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Pressemitteilung

Haushalt 2015 eingebracht


10.12.2014

Kassel (lwv): Die Verbandsumlage, die die hessischen Kreisen und kreisfreien Städten im kommenden Jahr an den Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen zahlen müssen, wird weiter steigen. Sie liegt voraussichtlich bei 1,204 Milliarden Euro und damit um rund 74,82 Millionen höher als in 2014. So sieht es der Haushaltsentwurf 2015 vor, den Landesdirektor Uwe Brückmann heute in die Verbandsversammlung des LWV eingebracht hat. Insgesamt sieht der Entwurf Aufwendungen von 1,786 Milliarden Euro vor. „Der Haushalt 2015 macht erneut deutlich, wie dringend wir eine Reform der Eingliederungshilfe und einen Einstieg des Bundes in die Finanzierung benötigen. Die jüngst beschlossene Entlastung von einer Milliarde, die bundesweit an die Kommunen geht, ist nicht ausreichend. Nach Hessen fließen ca. 75 Millionen Euro“, sagt Uwe Brückmann.


Der LWV muss 2015 rund 1,47 Milliarden Euro und damit 65 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr für die Unterstützung behinderter Menschen in ihrem Alltag (Wohnen und Arbeiten) aufwenden. Rund 56.500 Menschen haben Anspruch darauf, das werden rund 1.200 Leistungsempfänger mehr als 2014 sein.Dabei wird es 2015 in Hessen wieder mehr Menschen geben, die in der eigenen Wohnung, in der Familie oder in einer Gastfamilie anstatt in einer stationären Einrichtung unterstützt werden. Das ist kostengünstig, aber vor allem bedeutet es für die Menschen ein höheres Maß an persönlicher Freiheit, so wie es der LWV nach seinem Leitbild Inklusion fördern möchte. „Wir werden 2015 weiter daran arbeiten, die Personenzentrierte Steuerung der Eingliederungshilfe schrittweise in ganz Hessen einzuführen, um sowohl die Lebensbedingungen der behinderten Menschen zu verbessern, als auch langfristig die Kostenentwicklung zu optimieren“, erklärt Brückmann.
Im Haushaltsentwurf sind neben den Kosten für die Eingliederungshilfe zudem Leistungen für Kriegs- und Gewaltopfer (41,7 Millionen Euro) und für schwerbehinderte Menschen im Beruf (61,8 Millionen Euro) enthalten. Für seine Förderschulen, deren Pädagogen auch Kinder an Regelschulen betreuen, und für die Früh¬förderung sinnesbehinderter Kinder hat der LWV-Kämmerer im kommenden Jahr 32,4 Millionen Euro eingeplant. Personalaufwendungen in Verwaltungen und Einrichtungen schlagen mit 69,3 Millionen Euro zu Buche.
Neben der Verbandsumlage durch die Landkreise und kreisfreien Städte refinanziert der LWV seine Ausgaben unter anderem durch Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich und Bundesmitteln. Die Unterstützung schwerbehinderter Berufstätiger wird durch die Ausgleichsgabe finanziert, die Arbeitgeber zahlen, wenn sie weniger Schwerbehinderte beschäftigen als gesetzlich vorgeschrieben.
Der Hebesatz, nach dem die Umlage berechnet wird, sinkt leicht: Er wird voraussichtlich bei 13,18 Prozent (2014: 13,305 Prozent) liegen.


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