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Gemeindepsychiatrie in Hessen

Über 2,8 Millionen Euro für 72 Beratungsstellen


Beratungssituation in der PSKB Aufwind

Beratungssituation in der PSKB von Aufwind - Verein für seelische Gesundheit in Eschwege (Foto: Aufwind)

27.08.2020

Kassel (lwv): Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen wird in diesem Jahr erneut mehr als 2,8 Millionen Euro für die Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen (PSKB) in Hessen aufwenden. So hat es der Verwaltungsausschuss des LWV heute beschlossen. Die PSKB sind ein gemeindenahes Angebot für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige. Sie sind Begegnungszentren, Beratungsstellen und sie helfen Betroffenen, ihren Tag zu strukturieren. "In der akuten Phase der Corona-Krise haben die PSKB großen Ideenreichtum und hohes Engagement bewiesen, um ihre Klienten zu unterstützen", betont Landesdirektorin Susanne Selbert. "Sie haben damit vielen Menschen in der besonderen Lage geholfen und erneut die Notwendigkeit dieses Angebots unter Beweis gestellt."

In Hessen gibt es 72 solcher Einrichtungen, in denen Männer und Frauen, die dauerhaft psychisch erkrankt sind, vorübergehend oder auch langfristig Unterstützung finden - oft im Anschluss an einen Psychiatrie-Aufenthalt. Die PSKB gehören häufig zu Psychosozialen Zentren, einem Verbundsystem, zu dem auch Tagesstätten und Betreutes Wohnen zählen. 47 verschiedene Träger halten diese Angebote in Hessen bereit.

Es gibt dort Gelegenheit, untereinander oder mit Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern das Gespräch zu suchen. Diese vermitteln beispielsweise an andere Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen in der Region. Sie helfen den Menschen, ihren Tag gemeinsam zu planen und zu gestalten. Es gibt keine verbindliche Teilnahme: Das Angebot ist offen. Weil die PSKB während der Corona-Krise ihre persönlichen Kontakte nicht wie gewohnt aufrechterhalten konnten, haben die meisten von ihnen Alternativen angeboten: Treffen im Außenbereich, begleitete Spaziergänge, Video-Gespräche und vermehrte Telefonkontakte.

Die Förderung des LWV deckt rund 30 Prozent der Kosten und richtet sich nach der Einwohnerzahl im Versorgungsgebiet.


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