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Pressemitteilung

LWV fördert mobilen Supermarkt im Main-Kinzig-Kreis


Mobiler Supermarkt der Firma M&S in Gelnhausen  Foto: bwmk

Mobiler Supermarkt der Firma M&S in Gelnhausen Foto: bwmk

10.04.2014

Kassel/Gelnhausen (lwv): Ein weiß-grüner mobiler Supermarkt der Markt- und Servicegesellschaft (M&S) in Gelnhausen wird ab Juli auch in der Großgemeinde Birstein Kunden beliefern. Möglich wird das, weil der LWV Hessen die Kosten für den Kauf und Umbau eines VW-Nutzfahrzeugs zu zwei Dritteln fördert. Das hat der Verwaltungsausschuss des LWV Hessen jetzt beschlossen. Mit rund 71.500 Euro bezuschusst der Verband das Projekt, mit dem 1,5 Stellen für schwerbehinderte Menschen geschaffen werden. „Wir freuen uns, dass mit unserer Hilfe neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen geschaffen werden und wir einen Beitrag zur Inklusion leisten können“, erklärt LWV-Landesdirektor Uwe Brückmann.

Im mobilen Supermarkt haben die Verbraucher die Möglichkeit, bequem vor der Haustür einzukaufen oder sich ihre Bestellung nach Hause liefern zu lassen. Außerdem gibt es viele sorgfältig ausgewählte und qualitative Produkte sowie eine freundliche Beratung vor Ort. Der mobile Supermarkt ist kein Marktstand, sondern ein begehbarer transportabler Laden.

Die „M&S“ Markt- und Servicegesellschaft mbH wurde im Jahr 2000 als Integrationsunternehmen für schwerbehinderte Menschen gegründet. Durch eine berufs- und sozialpädagogische Betreuung sollen diese in den normalen Arbeitsprozess eingegliedert und weitergebildet werden. Durch die enge Verbindung zu dem Behindertenwerk Main-Kinzig und eine pädagogisch-anleitende Betreuung werden die besten Voraussetzungen zur Integration geboten. Das Integrationsunternehmen sichert den neuen Mitarbeitern einen Arbeitsplatz für mindestens sechs Jahre.

Das Unternehmen verfügt derzeit über zwei Dienstfahrzeuge für den mobilen Supermarkt. Dieser bietet Grundnahrungsmittel, Milch- und Fleischprodukte sowie Drogerieartikel an. Die Fahrzeuge fahren wöchentlich unterschiedlich festgelegte Routen im Main-Kinzig-Kreis. Da immer mehr umliegende Gemeinden nach einer Lebensmittelversorgung durch den mobilen Supermarkt anfragen und die momentan vorhandenen Kapazitäten voll ausgeschöpft sind, ist die Anschaffung eines dritten Fahrzeuges sinnvoll. Das Fahrzeug muss so weit wie möglich barrierefrei ausgebaut werden, damit die vorwiegend älteren Kunden es sicher erreichen können. Dazu gehören eine gut begehbare Treppe und Haltegriffe im Ein- und Ausstiegsbereich. Außerdem soll der Innenraum des Fahrzeuges mit Kühlmöglichkeiten und Regalen ausgestattet werden. Aus diesem Grund ist ein Sonderaufbau erforderlich.
Informationen zu den Routen der mobilen Supermärkte unter Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.123markt.bwmk.org/

Hintergrund

Integrationsunternehmen sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Integrationsunternehmen unterscheiden sich von anderen Arbeitsgebern des allgemeinen Arbeitsmarktes durch den verbindlichen Unternehmerzweck, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen sowie für schwerbehinderte Menschen arbeitsbegleitende Betreuung anzubieten.

 


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