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Kooperationsvereinbarungen in der Eingliederungshilfe

Kooperationsvereinbarungen in der Eingliederungshilfe

Die Kooperationsvereinbarungen beschreiben, wie eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den hessischen Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten als örtlichen Trägern und dem LWV Hessen als überörtlichem Träger grundlegend organisiert ist, um die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Steuerung im regionalen Kontext. Dies beinhaltet insbesondere eine Abstimmung, Koordinierung und Vernetzung der jeweils in eigener Zuständigkeit wahrzunehmenden Aufgaben.

Das Ziel, das im HAG gesetzlich vorgegeben ist, ist die Entwicklung inklusiver Sozialräume, um inklusive Lebensverhältnisse in den Regionen zu fördern und zu stärken.

Bereits geschlossene und veröffentlichte Kooperationsvereinbarungen gibt es unter anderem in den Regionen

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