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Hinweise in Leichter Sprache zum Schutz Ihrer Daten bei Anträgen

Hinweise zum Schutz Ihrer Daten

Achtung! 
Die Hinweise sind nur zum leichter Lesen.
Sie gelten nicht vor dem Gesetz.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig!

Wir vom Landes-Wohlfahrts-Verband HessenGesetzbuch
möchten:
Behinderte Menschen sollen leben und arbeiten
können wie nicht-behinderte Menschen.
Das ist unsere Aufgabe.
Das sagt das Gesetz!

Übrigens: Man sagt zum Landes-Wohlfahrts-Verband Hessen auch LWV.


Wir möchten unsere Arbeit gut machen.
Dafür brauchen wir viele persönliche Daten
von Ihnen. LWV-Logo
Persönliche Daten sind zum Beispiel:

  • Ihr Name
  • und Ihre Adresse.

Wir müssen Ihnen sagen,
was mit Ihren Daten passiert.
Und wir sind verantwortlich für Ihre Daten.

Unsere Adresse ist:

Landes-Wohlfahrts-Verband Hessen
Stände-Platz 6 - 10
34117 Kassel
Telefon 0561 10040
E-Mail info@lwv-hessen.de

Wir gehen mit Ihren Daten sorgfältig um.
Unsere Daten-Schutz-Beauftragte kümmert Datenschutz
sich darum.
Wenn Sie Fragen haben,
können Sie ihr eine E-Mail oder einen Brief
schreiben.
Sie können Ihr auch sagen,
wenn Sie etwas nicht gut finden.

Ihre Adresse ist:

Landes-Wohlfahrts-Verband Hessen
Daten-Schutz-Beauftragte
Stände-Platz 6 - 10
34117 Kassel
E-Mail datenschutzbeauftragte@lwv-hessen.de


Woher bekommt der LWV Ihre Daten?

Sie selbst geben uns Ihre Daten. Antrag stellen

Zum Beispiel:

Sie stellen einen Antrag.
Dann fragen wir Sie nach Ihren Daten.

Manchmal brauchen wir aber noch mehr Daten. Ärztin
Dann fragen wir noch andere Stellen nach Ihren Daten.
Zum Beispiel:

  • Ihren Arzt
  • oder ein anderes Amt.

Wir brauchen die Daten,
damit wir Ihren Antrag bearbeiten können.

Damit müssen Sie aber einverstanden sein.



Gibt der LWV Ihre Daten an andere Stellen weiter? Netzwerk

Wir möchten, dass Sie die
passende Unterstützung bekommen.
Damit das gut klappt,
arbeiten wir mit anderen Stellen zusammen.
Auch diese Stellen brauchen Ihre Daten,
damit sie ihre Arbeit gut machen können.

Damit müssen Sie aber einverstanden sein.


Wie lange hebt der LWV Ihre Daten auf? Kalender

Sie bekommen Unterstützung vom LWV?
Dann bleiben Ihre Daten bei uns gespeichert.

Sie bekommen keine Unterstützung mehr?
Auch dann müssen wir Ihre Daten noch
10 Jahre aufheben.
Das sagt das Gesetz.


Das sind Ihre Rechte: Fragen

  • Sie können uns immer fragen,
    welche Daten wir von Ihnen haben.
     

  • Sie können Ihre Daten löschen lassen. Liste durchgestrichen

Wir dürfen Ihre Daten aber erst nach
einer bestimmten Zeit löschen.
Das sagt das Gesetz.

Darauf müssen Sie achten:

Ohne Ihre Daten können wir Ihren Antrag nicht mehr bearbeiten.

  • Sie können uns sagen,
     wenn Ihre Daten falsch sind. Daten falsch

Zum Beispiel:

- wenn wir Ihren Namen falsch
 geschrieben haben oder

- wenn Sie umgezogen sind.

  • Sie können uns sagen,
    wenn wir Ihre Daten nicht mehr Datenschutz
    nutzen dürfen.
    Oder nur einen Teil Ihrer Daten
    benutzen dürfen.

Das kann zum Beispiel sein:

Sie sagen uns:
Ihre Daten sind falsch.
Wir müssen das aber erst prüfen.
Dann dürfen wir Ihre Daten erst einmal
nicht benutzen.

Ausnahmen hiervon stehen im Gesetz.

  • Sie können uns sagen,
    wenn Sie nicht mehr einverstanden sind.

Sie finden es nicht gut,
wie wir Ihre Daten benutzen.
Sie möchten nicht mehr,
dass wir Ihre Daten benutzen?

Dann können Sie uns das sagen.
 

  • Sie können sich beim zuständigen Amt für Beschweren
    Daten-Schutz beschweren.

Haben wir einen Fehler gemacht?
Haben wir Ihre Daten falsch benutzt?

Dann können Sie sich hier beschweren:

Der Hessische Beauftragte für
Daten-Schutz und Informations-Freiheit
Postfach 31 63
65201 Wiesbaden


Die Bilder aus unserem Text: Verstehen

Die meisten Bilder sind aus dem Buch
Leichte Sprache – Die Bilder.
 
Sie wurden von Stefan Albers vom Atelier Fleetinsel gemalt.