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Eingliederungshilfe

Kooperation in der
Wetterau vereinbart


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16.02.2022

Kassel/Friedberg (lwv): Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen und der Wetteraukreis haben vereinbart, bei der Eingliederung behinderter Menschen eng und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Der Kooperationsvertrag ist jetzt von beiden Seiten unterzeichnet worden.  Die Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch, LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert und der Erste Beigeordnete des LWV, Dr. Andreas Jürgens, haben sich zuvor in einem gemeinsamen Gespräch über die Eckpunkte der Zusammenarbeit verständigt.

In der Vereinbarung erklären Kreis und LWV, gemeinsam inklusive Sozialräume und Lebensverhältnisse im Wetteraukreis zu fördern und zu stärken. Den Menschen mit Behinderung soll eine selbstbestimmte und selbstständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Region ermöglicht werden. Um das zu erreichen, wollen sich die Vertragspartner bei der Umsetzung ihrer Aufgaben der Eingliederungshilfe mit den anderen abstimmen und - wo möglich - vernetzen. "Mit dieser Vereinbarung können wir unsere Zusammenarbeit auch bei regionalen Besonderheiten verbindlich und nachvollziehbar regeln", sagte Dr. Andreas Jürgens. "Davon profitieren vor allem die Menschen mit Behinderung."

Die Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch betonte die Wichtigkeit: "Mit dieser Vereinbarung unterstützen wir nicht nur Menschen mit Behinderung auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten Leben, sondern auch unsere Träger. Sie sind auf die gute Zusammenarbeit zwischen LWV und Kreis angewiesen. Daher gehen wir nun Hand in Hand im Interesse aller."

Die Kooperationsvereinbarung erfüllt eine Forderung aus dem Hessischen Ausführungsgesetz (HAG) zum Bundesteilhabegesetz (BTHG), das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Das HAG regelt zugleich die Zuständigkeit der Träger der Eingliederungshilfe nach dem sogenannten Lebensabschnittsmodell: Danach sind in Hessen die kommunalen Träger für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bis zum Ende der Schulausbildung zuständig, also die Kreisverwaltung in Friedberg. Im Anschluss ist der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe, der Landeswohlfahrtsverband Hessen, verantwortlich. Für behinderte Menschen, die erstmalig nach Eintritt in das Rentenalter einen Antrag stellen, sind wiederum die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe zuständig.

"Insbesondere den Übergang der jungen Menschen zum Erwachsenenleben wollen wir unbürokratisch begleiten“, betont Landesdirektorin Susanne Selbert. „Der LWV ist ihr Ansprechpartner, sobald sie die Schule oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben."

In der Vereinbarung werden neben Zielen für die Region vor allem Regelungen zur Kooperation, zur Planung und Qualitätssicherung benannt. Zum Beispiel sollen Konzepte und neue Entwicklungen gemeinsam bewertet und Daten über die Anzahl, die Altersstruktur und die bestehenden Formen der Teilhabeleistungen ausgetauscht werden.

Zu den inhaltlichen Zielen im Sinne der Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention gehört etwa, dass selbstbestimmtes Wohnen und Arbeiten vorrangig gefördert werden sollen.

Außerdem sollen die behinderten Menschen und ihre Wünsche berücksichtigt sowie ihr soziales Umfeld in den Blick genommen werden. Die Interessenvertretungen der behinderten Menschen werden in allen Gremien beteiligt sein.


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