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Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

In einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) werden Personen beruflich eingegliedert, die aufgrund ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können.

Es gibt spezielle Werkstätten für Menschen mit geistiger Behinderung oder mit seelischer Behinderung bzw. Abhängigkeitserkrankung. Werkstätten werden auch als Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bezeichnet.

Drei Bereiche

In der Werkstatt für behinderte Menschen gibt es drei Bereiche: Das Eingangsverfahren, den Berufsbildungsbereich und den Arbeitsbereich. Bei der Entscheidung, welche Unterstützung für eine Person die richtige ist, werden ihre Eignung, Neigung sowie ihre Vorerfahrungen in Beruf oder Ausbildung berücksichtigt.

Kostenträger

Im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich finanzieren in der Regel die Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherungsträger die Leistungen. Im Arbeitsbereich übernimmt in der Regel der LWV Hessen als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe die Kosten.

Arbeitsentgelt

Im Arbeitsbereich zahlt die Werkstatt ein Arbeitsentgelt, das unter bestimmten Voraussetzungen um ein Arbeitsförderungsgeld in Höhe von maximal 52 Euro monatlich aufgestockt wird.

Im Eingangsverfahren bzw. im Berufsbildungsbereich wird ein Ausbildungsgeld nicht durch die Werkstatt für behinderte Menschen, sondern durch den zuständigen Kostenträger für die berufliche Rehabilitationsmaßnahme gezahlt.

Ergänzende Leistungen

Wer in einer WfbM arbeitet,

  • ist sozialversichert (Renten- und Kranken-/Pflegeversicherung).
  • erhält auf Wunsch an den Arbeitstagen ein Mittagessen, das selbst bezahlt werden muss.
  • dessen Fahrt vom Wohnort zur Werkstatt und zurück ist - sofern notwendig - sichergestellt.
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