Beflaggung zum 23. Mai
Am 23. Mai ist der Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes.
Dieser Beflaggungstag wurde bereits im ersten Erlass des Bundes genannt.
Am 1. Juli 1948 gaben die Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone auf der so genannten Frankfurter Konferenz den Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder den Auftrag, eine demokratische Verfassung ausarbeiten zu lassen. Diese Aufgabe erfüllte der Parlamentarische Rat, bestehend aus 65 Abgeordneten, die von den elf westdeutschen Landtagen gewählt worden waren. Unter ihnen waren nur vier Frauen, eine von ihnen die Kasseler Juristin Elisabeth Selbert, der es zu verdanken ist, dass die Gleichberechtigung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben wurde (Artikel 3 Abs. 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“)
Der Parlamentarische Rat nahm den "Bericht über den Verfassungskonvent", den die Ministerpräsidenten vorgelegt hatten, zur Basis seiner Arbeit. Der Bericht enthielt unter anderem einen "Entwurf eines Grundgesetzes" mit 149 Artikeln – viele von ihnen mit alternativen Versionen.
Am 8. Mai 1949 wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat mit 53 gegen 12 Stimmen gebilligt, am 12. Mai von den Militärgouverneuren der drei Westmächte genehmigt sowie – mit Ausnahme von Bayern – von den Landtagen gebilligt. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat schließlich in Bonn feierlich verkündet und unterzeichnet, am darauffolgenden Tag trat es in Kraft. Am 14. August 1949 fanden die Wahlen zum 1. Bundestag statt.
Übrigens wurde der Begriff "Verfassung" bewusst vermieden, unter anderem, weil das Grundgesetz eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk darstellen sollte und als Übergangslösung bis zu einer gesamtdeutschen Verfassung gesehen wurde, was auch in der Präambel zum Ausdruck kommt.
Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.
Es gibt 13 offizielle Beflaggungs-Anlässe, zu denen anstelle der üblichen drei blauen LWV-Banner die europäische, die deutsche und die hessische Flagge an den drei Masten am Ständeplatz 6 hochgezogen werden. An welchen besonderen Tagen welche Fahnen wehen, regelt der „Erlass über die Beflaggung öffentlicher Gebäude“ des Landes Hessen.
Datum | Anlass der Beflaggung |
27. Januar | Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus |
11. März | Tag des Gedenkens an die Opfer terroristischer Gewalt |
1. Mai | Tag der Arbeit |
9. Mai | Europatag |
23. Mai | Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes |
17. Juni | Tag des Gedenkens an die Oper des Volksaufstandes 1953 in der DDR |
20. Juni | Bundesgedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung |
20. Juli | Tag des Gedenkens an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft |
3. Sonntag im September | Hessischer Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat in Hessen |
3. Oktober | Tag der Deutschen Einheit |
2. Sonntag vor dem 1. Advent | Volkstrauertag |
1. Dezember | Jahrestag des In-Kraft-Tretens der Verfassung des Landes Hessen |
Tage allgemeiner Wahlen | (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) |
Über die hessische Beflaggungsordnung hinaus können die Innenministerien von Bund und Land eine Beflaggung zu besonderen Anlässen anordnen, zum Beispiel bei Staatstrauer. In solchen Fällen wehen sie auch auf „Halbmast“ oder tragen – wie beim LWV – einen Trauerflor, also ein schwarzes Band.
Speziell für den LWV gilt, dass an der Beflaggung schon von außen wahrnehmbar ist, an welchen Tagen im Jahr die Verbandsversammlung – das sogenannte hessische Sozialparlament – im Ständehaus zusammenkommt. Dann nämlich wird neben zwei LWV-Bannern noch die hessische Flagge aufgezogen.