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Revision

Revision

Die Revision beim Landeswohlfahrtsverband Hessen nimmt durch gesetzlichen und übertragenen Auftrag selbstständig und unabhängig eine Prüfungs- und Beratungsfunktion wahr. Durch zeitnahe, prozessbegleitende Prüfungen und umfassendere Systembetrachtungen werden der Verwaltung Informationen zur wirkungsvollen Unterstützung und Entscheidungsvorbereitung zur Verfügung gestellt.

Aufgaben

Die Revision unterstützt das gesamte Verwaltungshandeln mit dem Ziel, dass Aufgaben ordnungsmäßig, wirtschaftlich und zweckmäßig erfüllt werden, und arbeitet mit der Verwaltung partnerschaftlich zusammen. Mit den Gesellschaften des Vitos-Konzerns sind Serviceverträge für die Prüfungen abgeschlossen worden. 

Leiterin
Dr. Helga Hornung
Telefon 0561 1004 - 2755
Telefon Vorzimmer 0561 1004 - 2237
Fax 0561 1004 - 1755
E-Mail Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailhelga.hornung@lwv-hessen.de oder
E-Mail Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailkontakt-revision@lwv-hessen.de

Stellvertretender Leiter
Wolfgang Höhne
Telefon 0561 1004 - 2032
Fax 0561 1004 - 1032
E-Mail Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailwolfgang.hoehne@lwv-hessen.de

Die Leitung der Revision ist für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erledigung der Dienstgeschäfte verantwortlich. Sie teilt den Bediensteten der Revision Prüfungs- und Aufgabengebiete und darüber hinaus im Bedarfsfall weitere Prüfungsaufgaben zu.

Prüfungsbereich Verwaltungsprozesse, Personal, Datenverarbeitung, Vergabe und Bauen

Prüfungsbereichsleiter und stellvertretender Leiter der Revision
Wolfgang Höhne
Telefon 0561 1004 - 2032
Fax 0561 1004 - 1032
E-Mail Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailwolfgang.hoehne@lwv-hessen.de

Stellvertretender Prüfungsbereichsleiter 
Dominic Kuntscher
Telefon 0561 1004 - 2053
Fax 0561 1004 - 1053
E-Mail Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Maildominic.kuntscher@lwv-hessen.de

Der Prüfungsbereich hat folgende Aufgaben:

  • die Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
  • die Prüfung von Personalangelegenheiten
  • bei Einsatz automatischer Datenverarbeitungsanlagen im Finanzwesen die Prüfung der Verfahren vor ihrer Anwendung, soweit nicht der Minister des Inneren Ausnahmen zulässt
  • die Prüfung von Auftragsvergaben
  • die Prüfung von Baumaßnahmen

Prüfungsbereich Finanzwesen

Prüfungsbereichsleiter
Torsten Peter

Telefon 0561 1004 - 2899
Fax 0561 1004 - 1899
E-Mail Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailtorsten.peter@lwv-hessen.de

Stellvertretende Prüfungsbereichsleiterin
Monika Jäger
Telefon 0561 1004 - 2926
Fax 0561 1004 - 1926
E-Mail Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailmonika.jaeger@lwv-hessen.de

Das Arbeitsgebiet des Prüfungsbereichs erstreckt sich auf

  • die Prüfung des Jahresabschlusses des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen und der Stiftungsforsten Kloster Haina
  • die Prüfung des Gesamtabschlusses des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen
  • die laufende Prüfung der Kassenvorgänge und der Belege zur Vorbereitung der Prüfung der Jahresrechnung
  • die dauernde Überwachung der Kassen des Verbandes und der Einrichtungen einschließlich der Sonderkassen sowie die Vornahme der regelmäßigen und unvermuteten Kassenprüfungen
  • die Prüfung der Vorräte und Vermögensbestände

Prüfungsbereich Sozialwesen

Prüfungsbereichsleiter
Frank Werner
Telefon 0561 1004 - 2449
Fax 0561 1004 - 1449
E-Mail Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailfrank.werner@lwv-hessen.de

Der Prüfungsbereich Sozialwesen prüft die Geschäftsprozesse und Systeme zur Leistungsgewährung sowie die laufenden Vorgänge des SGB IX, SGB XII u. a.

  • Leistungen zur sozialen Teilhabe (insbesondere im Zusammenhang mit Wohnen)
  • Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags
  • Leistungen zur Beschäftigung u. a. in einer Werkstatt für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege im Rahmen der Zuständigkeit des LWV etc.
  • Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

der KOF (Kriegsopferfürsorge) nach dem BVG und Sondergesetzen u. a.

  • Hilfen zur Pflege und Eingliederungshilfen im Rahmen der Zuständigkeit des LWV
  • Blindenhilfe
  • Sonstige Hilfen an Sonderfürsorgeberechtigte etc.

der Einziehung der Ausgleichsabgabe und Leistungsgewährung nach dem SGB IX u. a.

  • Leistungen an schwerbehinderte Menschen
  • Leistungen an Arbeitgeber
  • Förderung von Inklusionsbetrieben
  • Forschungs- und Modellvorhaben, regionale Arbeitsmarktprogramme
  • Durchführung des Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Beschäftigte etc.

Weitere Aufgaben des Prüfbereiches Sozialwesen sind u. a. die Prüfung der mit Einrichtungen geschlossenen Vereinbarungen, der an Soziale Dienste gewährten LWV-Mittel, der Verwendungsnachweise und die Prüfung im Rahmen des doppischen Jahresabschlusses.