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Pressemitteilung

Mehr Arbeitsplätze in Integrationsunternehmen


10.06.2015

Kassel (lwv): Die Zahl der Arbeitsplätze in Integrationsprojekten um ein Fünftel zu steigern, ist das Ziel des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen und der Landesarbeitsgemeinschaft der Integrationsfirmen (lag integration): So sollen innerhalb von fünf Jahren bis zu 150 neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Männer und Frauen in Hessen entstehen. Dafür werden die finanziellen Leistungen, mit denen das LWV Integrationsamt solche Arbeitsplätze nach der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (§ 27 SchwbAV) fördert, bis 2019 nahezu verdoppelt. Eine entsprechende Vereinbarung haben der Erste Beigeordnete des LWV, Dr. Andreas Jürgens, und Martin Berg, der Vorsitzende der lag integration unterzeichnet. 

„Wir wollen die Chancen für schwerbehinderte Männer, Frauen und insbesondere junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt verbessern“, betonte Dr. Andreas Jürgens.


Ende 2013 arbeiteten 743 schwerbehinderte Männern und Frauen in Integrationsprojekten mit nicht behinderten Beschäftigten gemeinsam, bis Ende 2019 sollen es laut der jetzt unterzeichneten Zielvereinbarung 890 schwerbehinderte Beschäftigte sein. Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen oder unternehmensinterne Betriebe, die mindestens 25 Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen. In ihnen können sich die körperlich, seelisch oder geistig behinderten Mitarbeiter weiter qualifizieren und beruflich Fuß fassen. Derzeit gibt es 48 solcher Firmen in Hessen, die rund 1.500 Männer und Frauen (schwerbehinderte und nicht schwerbehinderte) beschäftigen. Sie arbeiten in allen Branchen.„Die lag integration sieht die Integrationsfirmen als Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes. Nach wie vor sind spezielle Kenntnisse erforderlich, um nachhaltige Arbeitsverhältnisse für besonders schwerbehinderte Menschen zu ermöglichen“, erklärt Martin Berg. „Darum sind wir zuversichtlich, den vereinbarten Zuwachs zu schaffen.“Das LWV Hessen Integrationsamt gewährt diesen Firmen - wie auch anderen Firmen des ersten Arbeitsmarktes - finanzielle Leistungen, unter anderem als Ausgleich für Außergewöhnliche Belastungen nach § 27 SchwbAV. Diese werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gezahlt. Für einen fünfjährigen Erprobungszeitraum können die Integrationsprojekte wählen, ob sie die Leistungen nach § 27 SchwbAV pauschal oder nach den bisherigen gültigen Regelungen erhalten wollen. Die Pauschalen richten sich nach Art und Schwere der Behinderung. Außerdem wird der Personenkreis erweitert: Wurden bisher nur Leistungen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50) gezahlt, so werden künftig auch Pauschalen für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gewährt, die Schwerbehinderten gleichgestellt sind. Verwaltungsabläufe sollen vereinfacht werden, indem aufwendige Einzelfallprüfungen entfallen.Von den derzeit 48 anerkannten hessischen Integrationsprojekten hat sich die Mehrheit für die neuen Fördermodalitäten entschieden. Auf der Basis der Zielvereinbarung wird das Integrationsamt die Leistungen für § 27 SchwbAV nun in dem Erprobungszeitraum sukzessive auf 2,6 Millionen Euro verdoppeln.Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist ein Zusammenschluss der Landkreise und kreisfreien Städte, dem soziale Aufgaben übertragen wurden.

  • Er unterstützt behinderte, psychisch kranke und sozial benachteiligte Menschen in ihrem Alltag und im Beruf.
  • Er betreut Kriegsbeschädigte, deren Angehörige und Hinterbliebene.
  • Er ist Träger von Förderschulen und Frühförderstellen.
  • Er ist Alleingesellschafter der Vitos GmbH, die einen wesentlichen Teil der psychiatrischen Versorgung in Hessen sicherstellt.

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Integrationsbetriebe Hessen e. V. (lag integration) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Integrationsunternehmen und Integrationsprojekten in Hessen, deren Ziel die dauerhafte und nachhaltige Integration behinderter, psychisch kranker und/oder suchtkranker Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist.
Die lag integration engagiert sich insbesondere bei der Wahrnehmung folgender Aufgaben:

  • Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben durch die Zusammenarbeit mit Ministerien, Sozialleistungsträgern, Organisationen, Verbänden, Kammern und deren Einrichtungen
  • Entwicklung von beschäftigungswirksamen Konzepten und Programmen
  • Durchführung von Fachtagungen und Konferenzen zur Fort- und Weiterbildung in Integra-tionsbetrieben tätigen Personen
  • Hilfe der Gründung, Planung, Einrichtung, Ausstattung, Organisation, Arbeitsbeschaffung und Betriebsführung von Einrichtungen und Diensten der beruflichen Integration.

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