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Eingliederungshilfe

Für behinderte Geflüchtete aus der Ukraine


Geflüchtete in einer Aufnahmeeinrichtung des DRK

Geflüchtete in einer Aufnahmeeinrichtung des DRK. (Foto: drk/Jürgen Brinkmann)

  Iнтеграційна допомога для біженців з України з інвалідністю

 

  Помощь по интеграции для людей из Украины с инвалидностью

 

Aus der Ukraine geflüchtete Menschen erhalten ab sofort Zugang zu den Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) bzw. nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII). Das haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat im Mai mit dem Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz beschlossen. Es ist seit dem 01.06.2022 in Kraft.

Behinderte Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, können auch  Eingliederungshilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – erhalten.

Sie müssen dafür beim LWV Hessen einen Antrag stellen.

Vereinfachtes Verfahren

Dem LWV Hessen ist es wichtig, dass die betroffenen Menschen mit einem einfachen Verfahren Leistungen erhalten können. Dazu wurde ein verkürzter Antrag entwickelt, der es ermöglichen soll, Eingliederungshilfeleistungen bei Vorliegen der Voraussetzungen zügig zu bewilligen.
Der Antrag muss lückenlos ausgefüllt sein.

Wichtig ist ebenfalls, dass der Bewilligungsbescheid oder der Ablehnungsbescheid von Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) bzw. SGB XII (Leistungen der Sozialhilfe) vorgelegt wird.

Dem Ablehnungsbescheid ist auch eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis oder der Fiktionsbescheinigung beizufügen.

Auf dieser Seite finden Sie

Wir hoffen, mit diesen Regelungen einen wichtigen Beitrag zu leisten, dass geflüchtete behinderte Menschen aus der Ukraine zeitnah und unbürokratisch die Unterstützungsleistungen erhalten, die sie benötigen.


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