.
Die PSKB arbeiten unbürokratisch und auf Wunsch anonym: Das Angebot ist offen und es gibt keine verbindliche Teilnahme. Die Förderung des LWV deckt rund 30 Prozent der Kosten einer PSKB und richtet sich nach der Einwohnerzahl im Versorgungsgebiet.


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