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Erste Kooperationskonferenz

Vernetzung mit Ziel umfangreicher Teilhabe


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25.05.2023

Frankfurt/Kassel. Erstmals haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Frankfurt und des LWV Hessen heute zu einer gemeinsamen Kooperationskonferenz getroffen, um Details ihrer Zusammenarbeit im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zu verabreden. Sozialdezernentin Elke Voitl sprach anlässlich der konstituierenden Sitzung von einem "aussichtsreichen Start". "Inklusion ist Menschenrecht und für die Stadt Frankfurt mit ihrer vielfältigen Stadtgesellschaft ein wesentlicher Eckpfeiler und Leitgedanke für das verwalterische und politische Handeln", sagte Stadträtin und Sozialdezernentin Elke Voitl.

Die Basis dieser von jetzt an regelmäßig stattfindenden Konferenzen ist eine Kooperationsvereinbarung, die die Stadt als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe und der LWV Hessen als überörtlicher Träger 2022 geschlossen haben. Darin sind die Eckpunkte der Zusammenarbeit geregelt. In der Vereinbarung erklären Stadt und LWV, gemeinsam inklusive Sozialräume zu entwickeln und sich zu diesem Zweck engmaschig auszutauschen und damit eine hohe Verbindlichkeit zu gewährleisten. "Gemeinsam wollen wir die Menschen und ihre Bedarfe noch stärker in den Blick nehmen und starre Strukturen aufbrechen. So können wir dann mit ihnen gemeinsam ein Hilfesystem schaffen, das umfangreiche Teilhabe ermöglicht", sagte Voitl.

"Behinderte Menschen bei einem möglichst selbstständigen Leben zu unterstützen, ihre Teilhabechancen zu verbessern, ihren Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt und zu anderen Lebensbereichen zu fördern ist unser wichtigstes Anliegen. Hierzu wollen wir uns eng mit der Stadt abstimmen, um behinderten Menschen eine möglichst passgenaue Unterstützung anzubieten", erklärt Dr. Andreas Jürgens, der Erste Beigeordnete des LWV. Er nahm an der konstituierenden Sitzung der Kooperationskonferenz für den LWV teil.

Menschen mit Behinderungen soll eine größtmögliche selbstbestimmte und selbstständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Um das zu erreichen, wollen sich die Vertragspartner bei der Umsetzung ihrer Aufgaben der Eingliederungshilfe abstimmen und – wo möglich – vernetzen. Zu den inhaltlichen Zielen nach der UN-Behindertenrechtskonvention gehört, dass selbstbestimmtes Wohnen und Arbeiten gefördert werden. Außerdem sollen die Menschen mit Behinderungen und ihre Wünsche berücksichtigt, sie selber einbezogen sowie ihr soziales Umfeld in den Blick genommen werden.

Mit der Konferenz und der Vereinbarung erfüllen Hessens größte Stadt und der LWV eine Vorgabe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und des Hessischen Ausführungsgesetzes (HAG), das auch die Zuständigkeiten in der Eingliederungshilfe neu verteilt hat – nach dem so genannten Lebensabschnittsmodell. Danach sind in Hessen seit 2020 die kommunalen Träger, also die Stadt- und Kreisverwaltungen, für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bis zum Ende der Schulausbildung verantwortlich. Im Anschluss ist der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe, der Landeswohlfahrtsverband Hessen, zuständig.


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