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LWV fördert Schwerbehinderte

250.000 Euro für
Struwwelpeter-Museum


Frank Nikutta und Michael Wesp bei der Übergabe des Bewilligungsbescheids

Den Bewilligungsbescheid übergab Frank Nikutta (l.), Persönlicher Referent der LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert, an Michael Wesp, Geschäftsführer der Struwwelpeter-Museums gGmbH (Foto: Uli Schlittgen)

23.09.2019

Kassel/Frankfurt (lwv): Das Struwwelpeter-Museum hat mit seinem Umzug vom Frankfurter West­end ins DomRömer-Quartier nicht nur seinen Standort, sondern auch seine Unternehmensform gewechselt. Als Inklusionsunternehmen läuft das Museum nun als gemeinnützige GmbH. Damit verbunden ist die Schaffung von fünf Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen. Hierfür erhält das Struwwelpeter-Museum einen Zuschuss in Höhe von 250.000 Euro vom LWV Hessen Integrationsamt. Den Bewilligungsbescheid überreichte Frank Nikutta vom LWV in Vertretung für die erkrankte Landesdirektorin Susanne Selbert beim Festakt zur Neueröffnung an die Leiterin und an den Geschäftsführer des Struwwelpeter-Museums, Beate Zekorn-von Bebenburg und Michael Wesp.

Mit 250.000 Euro von insgesamt 523.000 Euro förderfähigen Gesamtkosten für die komplette Neuausstattung des Struwwelpeter-Museums vom Museumsshop über die Ausstellungsräume bis zu den Büros trägt der LWV zu fast fünfzig Prozent zur Finanzierung bei. Die Stiftung Aktion Mensch beteiligt sich mit 29.200 Euro, die restliche Summe entfällt auf den Verein Frankfurter Werkgemeinschaft, dessen hundertprozentige Tochter das Struwwelpeter-Museum ist.

Voraussetzung für die Bewilligung des Zuschusses ist, dass für mehr als viereinhalb Jahre fünf neu geschaffene Vollzeit-Stellen mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen, die zum Beispiel langzeitarbeitslos sind, besetzt werden.

Hintergrund

Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie unterscheiden sich von anderen Arbeitgebern des allgemeinen Arbeitsmarktes durch den verbindlichen Unternehmenszweck, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, sowie für schwerbehinderte Menschen arbeitsbegleitende Betreuung anzubieten.


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