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Beflaggung zum 18. Februar 2025

Staatstrauer für Horst Köhler

Staatstrauer für Horst Köhler

Beflaggung zum 18. Februar 2025

Am 18. Februar findet der Staatsakt für den am 1. Februar 2025 verstorbenen Bundespräsidenten a. D. Prof. Dr. Horst Köhler in Berlin statt.
Es ist eine Trauerbeflaggung vorgesehen.

Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat für Dienstag, den 18. Februar 2025, die bundesweite Trauerbeflaggung angeordnet. An diesem Tag finden die offiziellen Trauerfeierlichkeiten für den im Alter von 81 Jahren verstorbenen Bundespräsidenten
a. D. Prof. Dr. Horst Köhler statt. Köhler war von 2004 bis 2010 Staatsoberhaupt der Bundesrepublik und somit protokollarisch ranghöchstes Verfassungsorgan.

Horst Köhler sei mit seiner Weitsicht, seinem Optimismus und seinem Frohsinn ein „beliebter Bürgerpräsident“ gewesen, sagte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas zu Beginn der Plenarsitzung am 11. Februar 2025, in der neben Horst Köhler auch dem am 3. Februar verstorbenen CDU-Bundestagsabgeordneten Erwin Rüddel gedacht wurde.

Hintergrund

Es gibt 13 offizielle Beflaggungs-Anlässe, zu denen anstelle der üblichen drei blauen LWV-Banner die europäische, die deutsche und die hessische Flagge an den drei Masten am Ständeplatz 6 hochgezogen werden. An welchen besonderen Tagen welche Fahnen wehen, regelt der „Erlass über die Beflaggung öffentlicher Gebäude“ des Landes Hessen.

Offizielle Beflaggungstage

Datum

Anlass der Beflaggung

27. Januar

Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

11. März

Tag des Gedenkens an die Opfer terroristischer Gewalt

1. Mai

Tag der Arbeit

9. Mai

Europatag

23. Mai

Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes

17. Juni

Tag des Gedenkens an die Oper des Volksaufstandes 1953 in der DDR

20. Juni

Bundesgedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung

20. Juli 

Tag des Gedenkens an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft

3. Sonntag im September

Hessischer Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat in Hessen

3. Oktober

Tag der Deutschen Einheit

2. Sonntag vor dem 1. Advent

Volkstrauertag

1. Dezember

Jahrestag des In-Kraft-Tretens der Verfassung des Landes Hessen

Tage allgemeiner Wahlen

(Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)

Trauerflor bei Staatstrauer

Über die hessische Beflaggungsordnung hinaus können die Innenministerien von Bund und Land eine Beflaggung zu besonderen Anlässen anordnen, zum Beispiel bei Staatstrauer. In solchen Fällen wehen sie auch auf „Halbmast“ oder tragen – wie beim LWV – einen so genannten Trauerflor, also ein schwarzes Band.

Speziell für den LWV gilt, dass an der Beflaggung schon von außen wahrnehmbar ist, an welchen Tagen im Jahr die Verbandsversammlung – das sogenannte hessische Sozialparlament – im Ständehaus zusammenkommt. Dann nämlich wird neben zwei LWV-Bannern noch die hessische Flagge aufgezogen.