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Eingliederungshilfe

Kooperationsvertrag im Hochtaunuskreis


Dr. Andreas Jürgens und Katrin Hechler beim Unterzeichnen des Kooperationsvertrages

Setzten ihre Unterschriften unter den Kooperationsvertrag (vorne, v. r.): Erster Beigeordneter des LWV, Dr. Andreas Jürgens, und die Kreisbeigeordnete des Hochtaunuskreises, Katrin Hechler, anlässlich der Eröffnung des neuen LWV-Regionalbüros in Usingen. (Foto: Kerstin Comparato)

17.10.2019

Kassel/Usingen (lwv): Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen, der Hochtaunuskreis und die Stadt Bad Homburg haben sich auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Eingliederung behinderter Menschen verständigt. Anlässlich der Vorstellung des neuen LWV-Regionalbüros in Usingen haben der Erste Beigeordnete des LWV, Dr. Andreas Jürgens, und die Hochtaunus-Kreisbeigeordnete Katrin Hechler einen Kooperationsvertrag unterzeichnet. Für Bad Homburg wird anschließend Stadträtin Lucia Lewalter-Schoor unterschreiben, die bei dem Termin in Usingen nicht anwesend war.

In dem Vertrag erklären sie, gemeinsam inklusive Sozialräume und Lebensverhältnisse im Landkreis zu fördern und zu stärken. Den Menschen mit Behinderung soll eine größtmögliche selbstbestimmte und selbstständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Landkreis ermöglicht werden. Um das zu erreichen, wollen die Vertragspartner sich bei der Umsetzung ihrer Aufgaben der Eingliederungshilfe mit den anderen abstimmen und – wo möglich - vernetzen. „Mit diesem Vertrag wollen wir die Zusammenarbeit zwischen örtlichem und überörtlichem Träger der Eingliederungshilfe möglichst verbindlich und transparent regeln“, sagte Dr. Andreas Jürgens. „Je koordinierter unsere Zusammenarbeit gelingt, umso mehr profitieren die Menschen.“

In der Kooperationsvereinbarung werden neben Zielen für die Region vor allem Regelungen zur Kooperation, zur Planung und Qualitätssicherung benannt. Zum Beispiel sollen Konzepte und neue Entwicklungen gemeinsam bewertet und statistische Daten ausgetauscht werden.

„Der Hochtaunuskreis freut sich das Bundesteilhabegesetz mit dem LWV gemeinsam umzusetzen. Wir werden Integration und Inklusion weiter voranbringen, um eine größtmöglich selbstbestimmte und selbstständige Teilhabe behinderter und beeinträchtigter Menschen am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen“, sagte Kreisbeigeordnete Katrin Hechler.  

Zu den inhaltlichen Zielen im Sinne der Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention gehört etwa, dass selbstbestimmtes Wohnen und Arbeiten gefördert werden sollen. Außerdem sollen die behinderten Menschen und ihre Wünsche berücksichtigt sowie ihr soziales Umfeld in den Blick genommen werden.

Hintergrund

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), dessen erste Neuerungen 2017 (Stufe 1) und 2018 (Stufe 2) in Kraft getreten sind, gibt es für den Bereich der Eingliederungshilfe erhebliche Veränderungen. Die Stufen 3 und 4 treten 2020 und 2023 in Kraft. Das stellt für alle Beteiligten, auch die Träger der Eingliederungshilfe, eine große Herausforderung dar. Kern ist, dass die so genannte Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgenommen und zu einem eigenen Leistungsrecht im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) wird. 

Im Hessischen Ausführungsgesetz (HAG) ist die Zuständigkeit der Träger der Eingliederungshilfe nach dem sogenannten „Lebensabschnittsmodell“ bestimmt: Danach werden in Hessen die kommunalen Träger für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bis zum Ende der Schulausbildung zuständig sein. Im Anschluss ist der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe, der Landeswohlfahrtsverband Hessen, verantwortlich. Für behinderte Menschen, die erstmalig nach Eintritt in das Rentenalter einen Antrag stellen, sind wiederum die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Das SGB IX (HAG) tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. 

Ebenfalls im SGB IX (HAG) ist geregelt, dass alle Träger der Eingliederungshilfe zur Zusammenarbeit eine Kooperationsvereinbarung schließen müssen. Die Stadt Bad Homburg ist aufgrund ihrer Bevölkerungszahl und Verwaltungsstruktur in einigen Verwaltungsbereichen unabhängig vom Landkreis. Sie gilt als so genannte Sonderstatusstadt und unterzeichnet daher ebenfalls die Kooperationsvereinbarung.


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