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Tagesförderstätten

Tagesförderstätten

In Tagesförderstätten finden schwerbehinderte oder mehrfach behinderte Menschen von Montag bis Freitag ein Angebot, das sie individuell fördert und ihren Tagesablauf einteilt und strukturiert. Tagesförderstätten dienen in erster Linie der sozialen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Sie sind organisatorisch an die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) angegliedert.

Die Kosten für Leistungen in der Tagesförderstätte finanziert der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe.

Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an Menschen mit schwersten oder mehrfachen Behinderungen, die nicht, noch nicht, nicht mehr oder noch nicht wieder fähig sind, am Arbeitsleben in einer WfbM teilzunehmen.

Ziele

Tagesförderstätten unterstützten schwerbehinderte oder mehrfach behinderte Menschen, indem sie

  • sinnvolle Beschäftigungen bieten, die den Tag einteilen und strukturieren,
  • das Selbstwertgefühl und das Sozialverhalten fördern,
  • praktische Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, um so selbstständig und selbstbestimmt wie möglich am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können,
  • beruflich fördern und auf die Beschäftigung in einer Werkstatt hinführen,
  • die Mobilität erhalten und verbessern,
  • die pflegerische Versorgung sicherstellen,
  • eine Anlaufstelle außerhalb der Wohnsituation mit davon unabhängiger Tagesstruktur darstellen.

Leistungen

In Tagesförderstätten werden schwerbehinderte oder mehrfach behinderte Menschen

  • in kleinen Gruppen individuell gefördert, u. a. durch Kommunikationsangebote, Sport und Bewegung, Krankengymnastik, Musik und Rhythmus, künstlerische Angebote,
  • bei Bedarf pflegerisch versorgt.

Die Fahrtkosten werden, falls erforderlich, übernommen.

Für Beschäftigte in Tagesförderstätten, die bei Angehörigen oder in einer eigenen Wohnung leben, können durch den LWV Hessen bei Bedarf ergänzende Leistungen finanziert werden, z.­B. pflegerische Unterstützung oder Leistungen zur Freizeitgestaltung.

Schritte zur Leistung

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn Sie durch eine wesentliche Behinderung so stark an der Teilhabe am Arbeitsleben eingeschränkt sind, dass die Beschäftigung in einer Werkstatt für Sie nicht in Betracht kommt oder noch nicht in Betracht kommt.

  • Was ist eine wesentliche Behinderung?

    Was ist eine wesentliche Behinderung?

    Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe beim LWV stellen, muss der LWV prüfen, ob eine "wesentliche Behinderung" vorhanden ist.
    Dies ist der Fall, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen:

    Erstens müssen Sie eine chronische Erkrankung haben, zum Beispiel

    • eine körperliche Erkrankung, auch Erkrankung des Gehirns, mit verschiedenartigen dauerhaften Folgen,
    • eine seelische Erkrankung und Abhängigkeitserkrankung,
    • eine geistige Beeinträchtigung,
    • eine Sinnesbeeinträchtigung wie Blindheit, Taubheit, fehlende Sprache oder andere Störungen der Wahrnehmung.

      Weitere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Beratung durch den LWV Hessen oder den Träger der Rehabilitation, bei dem Sie einen Antrag gestellt haben.

    Zweitens muss Ihre Erkrankung Ihren Alltag so einschränken, dass eine selbstständige Lebensführung erschwert ist.

    Betroffen sein können die Bereiche

    • Haushaltsführung und Selbstversorgung,
    • Schulbesuch und Ausbildung,
    • Arbeitsleben,
    • Freizeitgestaltung,
    • Mobilität.

      Die Einschränkungen müssen länger als sechs Monate bestehen. Der Körper- und Gesundheitszustand muss zugleich von dem „für das Lebensalter typischen Zustand abweichen“.

    Leistungen der Eingliederungshilfe können auch Menschen in Anspruch nehmen, bei denen eine Behinderung droht. Dies wird in der Regel durch Ärztinnen und Ärzte im Rahmen einer Begutachtung festgestellt.

  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Bei Fragen wenden Sie sich an den LWV Hessen. Hierfür stehen Ihnen Ansprechpartnerinnen und -partner in den Regionen zur Verfügung. Klicken Sie bitte auf diesen Link und in der erscheinenden interaktiven Hessenkarte auf Ihren Landkreis bzw. auf Ihre kreisfreie Stadt.

  • Welche Formulare und Unterlagen?

    Welche Formulare und Unterlagen?

    Über unser Online-Formular können Sie einen

    stellen. Dieser Antrag wird direkt online ausgefüllt und an den LWV Hessen übermittelt. Es ist nicht notwendig, den Antrag nachträglich auszudrucken und in Papierform an uns zu übersenden.

     
    Alternativ stehen Ihnen das Antragsformular und die dazugehörigen Anlagen als PDF-Dateien zur Verfügung. Sie können diese hier herunterladen, ausfüllen, auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Bitte schicken Sie die fertiggestellten Unterlagen unterschrieben an uns. Vollständige Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.

    Bitte beachten Sie dazu auch die Anleitung zum Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

     

    Bitte reichen Sie außerdem ein:

    • Vorhandene aktuelle ärztliche Unterlagen (z.B. Arztberichte, Entlassungsberichte von Kliniken)

      Falls die eingereichten Unterlagen für die Bearbeitung Ihres Antrags nicht ausreichen sollten, beauftragt der LWV Hessen eine fach- oder amtsärztliche Begutachtung. Diese ist für Sie kostenfrei.

      Wenn Ihnen keine Unterlagen vorliegen, können Sie zur Beschleunigung  des Verfahrens direkt die Einverständniserklärung zur ärztlichen Begutachtung  herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Bitte vergessen Sie nicht, die Unterlagen zu unterschreiben, ehe Sie sie dem LWV Hessen zusenden.

    Sie finden die Antragsformulare für Leistungen des LWV auch im Formular-Finder auf dieser Seite unten rechts.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Mitarbeitende einer Tagesförderstätte erstellen mit Ihnen gemeinsam einen Hilfeplan und unterstützen Sie während der Öffnungszeiten. Der Umfang der Unterstützung hängt von Ihrem persönlichen Bedarf ab.

  • Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Sie müssen das Mittagessen selbst zahlen.

    Darüber hinaus ist aus dem Einkommen ein Beitrag für die Betreuung zu leisten, wenn diese nicht in den Vordergrund stellt, dass sie die Hinführung zur Werkstatt fördert (mehr über den Einsatz von Einkommen erfahren Sie hier).

    In diesem Fall ist - sofern die Vermögensfreigrenze überschritten wird - auch Vermögen nach
    § 139 SGB IX einzusetzen (mehr über den Einsatz von Vermögen erfahren Sie hier).

Formular-Finder

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Persönliches Budget

Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.