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Tagesstätten

Tagesstätten

In Tagesstätten finden seelisch behinderte Menschen ein Angebot, das sie individuell fördern und zu einer selbstständigen Lebensgestaltung befähigen soll. Die betreuten Personen werden darin unterstützt, Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Selbsthilfe zu entwickeln.

Zielgruppen

  • Menschen, die seelisch wesentlich behindert sind und (noch) keine Werkstatt für behinderte Menschen besuchen können.
  • Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen, wenn die Angebote in einem abstinent gestalteten Umfeld stattfinden.
  • Behinderte Menschen, die einen Anspruch auf Unterstützung nach dem Bundesversorgungsgesetz haben (Kriegsbeschädigte und -hinterbliebene, Gewaltopfer, Impfgeschädigte, Opfer politisch motivierter Inhaftierung und Strafverfolgung in der ehemaligen DDR).

Ziele

Tagesstätten tragen dazu bei, die Lebensqualität von seelisch behinderten Menschen zu verbessern, indem sie

  • ihnen Raum zu einer möglichst selbstständigen Lebensgestaltung geben,
  • ihnen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen,
  • sie darin unterstützen, die Folgen ihrer Behinderung zu überwinden oder mit diesen besser zu leben,
  • die Basis dafür schaffen, dass die erreichte Selbstständigkeit auch dann noch Bestand hat und sich als tragfähig erweist, wenn die unterstützenden Angebote ausgelaufen sind,
  • auf die Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder auf eine Ausbildung vorbereiten.

Leistungen

  • Tagesstruktur durch unterschiedliche, individuell angepasste (Gruppen-)Angebote
  • etwaige Fahrtkosten
  • Mittagsverpflegung
  • Wer noch bei Angehörigen oder in einer eigenen Wohnung lebt, kann durch den LWV Hessen bei Bedarf ergänzende Leistungen finanziert bekommen, z. ­B. pflegerische Unterstützung oder Leistungen zur Freizeitgestaltung.

Regionale Ansprechpartner

Für behinderte Menschen gibt es Anlaufstellen in ganz Hessen. Hier finden Sie zu den regionalen Ansprechpartnern, Angeboten und Adressen für

Schritte zur Leistung

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    • Sie sind wesentlich seelisch behindert und können deshalb nicht am Arbeitsleben teilhaben.
    • Ihr Alter liegt zwischen mindestens 21 Jahren und dem Zeitpunkt Ihrer individuellen Regelaltersgrenze (Stand 2020: 65 Jahre und 9 Monate jährlich steigend). Bei Menschen unter 21 Jahren wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt, bei Menschen über der individuellen Regelaltersgrenze an das Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde als örtlichem Träger der Eingliederungshilfe.
    • Sie nehmen an mindestens 15 Stunden in der Woche und mindestens drei Stunden täglich am Angebot der Tagesstätte teil.

    ODER

    Sie gehören zu den leistungsberechtigten Personengruppen des sozialen Entschädigungsrechts (Kriegsbeschädigte und -hinterbliebene, Geschädigte in Ausübung des Dienstes beim Bundesgrenzschutz oder im Zivildienst, Impfgeschädigte, Opfer von Gewalttaten, politisch Inhaftierte oder Strafverfolgte in der ehemaligen DDR) und eine Behinderung liegt vor.

  • Was ist eine wesentliche Behinderung?

    Was ist eine wesentliche Behinderung?

    Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe beim LWV stellen, muss der LWV prüfen, ob eine "wesentliche Behinderung" vorhanden ist.
    Dies ist der Fall, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen:

    Erstens müssen Sie eine chronische Erkrankung haben, zum Beispiel

    • eine körperliche Erkrankung, auch Erkrankung des Gehirns, mit verschiedenartigen dauerhaften Folgen,
    • eine seelische Erkrankung und Abhängigkeitserkrankung,
    • eine geistige Beeinträchtigung,
    • eine Sinnesbeeinträchtigung wie Blindheit, Taubheit, fehlende Sprache oder andere Störungen der Wahrnehmung.

      Weitere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Beratung durch den LWV Hessen oder den Träger der Rehabilitation, bei dem Sie einen Antrag gestellt haben.

    Zweitens muss Ihre Erkrankung Ihren Alltag so einschränken, dass eine selbstständige Lebensführung erschwert ist.

    Betroffen sein können die Bereiche

    • Haushaltsführung und Selbstversorgung,
    • Schulbesuch und Ausbildung,
    • Arbeitsleben,
    • Freizeitgestaltung,
    • Mobilität.

      Die Einschränkungen müssen länger als sechs Monate bestehen. Der Körper- und Gesundheitszustand muss zugleich von dem „für das Lebensalter typischen Zustand abweichen“.

    Leistungen der Eingliederungshilfe können auch Menschen in Anspruch nehmen, bei denen eine Behinderung droht. Dies wird in der Regel durch Ärztinnen und Ärzte im Rahmen einer Begutachtung festgestellt.

  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Bei Fragen wenden Sie sich an den LWV Hessen. Hierfür stehen Ihnen Ansprechpartnerinnen und -partner in den Regionen zur Verfügung. Klicken Sie bitte auf diesen Link und in der erscheinenden interaktiven Hessenkarte auf Ihren Landkreis bzw. auf Ihre kreisfreie Stadt.


    Für Unterstützung im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes (Kriegsopferfürsorge, Gewaltopferhilfe, Hilfe bei Impfschädigung, bei Schädigung in Ausübung des Dienstes beim Bundesgrenzschutz oder im Zivildienst, bei Schädigung infolge politisch motivierter Inhaftierung oder Strafverfolgung in der ehemaligen DDR) wenden Sie sich bitte an die hessenweit zuständigen Ansprechpersonen beim LWV für Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts

    Regionalmanager

    Werner Puchinger
    Haupt- und Regionalverwaltung Kassel
    Kölnische Straße 30
    34117 Kassel 
    Telefon 0561 1004 - 2212
    Fax 0561 1004 - 2836
    E-Mail Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailhauptfuersorgestelle-info@lwv-hessen.de

    Stellv. Regionalmanagerin
    Ariane Kroll
    Haupt- und Regionalverwaltung Kassel
    Kölnische Straße 30
    34117 Kassel
    Telefon 0561 1004 - 2242
    Fax 0561 1004 - 2836
    E-Mail Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailhauptfuersorgestelle-info@lwv-hessen.de


    Bei Menschen unter 21 Jahren wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt, bei Menschen über der individuellen Regelaltersgrenze an das Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde als örtlichem Träger der Eingliederungshilfe. 

    Wenn Sie bereits an einem tagesstrukturierenden Angebot teilnehmen, sind auch die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihre Ansprechpartner.  

  • Welche Formulare und Unterlagen?

    Welche Formulare und Unterlagen?

    Über unser Online-Formular können Sie einen

    stellen. Dieser Antrag wird direkt online ausgefüllt und an den LWV Hessen übermittelt. Es ist nicht notwendig, den Antrag nachträglich auszudrucken und in Papierform an uns zu übersenden.

     
    Alternativ stehen Ihnen das Antragsformular und die dazugehörigen Anlagen als PDF-Dateien zur Verfügung. Sie können diese hier herunterladen, ausfüllen, auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Bitte schicken Sie die fertiggestellten Unterlagen unterschrieben an uns. Vollständige Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.

    Bitte beachten Sie dazu auch die Anleitung zum Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

     

    Bitte reichen Sie außerdem ein:

    • Vorhandene aktuelle ärztliche Unterlagen (z. B. Arztberichte, Entlassungsberichte von Kliniken)
      Falls die eingereichten Unterlagen für die Bearbeitung Ihres Antrags nicht ausreichen sollten, beauftragt der LWV Hessen eine fach- oder amtsärztliche Begutachtung. Diese ist für Sie kostenfrei.

      Wenn Ihnen keine Unterlagen vorliegen, können Sie zur Beschleunigung  des Verfahrens direkt die Einverständniserklärung zur ärztlichen Begutachtung herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Bitte vergessen Sie nicht, die Unterlagen zu unterschreiben, ehe Sie sie dem LWV Hessen zusenden.


    Für Unterstützung im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts/des Bundesver­sorgungsgesetzes

    Sie finden die Antragsformulare für Leistungen des LWV auch im Formular-Finder auf dieser Seite unten rechts.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Es gibt in der Regel feste Gruppenangebote, an denen Sie sich beteiligen können. Innerhalb der Gruppen werden Vorschläge für sinnvolle Beschäftigung aufgegriffen. In den individuellen Hilfeplan, der mit Ihnen erarbeitet wird, können Sie eigene Vorstellungen und Ideen einbringen.

  • Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Wenn bei der Betreuung nicht im Vordergrund steht, die Hinführung zur Werkstatt zu fördern, ist aus dem Einkommen ein Beitrag zur Betreuung zu leisten (mehr über den Einsatz von Einkommen erfahren Sie hier).

    In diesem Fall ist - sofern die Vermögensfreigrenze überschritten wird - auch Vermögen nach
    § 139 SGB IX einzusetzen (mehr über den Einsatz von Vermögen erfahren Sie hier).

Formular-Finder

Von Blindengeld bis
Persönliches Budget

Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.