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Eckwerte für LWV-Haushalt 2023

Zahl der Leistungsberechtigen steigt weiter


Geldscheine (Foto: Fotolia)

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29.06.2022

Kassel (lwv): Mehr leistungsberechtigte Menschen, erhöhter Unterstützungsbedarf der Leistungsberechtigten wegen hohen Alters sowie Tarifsteigerungen bei den Leistungserbringern sind wesentliche Gründe dafür, dass die Abgeordneten der LWV-Verbandsversammlung in den Eckwerten für den LWV-Haushalt 2023 Ausgaben von voraussichtlich 2,208 Milliarden Euro vorsehen. Das sind rund 128 Millionen Euro mehr, als für 2022 veranschlagt worden sind. Mit den Eckwerten geben die Abgeordneten den finanziellen Rahmen für die Arbeit des Landeswohlfahrtsverbandes im kommenden Jahr vor. Die Verbandsumlage wird laut dieser Vorausschau 1,667 Milliarden Euro betragen. Damit müssten die hessischen Kreise und kreisfreien Städte in 2023 98,34 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr aufbringen.

Unterstützung für behinderte und wohnungslose Menschen

Im Bereich der Hilfe für Menschen mit Behinderung (so genannte Eingliederungshilfe) geht der LWV davon aus, dass die Fallzahlen um mehr als 1.200 auf insgesamt 78.085 ansteigen. Insbesondere der Anteil der seelisch behinderten Menschen wird weiter wachsen. Zwei Drittel der neuen Fälle werden nach derzeitigem Stand auf die Leistungen zum Wohnen in der eigenen Wohnung entfallen. Fallzahlprognosen unterliegen immer einer gewissen Unsicherheit. So ist für 2023 etwa nicht vorherzusagen, wie viele behinderte Menschen aus der Ukraine Unterstützung beim LWV beantragen werden. Für sie ist der LWV in Hessen seit Juni zuständig.

Neben Unterstützungsleistungen in der eigenen Wohnung und in besonderen Wohnformen (Mehrkosten gegenüber 2022 voraussichtlich rund 77 Millionen Euro) sowie in Werkstätten und in betriebsintegrierten Beschäftigungsverhältnissen (Mehrkosten gegenüber 2022 voraussichtlich rund 25 Millionen Euro) sind bei den Fallzahlen auch die Empfängerinnen und Empfänger von Blindengeld sowie des Gehörlosen- und Taubblindengelds erfasst.

Für die Leistungen für behinderte Menschen und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sind insgesamt rund 1,82 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 118 Millionen Euro mehr als im Haushalt für 2022.
Weiterhin führen Tarifsteigerungen bei den Beschäftigten der Leistungserbringer der Eingliederungshilfe zu deutlich steigenden Aufwendungen. Ähnlich wird es sich bei der Erstattung der Fahrkosten bei den Werkstätten für behinderte Menschen verhalten. Durch die Erhöhung des Mindestlohns und der Energiekosten wird hier eine größere Steigerung zu verzeichnen sein. "Die sich derzeit abzeichnenden Kostensteigerungen bei Energie und Lebenshaltung werden uns in Zukunft vermutlich nicht nur bei der Unterstützung behinderter Menschen sehr beschäftigen", so der Kämmerer des LWV, Dieter Schütz. "Auch im Bereich der Schulen und den eigenen Verwaltungen werden wir damit konfrontiert werden und an Lösungsstrategien arbeiten müssen."

Förderschulen, Soziale Entschädigung und behinderte Menschen im Beruf

Für seine Förderschulen, Internate und Interdisziplinären Frühberatungsstellen wendet der LWV in 2023 voraussichtlich rund 47 Millionen Euro auf.

Kriegsopfer und deren Angehörige, Gewaltopfer (die nach dem Gewaltopferentschädigungsgesetz anerkannt sind), Opfer politischer Verfolgung in der DDR, Menschen, die während ihres Kriegs- und Zivildienstes oder durch Impfungen geschädigt wurden, werden von der Hauptfürsorgestelle des LWV Leistungen in Höhe von rund 24 Millionen Euro. Dies ist rund eine Million weniger als im Vorjahr, weil die Zahl der Leistungsberechtigten in diesem Bereich sinkt.

Schwerbehinderte Menschen im Beruf und ihre Arbeitgeber unterstützt das LWV Hessen Integrationsamt mit voraussichtlich rund 74 Millionen Euro. Diese Leistungen werden getragen durch die Ausgleichsabgabe, die Unternehmen und andere Arbeitgeber mit mehr als zwanzig Beschäftigten bezahlen, wenn sie keine oder zu wenige schwerbehinderte Männer und Frauen (oder diesen gleichgestellte Menschen) beschäftigen.

Für die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für in Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen sieht der Haushalt rund 98,1 Millionen Euro vor, die vom Bund erstattet werden.

Die Ausgaben des LWV werden im Wesentlichen durch die Verbandsumlage, durch Kostenerstattungen und Leistungsentgelte, 165 Millionen Euro aus dem Kommunalen Finanzausgleich des Landes Hessen und den Einsatz von Rücklagen in Höhe von rund 49 Millionen finanziert.


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