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Behinderte und Wohnungslose

Neue Rahmenverträge regeln BTHG-Umsetzung


Schriftwerk mit Paragraphen

Schriftwerk mit Paragraphen (Foto: Fotolia)

06.12.2019

Kassel/Hessen. Zwei neue Landesrahmenverträge wurden jetzt vom Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen, dem Hessischen Städtetag, dem Hessischen Landkreistag, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege sowie den Verbänden privater Anbieter geschlossen. Der erste Rahmenvertrag regelt, wie die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ab Januar 2020 erbracht werden, der zweite die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (insbesondere für wohnungslose Männer und Frauen). Mehr als 50.000 Menschen aus Hessen haben Anspruch auf diese Unterstützungsleistungen.

Mit den beiden neuen Landesrahmenverträgen setzen die Vertragspartner die Vorgaben der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) und des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) um, die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie der Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zu stärken. Die Verträge legen fest, nach welchen Verfahren und Standards die Unterstützungsleistungen künftig erbracht und vergütet werden.

Die neuen Vereinbarungen waren notwendig geworden, weil zum 1. Januar 2020 die Reform der Eingliederungshilfe als dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft tritt.

Die wichtigsten Merkmale:

  • Die Eingliederungshilfe wird aus der Sozialhilfe herausgelöst und im Sozialgesetzbuch IX verankert.
  • Die Fachleistungen der Eingliederungshilfe und die existenzsichernden Leistungen werden getrennt.
  • Künftig wird nicht mehr zwischen stationären Wohneinrichtungen und Betreutem Wohnen als ambulanter Leistung unterschieden.

Verhandelt wurden die beiden Vertragswerke zwischen folgenden Partnern:

  • dem Landeswohlfahrtsverband Hessen als überörtlichem Träger der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe
  • dem Hessischen Landkreistag und dem Hessischen Städtetag für die Kreise und kreisfreien Städte, die örtliche Träger der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe sind
  • der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen, der die AWO Bezirksverbände Nord und Süd, die Caritasverbände für die Diözesen Fulda, Limburg und Mainz, die Diakonie Hessen, der Landesverband der jüdischen Gemeinden und der Paritätische Wohlfahrtsverband in Hessen angehören
  • den Verbänden privater Anbieter in Hessen, vertreten durch den Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und dem Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB)

Die vom Inklusionsbeirat in Hessen gewählte Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen hat erstmalig an den Landesrahmenverträgen mitgewirkt.

Christof Schaefers, Präsidiumsmitglied des bpa, führt für die privaten Einrichtungen und Dienste aus: "Das Bundesteilhabegesetz und die neuen Rahmenverträge bieten neue Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung. Gerade auch privates Engagement versteht es seit jeher, gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung die notwendigen Veränderungsprozesse bedürfnisgerecht und zur Zufriedenheit aller zu gestalten und die sich ergebenden Chancen positiv zu nutzen."

"Die Mammutaufgabe der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ist nun vertraglich geregelt", fasst Prof. Dr. Jan Hilligardt, Direktor des Hessischen Landkreistags, die Bedeutung der Verträge zusammen. "Wir können nun zum Wohle der Betroffenen reibungslos und schnellstmöglich für Klarheit bei der Leistungsgewährung und -erbringung sorgen."

"Mit der schnellen Einigung auf die beiden Rahmenverträge schaffen wir es, die neuen Ansprüche und Verfahren ab dem 1. Januar 2020 umzusetzen", sagt Stephan Gieseler, Geschäftsführender Direktor des Hessischen Städtetages. "Die Zeit bis zum 1. Januar 2022 kann nun genutzt werden, die endgültigen Verträge für die Eingliederungshilfe gemeinsam im Sinne aller Betroffenen und Beteiligten abzustimmen."

"Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen begrüßt die Landesrahmenverträge", betont Nils Möller, Vorstandsvorsitzender der Liga. "Damit kann Menschen in Hessen, die Unterstützungsleistungen für ein selbstbestimmtes Leben benötigen, eine bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige Unterstützung ermöglicht werden."

"Wir freuen uns, gemeinsam mit unseren Partnern zwei Vertragswerke erarbeitet zu haben, die den individuellen Bedarf behinderter Menschen noch stärker in den Fokus rückt und eine verlässliche Grundlage für alle an der Umsetzung der neuen Regelung beteiligten Partner bildet", erklärt LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert.

Mehr als 1,6 Milliarden Euro werden jährlich in Hessen für die Unterstützung in Werkstätten, Tagesstätten, beim Wohnen und für sonstige Teilhabeleistungen aufgewendet.

Weitere Neugestaltung

Der Rahmenvertrag über die Leistungen der Eingliederungshilfe gilt zunächst für zwei Jahre und wird 2022 durch drei neue Rahmenverträge abgelöst. Deshalb arbeiten die Vertragspartner intensiv weiter an der Neugestaltung der Leistungen.

Auch der Rahmenvertrag für die Sozialhilfe, die im Sozialgesetzbuch SGB XII verankert ist und unter anderem die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten enthält, wird weiter konkretisiert.


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