Von Blindengeld bis
Persönliches Budget
Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.
Das Betreute Wohnen ist eine Unterstützungsleistung für Menschen, die aufgrund besonderer sozialer Schwierigkeiten ihre Wohnung verloren haben. Die Unterstützung umfasst Hilfen beim Einleben in einer Wohnung, bei der Bewältigung des täglichen Lebens (z. B. bei der Haushaltsführung und der Selbstversorgung), beim Umgang mit Geld, bei der Freizeitgestaltung, beim Aufsuchen von Ärzten, bei der Regelung von Behördenangelegenheiten usw. Die Betroffenen gewinnen schrittweise ein größtmögliches Maß an Selbstständigkeit zurück mit dem Ziel, wieder eigenverantwortlich in einer Wohnung leben zu können.
Betreutes Wohnen kann aber auch in Betracht kommen, um einen Wohnungsverlust zu vermeiden. Durch professionelle Beratung und persönliche Unterstützung sollen Menschen in besonderen sozialen Lebenssituationen dazu befähigt werden, die Rechte und Pflichten von Mietern wahrnehmen zu können.
Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, wenn sie sich nicht selbst helfen können.
Ein besonderes Lebensverhältnis ist z. B. gegeben bei
Soziale Schwierigkeiten bestehen, wenn das Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten der Betroffenen selbst oder anderer wesentlich eingeschränkt ist. Dies insbesondere im Zusammenhang mit der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung, der Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes, mit familiären oder anderen sozialen Beziehungen oder mit Straffälligkeit.
Als überörtlicher Träger ist der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen für die Bewilligung der Leistung Betreutes Wohnen nach §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) zuständig.
Ihre Ansprechpartner beim LWV sind
Carsten-Jens Reuter
Fachbereich Überregionale Leistungen
Haupt- und Regionalverwaltung Kassel
Kölnische Straße 30
34117 Kassel
Telefon 0561 1004 - 2713
Fax 0561 1004 - 1713
E-Mail carsten-jens.reuter@lwv-hessen.de
Für Frankfurt und Groß-Gerau
Karin Haese
Fachbereich Überregionale Leistungen
Haupt- und Regionalverwaltung Kassel
Kölnische Straße 30
34117 Kassel
Telefon 0561 1004 - 2424
Fax 0561 1004 - 1424
E-Mail karin.haese@lwv-hessen.de
Träger des Betreuten Wohnens, die entsprechende Unterstützungsleistungen anbieten, stehen hilfebedürftigen Menschen in jeder kreisfreien Stadt und in nahezu jedem Landkreis in Hessen als Ansprechpartner zur Verfügung. Adressen finden Sie hier
Der Antrag auf Bewilligung von Leistungen des Betreuten Wohnens wird in der Regel mit Unterstützung des Trägers des Betreuten Wohnens ausgefüllt.
Bitte reichen Sie beim LWV Hessen ein:
Bitte beachten Sie dazu auch die
Dem LWV Hessen ist ferner der
vorzulegen, den die Einrichtung/der Träger des Betreuten Wohnens zusammen mit der nachfragenden Person ausfüllt bzw. erarbeitet.
Auf der Grundlage dieser Unterlagen entscheidet der LWV Hessen über die Kostenübernahme.
Sie finden die oben genannten Anträge auf Leistungen des LWV Hessen sowie die dazugehörigen Hinweis- und Merkblätter auch im Formular-Finder auf dieser Seite unten rechts. Die Anträge können Sie herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Die Formulare müssen Sie unterschreiben und dem LWV Hessen zusenden.
Alternativ können Sie über unser Online-Formular einen
stellen. Dieser Antrag wird online ausgefüllt und direkt an den LWV Hessen übermittelt. Es ist nicht notwendig, den Antrag auszudrucken und in Papierform an uns zu übersenden.
Der Träger des Betreuten Wohnens erstellt gemeinsam mit der nachfragenden Person einen Hilfeplan zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. In diesem wird der individuelle Bedarf an Leistungen beschrieben. Der Hilfeplan wird dem LWV Hessen zur Entscheidung vorgelegt und halbjährlich überprüft.
Je nach dem beschriebenen individuellen Bedarf suchen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter die Menschen auf, die aufgrund besonderer sozialer Schwierigkeiten im Rahmen des Betreuten Wohnens unterstützt werden, und helfen bei der täglichen Lebensführung.
Die fachliche Beratung und persönliche Unterstützung im Rahmen des Betreuten Wohnens nach §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) sind kostenfrei.
Für den Lebensunterhalt sind Einkommen und Vermögen einzusetzen. Anträge auf Unterstützungsleistungen zum Lebensunterhalt sind beim zuständigen Jobcenter bzw. dem Sozialamt vor Ort zu stellen.