Beflaggung zum 24. Februar 2026
Am 24. Februar findet auf Anordnung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ein Staatsakt für die am 1. Februar 2026 verstorbene ehemalige Präsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesministerin a.D. Prof. Dr. Rita Süssmuth in Berlin statt.
Zu diesem Anlass ist eine Trauerbeflaggung vorgesehen.
Rita Süssmuth arbeitete ab 1971 als Professorin für Erziehungswissenschaft an der Pädagogischen Hochschule Ruhr, bis sie zwei Jahre später dem Ruf auf den Lehrstuhl für International Vergleichende Erziehungswissenschaft an der Universität Dortmund folgte, wo sie bis 1982 blieb. Danach war sie bis 1985 als Direktorin des Forschungsinstituts "Frau und Gesellschaft" in Hannover tätig. 1985 wurde sie zur Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit berufen und kandidierte daraufhin 1987 erstmals für den Bundestag. Sie holte im Wahlkreis Göttingen das Direktmandat und verteidigte es bei den darauffolgenden beiden Wahlen in den Jahren 1990 und 1994. Bei der Wahl 1998 kam sie dann über die niedersächsische CDU-Landesliste noch einmal in den Bundestag, aus dem sie 2022 ausschied.
Zwischen 1988 und 1998 war Rita Süssmuth Präsidentin des Deutschen Bundestages und bekleidete damit protokollarisch das zweithöchste Amt im Staat. Sie war die zweite Frau in diesem Amt.
„Als Parlamentarierin und Bundesministerin war Rita Süssmuth eine leidenschaftliche Vordenkerin in der Frauen- und Familienpolitik und trieb die Gleichberechtigung von Frauen voran. Bis zuletzt setzte sie sich mit scheinbar unbegrenzter Energie für mehr Repräsentanz von Frauen in Parlamenten ein“, sagte die amtierende Bundestagspräsidentin Julia Klöckner. Ihre Haltung sei durchweg geprägt von Empathie, Respekt vor dem Individuum und von Nächstenliebe gewesen.
Es gibt 13 offizielle Beflaggungs-Anlässe, zu denen anstelle der üblichen drei blauen LWV-Banner die europäische, die deutsche und die hessische Flagge an den drei Masten am Ständeplatz 6 hochgezogen werden. An welchen besonderen Tagen welche Fahnen wehen, regelt der „Erlass über die Beflaggung öffentlicher Gebäude“ des Landes Hessen.
Datum | Anlass der Beflaggung |
27. Januar | Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus |
11. März | Tag des Gedenkens an die Opfer terroristischer Gewalt |
1. Mai | Tag der Arbeit |
9. Mai | Europatag |
23. Mai | Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes |
17. Juni | Tag des Gedenkens an die Oper des Volksaufstandes 1953 in der DDR |
20. Juni | Bundesgedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung |
20. Juli | Tag des Gedenkens an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft |
3. Sonntag im September | Hessischer Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat in Hessen |
3. Oktober | Tag der Deutschen Einheit |
2. Sonntag vor dem 1. Advent | Volkstrauertag |
1. Dezember | Jahrestag des In-Kraft-Tretens der Verfassung des Landes Hessen |
Tage allgemeiner Wahlen | (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) |
Über die hessische Beflaggungsordnung hinaus können die Innenministerien von Bund und Land eine Beflaggung zu besonderen Anlässen anordnen, zum Beispiel bei Staatstrauer. In solchen Fällen wehen sie auch auf „Halbmast“ oder tragen – wie beim LWV – einen so genannten Trauerflor, also ein schwarzes Band.
Speziell für den LWV gilt, dass an der Beflaggung schon von außen wahrnehmbar ist, an welchen Tagen im Jahr die Verbandsversammlung – das sogenannte hessische Sozialparlament – im Ständehaus zusammenkommt. Dann nämlich wird neben zwei LWV-Bannern noch die hessische Flagge aufgezogen.