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Gestiegene Kosten

LWV-Haushalt für 2024 verabschiedet


Geldscheine

Geldscheine (Fotolia)

20. März 2024

Kassel (lwv): Ausgaben in Höhe von 2,38 Milliarden Euro (2023: 2,19 Milliarden Euro) haben die Abgeordneten der Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen heute für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Das bedeutet, dass die Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen eine Verbandsumlage von rund 1,8 Milliarden Euro zahlen müssen. „Tarif- sowie Fallzahlsteigerungen und höherer Unterstützungsbedarf von behinderten Menschen sind hauptverantwortlich für die Kostensteigerungen und werden es auch in Zukunft sein“, so LWV-Kämmerer Dieter Schütz. Damit die Kommunen perspektivisch dennoch handlungsfähig bleiben können, setze sich der LWV für zukünftige Lösungen mit Bund und Land ein.

Ausgabenposten

Von den 2,38 Milliarden Euro Gesamtbudget wird der LWV 1,97 Milliarden Euro (rund 82 Prozent) für die Eingliederungshilfe und überörtliche Sozialhilfe aufwenden, etwa für die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (unter anderem für wohnungslose Männer und Frauen). Das größte Aufgabenpaket innerhalb der Eingliederungshilfe ist die Unterstützung der behinderten Menschen beim Wohnen, bei der Arbeit und der Tagesstruktur. Zum Bereich Arbeit zählen Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen, aber auch betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze und das Budget für Arbeit.

Die gestiegenen Kosten resultieren in 2024 vor allem aus den im Rahmen des Inflationsausgleichs nötigen Vergütungssteigerungen für die Beschäftigten bei den Leistungserbringern. Hier müssen 113 Millionen Euro zusätzlich aufgewendet werden. Wie auch in den Vorjahren hat zudem die Zahl der leistungsberechtigten Menschen zugenommen und gleichfalls ist deren Unterstützungsbedarf angestiegen. 65.100 Menschen (2023: 64.000 Menschen) haben laut Haushalt 2024 in 79.653 Fällen (2023: 77.959 Fälle) Anspruch auf eine Leistung.

Neu in diesem Haushaltsentwurf sind die Kosten für Leistungsberechtigte des so genannten dritten Lebensabschnitts, die bisher von den Landkreisen und kreisfreien Städten finanziert wurden und die jetzt der LWV übernimmt. Das werden im kommenden Jahr rund 920 Menschen sein, die im Rentenalter erstmals Eingliederungshilfe beantragen. Deren Unterstützung wird seit Januar 2024 vom LWV mit 15,2 Millionen Euro finanziert. „Ich empfinde die Entscheidung der Verantwortlichen in Wiesbaden, den dritten Lebensabschnitt vom LWV verantworten zu lassen, als große Anerkennung für uns,“ so Kämmerer Schütz. „Das zeigt, dass unsere Arbeit geschätzt wird und wir sie schon jetzt sehr gut machen.“ Die Übertragung dieser Aufgabe sei deshalb sinnvoll, weil das Know-how der Eingliederungshilfe beim Verband vorhanden sei und Synergieeffekte genutzt werden könnten.

Neben den Kosten für Eingliederungshilfe und Sozialhilfe sind im Haushalt Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht (u. a. für Kriegs- und Gewaltopfer) in Höhe von rund 24,2 Millionen Euro enthalten, außerdem für schwerbehinderte Menschen im Beruf in Höhe von 80,6 Millionen Euro. Für die Förderschulen und die Frühförderung sinnesbehinderter Kinder sind im kommenden Jahr 47,5 Millionen Euro eingeplant.

Für Personalkosten von 1.503 Stellen in der eigenen Verwaltung und denen der Förderschulen sind 143,4 Millionen Euro vorgesehen. Das entspricht einer Quote von lediglich 6,03 Prozent des Gesamthaushalts, ein im Vergleich zu anderen Verwaltungen sehr geringer Wert.

Für die Finanzierung der genannten Kosten erhält der LWV neben der Verbandsumlage weitere finanzielle Mittel, unter anderem durch Kostenerstattungen und Leistungsentgelte von rund 274,6 Millionen Euro und 170 Millionen Euro aus dem Kommunalen Finanzausgleich des Landes Hessen sowie rund 71 Millionen aus der Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber zahlen, wenn sie weniger schwerbehinderte Menschen beschäftigen als gesetzlich vorgeschrieben.


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